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#1
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| Hallo zusammen, weiß jemand, in welche Entgeldgruppe man aktuell (2009) als Erzieherin bzw. Heilpädagogin oder Erzieherin mit Zusatzqualifikation "Integration" bei einem neuen Arbeitsvertrag eingestuft wird. Ist es üblich, bei einer Hochstufung von EG 7 auf EG 8, wegen Neuvertrags beim selben Arbeitgeber, die Entwicklungsstufe um einen Punkt nach unten gekürzt zu bekomen? Vielen Dank und viele Grüße don-joe |
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#2
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| HI wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, dann fängst du beim Gehalt von vorne an, außer du verhandelst, was nicht immer möglich ist. Solltest du deinen Arbeitgeber behalten und wirst wie ich nach TVÖD bezahlt gilt z.B. folgendes: Öffentlicher-Dienst.Info Ich habe noch nie bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet und auch keinen anderen Tarif bekommen, darum kenne ich mich nur bei dem aus, sorry Hoffe ich konnt ein wenig helfen.
__________________ Greetz Dogma Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen: Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. Danny Kaye |
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