| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich durchforste nun seit Tagen das Internet, habe aber nichts genaues gefunden. Der Sachverhalt ist folgender: Ich stehe kurz vor dem Ende meiner Ausbildung, die schriftliche Prüfung ist durch, im Januar folgt die mündliche. Da ich nicht mehr die jünste bin (24) und ich endlich fertig sein wollte, habe ich meinen AG gebeten, mich meine Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen zu lassen. Was in meinem Beruf eigentlich auch Standrad ist, aber naja, billige Arbeitskräfte eben. Man gewährte mir meinen Wunsch, unter der Auflage, dass ich nach der Ausbildung für mindestens ein Jahr im Betrieb bleibe, man hat mir also logischerweise einen Vertragsstarfen Klausel eingefügt, die besagt das ich bei ausscheiden aus dem Vertrag im laufe dieses einen Jahres eine Strafe in höhe von 2 Bruttogehältern zu zahlen hätte. Nachdem ich mich jetzt versucht habe schlau zu machen, ist mir aufgefallen das Vertragsstarfen im Normalfall nur für die Probezeit etc angesetzt werden. Wäre eine Strafe für ein Jahr dann überhaupt gültig. Ebenfalls die Höhe irritiert mich leicht, da wohl eher ein Monatsgehalt als angemessen betrachtet wird. Nicht gleich zwei. Meine eigentliches anliegen ist aber ein anderes, habe ich die Chance unter Umständen einen neuen Arbeitgeber zu finden, der diese "Ablöse" zahlt? Hierzu habe ich nichts genaues gefunden, nur das die Unternehmen das unter Umständen absetzen können. Hintergrund ist, dass ich mich aus Versuchszwecken bewerben würde, wenn der Gedanke das man mir das zahlt aber so abwegig ist, will ich mir nich ins eigene fleisch schneiden und mich dort in ein schlechtes Licht rücken, weil ich mich unter Umständen nach Ablauf des Jahres noch einmal bewerben würde. Hat irgendwer Ahnung und kann mir weiter helfen? Freue mich über Antworten! LG |
|
#2
| |||
| |||
| Eine Vertragsstrafe um die Ausbildung verkürzen zu dürfen?? Was absurderes hab ich ja noch nie gehört........ Was für eine seltene Ausbildung machst denn Du?? Ob ein neuer Arbeitgeber bereit wäre diese Ablöse zu zahlen hängt davon ab, ob der von Dir gelernte Beruf so gefragt ist und es starken Bewerbermangel gibt. Allerdings halte ich diese Klausel erstmal für unwirksam. Ich würde dies aber in Deinem Einzefall einfach mal durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Kostet nicht die Welt und Du hast danach Sicherheit.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
|
#3
| |||
| |||
| Also die Klausel scheint an für sich gültig, mein Verweilen im Unternehmen wäre quasi die Gegenleistung dafür das sie mir dir Verkürzung gewähren. Komischer kommt mir die Spanne von einem ganzen Jahr vor. Ich finde es auch eher Arbeitnehmer unfreundlich, mich da reinzuzwengen, für mich ist mein Ausscheiden nach dem Jahr mehr oder weniger beschlossen. Ich lerne Kauffrau für Marketingkommunikation, also schon ein etwas gefragterer Bereich. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Unabhängig davon, wie kurios die bechriebene Situation ist: ich würde den Start in die Berufswelt nicht damit "schrotten" wollen, indem ich mich mit dem Ausbilder bzw. Arbeitgeber anlege, sowas macht schlussendlich das Arbeitszeugnis unschön. Immerhin hat die Konstruktion auch Vorteile: *Übernahme in ein Arbeitsverhältnis *Anwartschaft auf ALG I |
|
#5
| ||||
| ||||
| ... little Miss, mal ein ganz anderer Ansatz... hast du den Vertrag schon unterschrieben und wenn ja- handelt es sich um einen befristeten oder einen unbefristeten Vertrag, welche Kündigungsfristen sind vorgesehen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
|
#6
| |||
| |||
| Bisher habe ich nur einen Vordurkc unterschrieben, auf dem die Rahmenpunkte abgesteckt sind (Position, Gehalt, und eben diese Vertragsstrafe) der eigentliche Vertrag wird mir erst jetzt im laufe des Dezembers ausgehändigt. Ich habe mich heute noch einmal mit meinem Wirtschaftslehrer darüber unterhalten, der mir zum einen sagte das das ein Knebelvertrag ist und er nicht glaubt das sie das im Ernstfall durchbekommen würden, da a) eine Strafe von zwei Bruttogehältern nicht angemessen ist (die Regel ist eher eins) und b) die Dauer für ein Jahr vollkommen überheblich ist, normalerweise werden solche Strafen für die Probezeit angesetzt oder werden fällig wenn man das Arbeitsverhältniss bereits vor Antritt kündigt. Er war sich da sogar so sicher das er meinte unterzeichnen Sie und wenn sie innerhalb des Jahres kündigen wollen, tun Sie das fristgerecht, sollte der AG dann Aufstand machen, erst dann einen Anwalt einschalten. Hinzu kommt, dass ich (trotz dem vorher unterzeichneten Vordrucks) den Vertrag erst gar nicht unterschreiben muss, da könnten sie rein theoretisch gar nichts machen. Ich tendiere fast schon dazu, da eher anders ranzugehen, frei nach dem Motto ich will hier bleiben, werde aber den vertrag erst gar nicht unterschreiben wenn die Klausel nicht entfernt wird. |
|
#7
| |||
| |||
| ...achso, dieser Vertrag ist befristet auf ein Jahr und nachdem was ich von anderen Mitarbeitern weis, werde ich auch eine Probezeit von 6 Monaten haben. |
|
#8
| ||||
| ||||
| ... little Miss, da bin ich mit der Sichtweise deines Lehrers nicht so ganz einverstanden. Ein besonderes Merkmal eines befristeten Arbeitsvertrages ist, dass er nicht ordentlich gekündigt werden kann... es sei denn diese Möglichkeit wird ausdrücklich im Vertrag berücksichtigt und beschrieben. Ergo ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Grunde immer- und dieses von Rechts wegen ein... wie sagte dein Wirtschaftslehre-Lehrer noch gleich... ein Knebelvertrag. Da fällt die Vertragsstrafe garnicht weiter ins Gewicht. Also lies ertmal den Vertrag und triff dann deine Entscheidung!
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (01.12.2010 um 16:20 Uhr) |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vertragsstrafe | sunny36 | Arbeitsverträge | 5 | 23.10.2010 18:03 |
| Vertragsstrafe bei Mini-Job? | Hanseatin | Mini-Jobs | 1 | 14.11.2008 20:49 |
| Vertragsstrafe von 20.000€ bei Minijob?? | hdboys | Arbeitsverträge | 9 | 07.01.2008 15:23 |