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#1
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| Bin in einem Beschäftigungsverhältnis bei der ich auf Std-Bezahlung entlohnt werde. Mein Arbeitgeber versucht mich erneut los zu werden (hatte schon mal ne Kündigung-ohne Rechtlichen Grund), und Mobt mich durch immer Neue Aktionen. Ich möchte da unbedingt weg, kann mir aber eine Kündigung meiner seits nicht leisten. Da ich das Alg1 brauche. Macht da ein Aufhebungsvertrag Sinn? Oder eine Kündigung meines Arbeitgebers wegen Unüberwindlichen Probleme? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag an den ich noch nicht dachte. |
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#2
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| Du beziehst ALG I und hast einen Zuverdienst? Oder möchtest du kündigen, kannst dir aber eine ALG I - Leistungssperre nicht leisten?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Obacht!: Selbst bei einem "Aufhebungsvertrag" kann es u.U. passieren, dass du eine Sperre auf ALG I verordnet bekommst. Hatte gerade so einen Fall (liegt vielleicht ein wenig anders als bei dir): Gutverdienender Dipl.- Ing., langjährige Betriebszugehörigkeit in ltd. Position bekommt einen Aufhebungsvertrag wg. Verschlechterung der Auftragslage angeboten. Er unterschreibt, das für ihn der 30. März 2010 der Letzte ist. Da er die Pflicht wahrnimmt, sich auf dem AA zu melden bekommt er den ersten Dämpfer: Für die Jahre der Betriebszugehörigkeit bekommt er eine höhere mehrstellige Abfindung. Da diese zu hoch ist, wird er mit 3 Monaten ALG I- Vollsperre belohnt. Nun versuchen wir über unsere Kanzlei dem Mann zu helfen, denn ... ... 50% der Abfindung müssen ohnehin versteuert werden. Also warum zwei mal "steuern"? Die Nichtzahlung von ALG I (Sperre) spart der Staat und die BA ja ohnehin 3 X ALG I ein. Demnach in deinem Falle, Matthias, aufpassen und vorher mit dem Schlimmsten rechnen! ![]() soisrecht 2 |
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#4
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| Ich fahre Vollzeit Taxi-als Rollstuhl und Krankentransporte-, und bekomme für 180 Std Einsatz 960,00 € Netto, dazu muß ich zu den unmöglichsten Zeiten zur verfügung stehen. Aber das Allerschlimmste ist, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Keinen Bezahlten Urlaub. Weil ich mit 120 Std als Festlohn arbeite und der Rest Nachträglich verbucht wird. Das heißt wenn ich krank war habe ich natürlich nicht gearbeitet und somit auch keine Std im Abrechnungskonto geschrieben. Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen. |
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