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#1
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| Ich bin bis Jahresende befristet bei einer Zeitfirma eingestellt. Noch ist ungewiss, ob mein Vertrag verlängert wird. Doch will ich auch gern in ein Arbeitsverhältnis außerhalb einer Zeitfirma kommen. Habe mich deshalb unter anderem in der Leihfirma beworben. Eine Mitarbeiterin meinte zu mir, der Firma seien eh die Hände gebunden, denn wenn ich vorher über eine Zeutfirma dort beschäftigt gewesen war, dürfen die mich 3 Monate lang nicht beschäftigen. Ist das wahr? Warum eigentlich- ich kündige doch kein Arbeitsverhältnis. Ich suche doch weiter um nicht in die Arbeitslosigkeit zu kommen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#2
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| Es könnte sich hierbei darum handeln, ob der Arbeitgeber "Die bessere Firma" eine Ablöse an deinen bisherigen Arbeitgeber "Die Zeitarbeits- und Leihfirma" zahlen müsste. Die Dreimonatsfrist erklärt sich dann daraus, dass bei Einhaltung der Frist deine Einstellung als Neueinstellung bewertet würe, die keinen Ablöseanspruch generiert. Ob meine Darstellung so richtig ist, müsstest du von einem Fachmann prüfen lassen, also Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo, möchte nur noch mal betonen, mein Arbeitsvertrag mit der Zeitfirma läuft zum 31.12.2011 aus. Ich wäre also ohne Verlängerung zum 01.01.2012 Arbeitslos. Wenn ich mich jetzt in der Firma bewerbe, könnten die mich zum 01.01. einstellen???
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| EINSTELLEN kann ein Unternehmen immer. Die Frage ist nur, ob dadurch ein Zahlungs/Ablöseanspruch gegenüber der ZAF generiert wird. ZOOM - Ein Netzwerk der IG Metall ---> 33 Fragen zur Zeitarbeit
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Also ich habe einen Arbeitsvertrag für ein Jahr bekommen Und ich weiß auch, dass die Firma für mich keine Ablöse zahlen musste, da ich ja in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe.
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#6
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| Tine, leider werden gelegentlich solche oder andere Regelungen in die Verträge zwischen Verleiher (Zeitbude) und Entleiher eingebaut. Solche Vereinbarungen sind aber stets gemäß § 9 Ziff. 4 AÜG unwirksam: Zitat:
Das könnte man nun der einstellungswilligen Entleiherfirma sagen, die Zeitbude hätte wenig Chancen auf irgendwelche Vertragsstrafen. Ob das die neue Firma aber macht steht auf einem anderen Blatt, denn sie würde dann die Geschäftsbeziehungen zu dieser und eventuell anderen Zeitbuden (die haben auch ihre Stammtische und Foren) erheblich stören. Blöde Sache sowas, zumal die Leiharbeit eigentlich als Sprungbrett in die Festanstellung gedacht sein soll. |
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