verstehe mich gut mit kollegin, zu gut?
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verstehe mich gut mit kollegin, zu gut?

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  #1  
Alt 25.10.2008, 19:10
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Hi,
ich hab folgendes Problem ich und meine Kollegin verstehen uns ganz gut. Wir arbeiten zusammen, sind übrigends beide Azubi und nicht mehr in der Probezeit.

Nur wie sieht es aus, kann unser Chef was machen wenn wir zusammen kommen würden, ala Kündigung oder Versetzung?

Wir würden natürlich unsere Arbeitsleistung nicht darunter leiden lassen sowie wir an der arbeit ganz normal mit einander umgehen würden, wie siehts rechtlich aus, hat da jemand Ahnung?


MFG
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  #2  
Alt 25.10.2008, 21:07
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Hallo kdfjksdasd,

versetzen kann euer Chef euch, wie er lustig ist, solange die Ausbildungsinhalte vermittelt werden.

Ansonsten darf er eigentlich nichts dagegen haben, es gab vor einiger Zeit mal einen großen amerikanischen Discounter, der hier in Deutschland klauseln gegen Beziehungen von Kollegen in die Arbeitsverträge eingebaut hat, die jedoch hier in Deutschland rechtswidrig waren.

Das heißt, selbst wenn in euren Verträgen sowas unterbunden wird, ist diese Klausel unwirksam. Ihr könnt in eurer Freizeit in jeder Beziehung zueinander stehen.
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
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  #3  
Alt 25.10.2008, 21:14
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Naja, ich mein mit versetzen in andere Filialen zB. sind wir jetzt (als bsp) in Berlin und kann er uns dann einfach in einen anderen Ort schicken? Theoretisch steht ja im Ausbildungsvertrag drin das die Ausbildung (zb) in Berlin stattfindet, kann der Arbeitgeber sowas einfach ändern?
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  #4  
Alt 25.10.2008, 21:28
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Wenn in euren Verträgen als Ort der Ausbildung Berlin festgelegt ist, kann er euch nicht nach Essen oder so versetzen. Gäbe es in Berlin zum Beispiel mehrere Filialen, könnte er euch natürlich versetzen, jedoch nicht außerhalb von Berlin.
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FreiBir

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Geändert von FreiBir (25.10.2008 um 21:31 Uhr) Grund: weil ich gerade ******* nicht schreiben darf...
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  #5  
Alt 25.10.2008, 21:40
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Also in unserem Ausbildungsvertrag steht als Ausbildungsort Berlin und wir gehen mal davon aus das es dort nur eine Filiale gibt, es gäbe keine möglichkeit uns da zu belangen?

Hast du eventuell etwas zum Nachlesen parat?

Danke
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  #6  
Alt 25.10.2008, 21:46
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Ja klar, hier mal zu dem Thema Keine Versetzung bei vertraglich vereinbartem Arbeitsort

Und hier mal das Urteil zu dem amerikanischen Konzern in Deutschland, der versucht hat Liebe am Arbeitsplatz zu unterbinden, damit jedoch nicht durchgekommen ist.
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FreiBir

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  #7  
Alt 25.10.2008, 21:52
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Code:
Dies sei nur einvernehmlich möglich. Andernfalls müsse der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.
Was ist eine Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot an die andere Seite, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls sich der andere mit der Änderung der Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.

Das Kündigungsschutzgesetz enthält Vorschriften, die den Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung des Arbeitgebers schützen sollen.


Soweit ich weiß kann man doch nur Kündigen, wenn Probezeit vorbei ist, wenn a) schwere sachen passiert sind oder b) beide damit einverstanden sind, solang fristen eingehalten werden, trifft das so auch auf eine Änderungskündigung zu?
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  #8  
Alt 25.10.2008, 21:59
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Als Auszubildender würde ich mir darüber keine Gedanken machen, da sollte schon was schwerwiegenderes wie zum Beispiel eine Schließung deiner jetzigen Filiale zu Grunde liegen.

Azubis unterliegen besonderem Schutz, da wird euch schon nichts in der Art passieren.
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FreiBir

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  #9  
Alt 25.10.2008, 22:32
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Puh, du hast uns wirklich sehr geholfen!
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