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#1
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| Hallo liebe Leute. Ich habe mein Abitur gemacht und jobbe nun für 7 Wochen bis zu meinem Studium. Steuern muss ich ja nicht zahlen bzw. erhalte ich sie Ende des Jahres ja zurück, da ich sonst noch nicht gearbeitet habe dieses Jahr. Jetzt ist meine Frage, welche Versicherungen ich zahlen muss. Da es nur eine kurzfristige Beschäftigung ist (unter 2 Monaten) und ich bei meinen Eltern wohne bleibe ich bei der Krankenkasse noch bei Ihnen mitversichert und muss sie somit nicht zahlen. Gilt das auch für die Pflegeversicherung? Rentenversicherung muss ich glaub ich auch nicht bezahlen wegen der kurzen Dauer des Jobs, ist das richtig? Aber was ist jetzt mit der Arbeitslosenversicherung? Zahlen oder nicht? Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schonmal im Voraus. Liebe Grüße, Mareike |
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#2
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| Mit SV-pflichtig sind immer alle Sozialversicherungen gemeint (KV PV RV AV) und da eine kurzfristige Beschäftigung SV-frei ist, musst du in keine dieser Versicherungen was einzahlen. näheres z.B. hier Kurzfristige Jobs (Minijobs): Voraussetzungen und Folgen für die Sozialversicherung
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
mareike (30.07.2008) | ||
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#3
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| vielen Dank für die super-schnelle und vor allem hilfreiche Antwort |
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