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#1
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| Hallo, Ich hatte gestern abend (Donnerstag), ein telefonisches Gespräch mit einer Zeitarbeit. An diese Zeitarbeit, habe ich bis jetzt, nichts zutun gehabt (keine Bewerbung verschickt. Meine Kontaktdaten (Lebenslauf), wurden von einer anderen Zeitarbeit herumgereicht (Partner einer anderen Zeitarbeit). Datenschutz ist wahrscheinlich ein Fremdwort. Ich einigte mich kurzfristig zu einem VG, um 13.30 Uhr. Heute, bekam ich wieder einen Anruf (Freitag), von dieser ZA, aber von einer anderen Person. Es wurde gebeten, diesen Termin, zum VG, vor 12.00 Uhr zu legen. Kein Problem. Aber er sagte, dass ich schon am Montag, beim Kunden, als Staplerfahrer arbeiten soll. Ich sagte ihm gleich, dass ich für die nächste Woche, viele Termine (Arzt (Befund Krebs?), andere VGs bei anderen Firmen (höherwertige Stellen), Ergotherapie, Versicherung usw.) habe und das dies sehr kurzfristig ist. 1 oder 3 Termine, kann ich verschieben, aber alle? Es sind auch Termine, bei denen ich die Kontaktperson am Freitag, nicht erreiche. Er fragte mich, was wichtiger ist, die Arbeitsstelle oder die Termine? Ich sagte ihm, dass mir das eindeutig zu kurzfristig ist und lehnte dies ab! Was ist Eure Meinung? Danke für Info
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#2
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| Zitat:
Es ist zumindest befremdlich, wenn eine ZAF Terminspielchen veranstaltet und einem ultrakurzfristig einen Arbeitsvertrag auf's Auge drücken will. Nun lebt eine ZAF von Zeitarbeit, also auch kurzfristigen Aufträgen, aber überfallähnliche Arbeitsangebote nach Abrufmanier sehe ich da eher als unseriös an. Die ZAF denkt nicht im Traum daran, sich einen Mitarbeiterstamm zu halten, aber der Arbeiter soll auf Fingerschnippen parat stehen. Für eine Leistungssperre/Sanktion fehlen die formalen Rechtsvoraussetzungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
pumuckl2 (07.05.2010) | ||
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#3
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| Ergänzung: Als Gabelstabler, habe ich keine Erfahrungen Mein Staplerschein ist für mich nur ein BonBon. Es wird mir bestimmt nach Wochen langweilig. Als Gabelstapelfahrer, hätte ich mich auch nie beworben. Ich hatte mich Monatelang, als Fachlagerist qualifiziert. Bei meinem letztem AG, zeichnete mich aus, daß ich sehr selbstständig und flexibel war. War auch als Sachbearbeiter und Lagerist, tätig. Mal schaun, welche ZA, die ich nicht kenne, anruft
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#4
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| Der 1. Anruf, war Gestern um 17.00 Der 2. Anruf, heute um 8.50 Hinzu kommt, dass ich mich nie bei dieser Zeitarbeit beworb. Kannte diese Zeitarbeit bis gestern nicht. Wo bleibt der Datenschutz?
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl Geändert von pumuckl2 (07.05.2010 um 10:33 Uhr) |
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#5
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| Hallo, schönen Muttertag/Sonntag, Es wäre auch, seitens der ZA schön, wenn sie unterscheiden kann, zwischen Staplererfahrung "wünschenswert" und "zwingend erforderlich" Mit Hochlagerregale ist nicht zu scherzen. Die Infos, zwischen den ZAs, klappt überhaupt nicht. Nur, weil in meinen sonstigen Qualifikationen, steht, dass ich den Staplerschein habe, ... Der Kunde, wird nach 1 Std anrufen. "Wem haben Sie uns da geschickt? Habe doch gesagt, Staplererfahrung ist zwingend erforderlich." Kann man zwar alles lernen, aber erst nachdem Verluste, gemacht wurden.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl Geändert von pumuckl2 (09.05.2010 um 09:41 Uhr) |
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#6
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| Du kannst die Weitergabe Deiner Daten an Dein Einverständnis im Einzelfalle knüpfen. E-Mail mit deutlichem Text dürfte reichen. Da Zeitarbeitunternehmen i.d.R. kein Interesse daran haben, mit einzelnen Kandidaten irgendeinen Aufwand zu betreiben, wird man Deine Daten dann vermutlich gleich ganz löschen. Wenn Du es praktisch findest, dass Du evtl. weitere Stellenangebote von dieser Firma (und eben offenbar darüber hinaus auch von anderen) erhälst, dann ist diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen. Allerdings weißt Du dann tatsächlich nicht, wo Deine Daten herumfliegen. Kürzlich bewarb sich ein Bekannter von mir bei zwei Zeitarbeitsunternehmen. Beim ersten ging es um Direktvermittlung (Arbeitgeber wäre also nicht die Zeitarbeitsfirma, sondern der Kunde gewesen). Der Bekannte wies (mündlich) ausdrücklich darauf hin, dass vor Weitergabe seiner Daten an Kundenunternehmen in jedem Fall mit ihm Rücksprache zu halten sei. Man erklärte ihm, das sei selbstverständlich. Bald darauf stellte sich heraus, dass seine Daten ohne Rücksprache mit ihm an Kunden weitergegeben worden waren. Beim zweiten ging es um Zeitarbeit mit baldiger Übernahme. Er schrieb ausdrücklich in die Bewerbung hinein, dass sich seine Bewerbung nur auf dieses eine Stellenangebot bezieht. Bald darauf stellte sich heraus, dass man seine Daten in den allgemeinen Kandidatenpool aufgenommen hatte. Auch von anderen hörte ich bereits, dass sie von verschiedenen Zeitarbeitsfirmen Stellenangebote erhielten, obwohl sie sich nur bei einer (um eine ganz bestimmte Stelle) beworben hatten. Zeitarbeit und Datenschutz scheint ein interessantes Thema zu sein.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#7
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| Danke Dir Habe gerade mit jmd. gesprochen. Er meinte, schon beim ausfüllen, des Fragebogens, willigt man ein. Obwohl, nichts in diesem Bogen drinsteht, dass man die Daten weiterreichen darf, willigt man stillschweigend ein. Es soll nicht in den AGB drinstehen, sondern im Schreiben der Berufsgenossenschaft. Habe aber die Webseiten, der beiden ZA durchgewühlt. Nichts gefunden. Soll man vllt. nicht finden.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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