Wahr oder falsch?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Wahr oder falsch?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 01.11.2011, 18:32
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wahr oder falsch?


Ich bin bis Jahresende befristet bei einer Zeitfirma eingestellt. Noch ist ungewiss, ob mein Vertrag verlängert wird. Doch will ich auch gern in ein Arbeitsverhältnis außerhalb einer Zeitfirma kommen. Habe mich deshalb unter anderem in der Leihfirma beworben. Eine Mitarbeiterin meinte zu mir, der Firma seien eh die Hände gebunden, denn wenn ich vorher über eine Zeutfirma dort beschäftigt gewesen war, dürfen die mich 3 Monate lang nicht beschäftigen. Ist das wahr? Warum eigentlich- ich kündige doch kein Arbeitsverhältnis. Ich suche doch weiter um nicht in die Arbeitslosigkeit zu kommen.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.11.2011, 14:36
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wahr oder falsch?

Es könnte sich hierbei darum handeln, ob der Arbeitgeber "Die bessere Firma" eine Ablöse an deinen bisherigen Arbeitgeber "Die Zeitarbeits- und Leihfirma" zahlen müsste. Die Dreimonatsfrist erklärt sich dann daraus, dass bei Einhaltung der Frist deine Einstellung als Neueinstellung bewertet würe, die keinen Ablöseanspruch generiert.


Ob meine Darstellung so richtig ist, müsstest du von einem Fachmann prüfen lassen, also Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 15.11.2011, 10:25
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wahr oder falsch?

Hallo,

möchte nur noch mal betonen, mein Arbeitsvertrag mit der Zeitfirma läuft zum 31.12.2011 aus. Ich wäre also ohne Verlängerung zum 01.01.2012 Arbeitslos. Wenn ich mich jetzt in der Firma bewerbe, könnten die mich zum 01.01. einstellen???
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 15.11.2011, 11:16
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wahr oder falsch?

EINSTELLEN kann ein Unternehmen immer.

Die Frage ist nur, ob dadurch ein Zahlungs/Ablöseanspruch gegenüber der ZAF generiert wird.


ZOOM - Ein Netzwerk der IG Metall

---> 33 Fragen zur Zeitarbeit
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 22.12.2011, 06:52
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wahr oder falsch?

Also ich habe einen Arbeitsvertrag für ein Jahr bekommen Und ich weiß auch, dass die Firma für mich keine Ablöse zahlen musste, da ich ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 22.12.2011, 11:45
Profi
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 222
Bedankte sich: 3
30 Danksagungen in 30 Beiträgen
Tomasius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Wahr oder falsch?

Tine, leider werden gelegentlich solche oder andere Regelungen in die Verträge zwischen Verleiher (Zeitbude) und Entleiher eingebaut.

Solche Vereinbarungen sind aber stets gemäß § 9 Ziff. 4 AÜG unwirksam:


Zitat:
§ 9
Unwirksamkeit.

Unwirksam sind:
[...]

4. Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen,
[...]
§ 9 AÜG Unwirksamkeit

Das könnte man nun der einstellungswilligen Entleiherfirma sagen, die Zeitbude hätte wenig Chancen auf irgendwelche Vertragsstrafen.

Ob das die neue Firma aber macht steht auf einem anderen Blatt, denn sie würde dann die Geschäftsbeziehungen zu dieser und eventuell anderen Zeitbuden (die haben auch ihre Stammtische und Foren) erheblich stören.

Blöde Sache sowas, zumal die Leiharbeit eigentlich als Sprungbrett in die Festanstellung gedacht sein soll.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Habe Angst, was falsch zu machen... bitte bewerten sim001 Arbeitszeugnisse 3 14.10.2011 10:56
Im Lebenslauf mehrere Datums falsch.. Chi Lebenslauf 6 07.12.2009 20:53
ALG 1 - falsch berechnet - Widerrufsfrist verpasst Opferlamm Arbeitslosengeld ALG I 0 24.07.2009 16:20
Bewerbung als Empfangsmitarbeiter - was ist an meiner bewerbung falsch??? jezie Anschreiben 4 14.07.2009 19:49
Vorstellungsgespräch - was mache ich falsch? Bernnhardy Vorstellungsgespräch 9 13.05.2007 12:31




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.