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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und brauche Hilfe, ich bin in der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet auf der Suche nach einer Vollzeitarbeit und ohne Anspruch auf Leistungengen. Jetzt hat mich die Agentur an eine private Vermittlungsagentur übergeben. Vermittlungsgutschein steht mir ja nicht zu, eine Qualifikationsmaßnahme habe ich über Agentur für Arbeit vor einigen Monaten in Anspruch genommen wurde auch bezahlt also steht mir ja im Moment keine weitere Maßnahme zu. Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit, warum ich an eine private Vermittlungsagentur übergeben wurde und womit muss ich denn vielleicht rechnen. Danke im Voraus für Antworten. Maria4 |
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#2
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| Hallo marta4, was meinst Du genau? Zitat:
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hallo Franky, danke für deine Antwort, ja was ich damit meine ich habe mittlerweile gelesen dass man ja einen Vertrag unterschreiben muss um vermittelt zu werden. Ich wurde von der Agentur für Arbeit nicht darauf Aufmerksam gemacht dass das ja auch kostenpflichtig ist und so wie ich es gelesen habe kostet es ja um die 2000€ die ich logischerweise nicht habe. Ich habe in meinem Leben noch nie 2000€ verdient. Paar Jahre alleinerziehend und alleine in Deutschland habe meistens Jobs auf 400€ gehabt. In letzter Zeit habe ich in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und nach dem die Krise ausgebrochen ist auch wieder die Arbeit verloren aber auch da habe ich nicht viel verdient. Ich bin also wenn, dann ganz einfache Arbeiterin mit Steuerklasse V und ein Arbeit zu bekommen wo ich die 2000€ aufbringen könnte wird ja wohl nicht so einfach. Dann habe ich gelesen dass man es ja auch auf Raten zahlen könnte und da ist es ja auch meine Frage, angenommen ich unterschreibe diesen Vertrag und werde auch vermittelt diese Agentur vermittelt auch wiederum an die Zeitarbeitsfirmen ich verliere wieder die Arbeit wer kommt für die Schulden(Raten) dann ja auf? Bleib ich dann ohne Arbeit und mit denn Schulden sitzen die ich nicht bezahlen kann und es geht mir ja dann noch schlechter weil ich jeden € für mein Kind brauche. Wiederum hat es mir in der Agentur, ein Mitarbeiter gesagt wenn ich nicht bereit wäre dahin zu gehen können die mich auch als Arbeitsuchende wieder abmelden stimmt denn das? Ich beziehe keine Leistungen. Vielleicht so viel im Moment. Gruß Marta |
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#4
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| ... na, das ist ja'n Ding! Willkommen von mir! ![]() Habe ich das richtig verstanden?: Das Amt hat dich tatsächlich zu einem privaten Arbeitsvermittler "geschickt"? Ist es richtig, dass du, welche keinen Leistungsanspruch bei dem Amt hat, dazu vergattert wirst, einen privatrechtlichen Maklervertrag nach § 652 ff BGB zu unterschreiben? Bei mir ist das so: 1. Das Amt darf (!) keine Arbeitsuchenden zu mir schicken, sondern nur empfehlen (Wettbewerbsrecht). 2. In der Regel kommen die Menschen im Leistungsbezug mit einem Vermittlungsgutschein als Kopie. Die Vorbereitungs- und Organisationsleistung ist kostenlos, bei Vorlage des VGS und Arbeitsantritt ebenso. Es darf von dem Hilfebedürftigen kein Geld genommen werden. 3. Ohne Leistungsbezug (wie du) gibt es die Möglichkeit, freiwillig (!) eine Honorarvereinbarung mit dem Vermittler zu treffen. Seriös ist es, wenn dieser den vollen gesetzlich auf 2000 EUR begrenzten Rahmen nicht voll ausschöpft. Seriös ist es, wenn dem Arbeitsuchenden eine dem Verdienst angemessene Ratenzahlung angeboten wird. So viel dazu. Im Vorfeld brauchst du dir noch gar keine Gedanken zu machen! Ich vermute mal einfach, dass dich dieser "Vermittler" auch nur wieder zu einer ZAF "vermittelt", mit welcher er kungelt. Das ist leider die Praxis ... Außerdem kommt dieser Vertrag ohnehin nur zustande, wenn der "Erfolgsfall" eintritt- du also eine deinen Vorstellungen angemessene Beschäftigung vermittelt bekommst. Hinweise: § 652 ff BGB, § 421g SGB III; § 296 SGB III Kopf hoch!!!! ![]() M.l.G.! soisrecht2 |
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#5
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| Hallo soisrecht2, danke für deine Antwort , ja es ist so, mir wurde gesagt diese Vermittlungsagentur arbeitet Mit der Agentur für Arbeit zusammen, über Kosten wurde mit mir nicht gesprochen und dadurch das ich mich damit nicht auskenne habe ich auch nicht gefragt wer die Kosten dann tragen wird. Mittlerweile habe ich schon ein schreiben bekommen und soll mich heute Nachmittag laut Schreibens zu einer Informationsveranstaltung melden wo eine Maßnahme vorgestellt wird die mich unterstützen soll die Arbeitslosigkeit zu beenden. Das Problem sehe ich aber darin wenn ich ein Vertag unterschreiben würde(was ich gar nicht möchte weil ich Angst vor Schulden habe) Tatsächlich an eine Zeitarbeit vermittelt werden sollte und alleine der Name sagt ja schon dass es eine Arbeit auf Zeit ist die kann ja auch schnell beendet werden so meine Erfahrung, wer bezahlt dann die Kosten für diese Vermittlung wenn ich das nicht kann? LG Marta |
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#6
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| Dachte ich mir's doch ... Folgendes: Richtig ist, dass die ZAF selbst Arbeitgeber ist. Also KEIN Arbeitsvermittler! Da der Begriff "Arbeitsvermittler" nicht geschützt ist, kann sich jeder bezeichnen, wie er will- auch "Pfefferminzia" oder so ... In deinem (und vielen Tausenden anderen Fällen) Fall wird von dir ein Honorar verlangt (2000 EU), weil du keinen VGS hast und gleichzeitig zieht man dir klammheimlich- im Falle einer "Einstellung" die Stundenmarge von deinem vereinbarten Lohn ab und nochmal vom Entleihbetrieb. Man verdient also drei Mal. Na prima. Somit empfehle ich dir dringend: Gehe sofort auf dein Amt, melde dich dort (auch wenn du nur arbeitsuchend registriert bist) und weise dieses auf die Verfahrensweise dieser ZAF hin. Das Amt ist verpflichtet, dieses als Anzeige zu werten und intern über die Abt. "RM" (ReaktionsManagement) geeignete Schritte einzuleiten. Da du nicht im LB stehst, bist du auch nicht verpflichtet an dieser "Firmenpräsentation" der ZAF teilzunehmen und erst recht nicht, eine staatlich geförderte Maßnahme zu besuchen. Hier beißt sich die Katze in den Schw..nz. Gehe weiter auf die Jobsuche auf eigene Faust, achte auch die schicken Namen der Vermittlungsfirmen und reagiere hellwach. Es gibt nur wenige Arbeitsvermittler in D, welche sich nicht als "Vermittler des Vermittlers" outen. Mach's einfach so. (nonte, ist meine Darstellung rechtlich sauber?) M.l.G.! soisrecht2 |