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#1
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| Guten Abend ! Ich habe mal eine frage. Vorerst die Geschichte. Ich habe meine Ausbildung zum Mechatroniker abgebrochen da ich leider den psyschichen Druck der Firma nicht mehr standhalten konnte. Jetzt bewerbe ich mich für das Lehrjahr 2012 und möchte das Jahr über arbeiten. Sowas wie ein EQJ oder derartiges möchte ich nicht unbedingt machen, weil ich für 192 € im Monat nicht mal aufstehen würde und im März werde ich 18 und da meine Eltern mir schon ein Auto gekauft haben möchte ich es auch fahren können und mit 192 € lässt sich nicht viel machen. Nun bin ich gut mit der Familie einer Firma befreundet die mich nehmen auf 400 € Basis nehmen würden. Nun stellt sich die Frage, kann ich mit 17 Vollzeit also 40 Stunden die Woche arbeiten ? Werde im März 18. Vielen Dank für eure Hilfe Liebe Grüße @Edit: Ich habe mir schon das Jugendarbeitsschutzgesetz angeschaut, blicke da aber nicht durch >.<. Desweiteren hätte ich noch eine kurze Frage. Ich möchte mich nochmal als Mechatroniker bewerben, ich war vorher in einer sehr kleinen Firma und jetzt möchte ich mich in Firmen bewerben die auch einen Ausbilder haben der sich um die Azubis kümmert ,wie kann ich den Abbruch im Anschreiben erklären, ich habe mich schon einige Bewerbungen geschrieben, allerdings waren diese in anderen Berufsfeldern. Achso: Die Arbeitszeiten der Firma sind von 06:00 Uhr bis 14:45 Uhr Danke für eure Hilfe im Vorraus Geändert von Pauli777 (28.11.2011 um 21:36 Uhr) |
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#2
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| BItte stelle fest, ob du noch der Schulpflicht unterliegst. Auskunft erteilt dir das Schulamt deiner Stadt, evtl. auch das Schulsekretariat deiner letzten (Berufs-) Schule. Im § 8 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbschG) ist dargestellt, welche Regeln eingehalten werden müssen. Verkürzt dargestellt heisst das, dass du bei einer 5-Tage-Woche 40 Stunden arbeiten darfst, also täglich 8 Stunden. Den Arbeitgebern dürften aber die Regeln bekannt sein, so dass die Arbeitgeber mit Jugendlichen keine Arbeitsverträge abschliessen, die nicht gesetzeskonform sind. Im Zweifelsfalle hilft die IHK Industrie- und Handelskammer.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Irgendwie widerspricht sich doch das ganze, ich darf 5 Tage die Woche á 8-Stunden pro tag arbeiten also 40 Stunden die Woche. Das wäre ja eine ganz normale 40 Stunden Woche, darf aber kein Vertrag eingehen ? Und was ist wenn meine Eltern den Vertrag als Gesetzlicher Vertreter unterschreiben würden ? |
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#4
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| achso also ich darf eine ganz normale 40 Stunden Woche arbeiten und meine Eltern unterschreiben den Vertrag na dann ist doch alles klaro =) danke |
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