Versicherungsaußend. Fragen dazu
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Versicherungsaußend. Fragen dazu

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  #1  
Alt 27.08.2008, 09:10
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GaryFisher09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Zusammen.

Ich fange im Okt. einen Job als Versicherungsaußendienstler auf
normaler Angestellten Basis an. Fixgehalt ohne Prov.
Mein Arbeitgeber zahlt mir p. gefahrenen Kilometer 26 Cent.
Vorraussichtlich werde ich rund 2000km p.Monat fahren.
Vorerst werde ich die Fahrten mit meinem eigenen PKW durchführen.
Dieser ist finanziert.

Meine Fragen an Euch:
- kann ich nochmal etwas bei der Lohnsteuererklärung rausholen ?
- wenn ja wie

Ich habe mir nun diverse Angebote für Leasings etc kommen lassen.
Viele AD'ler fahren ja oft Leasing PKW's. Aber lohnt sich das
wirklich ? Ich denke mal mit den 26 Cent kann ich nicht viel mehr als
Benzin + Wartung abdecken.

- wie macht Ihr das ?

Meine Sorge ist wenn der Wagen in rund 5,5 Jahren abgezahlt ist dass
er dann mit circa 180tkm nur noch Schrottwert hat

Besten Dank für's Feedback
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  #2  
Alt 28.08.2008, 14:43
Benutzerbild von wombat
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wombat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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bis sich ein ADM-ler meldet, beantwortet vielleicht dieser Teil ...

* Benutzt ein Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit seinen eigenen Personenkraftwagen (privaten Pkw), kann er entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweise einen Pauschbetrag für den gefahrenen Kilometer (Einzelheiten siehe unten) ansetzen.

Bei Einzelnachweis kann der Arbeitnehmer den Teilbetrag der jährlichen Gesamtkosten seines privaten Fahrzeugs ansetzen, der dem Anteil der zu berücksichtigenden Fahrten an der Jahresfahrleistung entspricht. Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, die Wartungs- und Reparaturkosten, die Kosten einer Garage am Wohnort, die Kfz-Steuer, die Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, die Absetzung für Abnutzungen sowie die Zinsen für Anschaffungsdarlehen. Der Absetzung für Abnutzungen ist bei einem Pkw grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 6 Jahren zugrunde zu legen. Der Arbeitnehmer kann auf Grund der für einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelten Gesamtkosten für das von ihm gestellte Fahrzeug einen Kilometersatz errechnen, der so lange angesetzt werden kann, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, z.B. bis zum Ablauf des Abschreibungszeitraums oder bis zum Eintritt veränderter Leasing-Belastungen bei Einzelnachweis (vgl. R 9.5 Abs. 1 S. 3, 4 LStR 2008.

Ohne Nachweis der Kosten kann ein Betrag von € 0,30 je zurückgelegtem km für eine Pkw-Nutzung vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskosten angesetzt werden

aus diesem link ...

Handelskammer ******* - Reisekosten: Steuerliche Behandlung ab 1. Januar 2008

in groben Zügen deine Frage.
__________________
______________________
schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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