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#1
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| Also ich erklär euch mal meine derzeitige Lage ich hoffe das mir hier jemand helfen kann,denn im Internet(GOOGLE) finde ich persönlich nicht wirklich eine antwort.... So,ich bin 2o jahre alt und wohne bei meinem Verlobten,der noch bei seinem Vater wohnt zwar eine Ausbildung hat aber zurzeit nicht hingehen kann,wegen einem Bandscheibenvorfall(er bezieht jetzt Krankengeld),keiner weiß wann er wieder arbeiten gehen kann(ab montag muss er ins Krankenhaus zur Reha). Ich wohne hier weil meine Mum mich rausgeschmissen hat(Mütter eben^^),bekomme kein Kindergeld mehr seit ca. 2-3 Monaten.Bzw. wird das gerade neue geklärt ob mir das noch zusteht,bzw. meiner Mum. Mein Vater zahlt kein Unterhalt obwohl er eigentlich müsste. Auf Deutsch ich hab eigentlich nix.Ausser mal hier und da ein bisschen Taschengeld vom Vater. Ich bin in der 25 SSW.War auch ein Wunschkind nur wusste keiner das mein Verlobter vllt. gar nicht mehr arbeiten gehen kann-.- Ich bin auch zurzeit nirgends gemeldet,weil ne Schwangere will ja auch keiner beschäftigen und ich wollte eigentlich nie irgendwie vom Staat abhängig sein,aber so wie es aussieht geht es jetzt nicht anders. Also meine Frage:Was kann ich wo,wie beantragen.Und geht das überhaupt solang ich nicht weiß was mein Verlobter weiterhin verdient oder überhaupt noch in seiner alten Firma arbeiten kann? Eigentlich wollten wir vor der Geburt der Kindes noch heiraten,aber viele sagen mir das es besser wäre nicht zu heiraten,weil man dann bessere Chancen beim Staat hätte ?! stimmt das? Danke im Vorraus für eure Antworten ! |
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#2
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| also nun mal ganz locker... bevor du Geld vom Staat bekommst, sind deine Eltern in der Unterhaltspflicht (U25 Gesetz). Das heißt deine Mutter oder Vater muss dich bei sich wohnen lassen bzw. Unterhalt zahlen für einen anderen Wohnraum. Bei sonderschweren Fällen kann das Jugendamt eine Fernweisung und Unterbringung veranlassen, i.d.R. aber nur bis zum 18 Lebensjahr, nur mit Ausnahme bis 21. Das müsste geklärt werden. Kindergeld müsste dir noch zustehen, bzw. wenn du zu Hause wohnst deinen Eltern. Verlobter hin oder her, ihr seit nicht verheiratet, somit ist dieser dir auch nicht unterhaltsverpflichtet, sondern nach wie vor deine Eltern, auch wenn diese Krankengeld oder sonstige Gelder bekommen. Notfalls, sollte das Gehalt bzw. Einkommen deiner Eltern nicht ausreichen, bildest du mit deinen Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft", was dann dir zusteht, berechtnet die zuständige ARGE anhand der geltenden Gesetzeslage. Wenn dein Verlobter nicht mehr arbeiten gehen kann, ist das eben so, sollte das aufgrund der Arbeitsbedingungen geschehen sein, bekommt er Berufsunfähigkeitsrente, so er denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Es gibt auch eine gesetzliche versicherung, der dort zu erwartende Beitrag dürfte bei einem 20 jährigen aber sehr gering ausfallen, gilt jedoch zu prüfen. Da du ebenfalls nicht erwerbstätig bist, bleibt dir nur die Eltern auf ihre Unterhaltspflicht hinzuweisen, bzw. mit diesen den Gang zur ARGE zu machen, wenn deren Einkommen nicht ausreicht. Als unter 25 jährige verweist unser Sozialsystem bei allen Finanzierungsfragen auf die Pflicht der Eltern, solange es nicht um die Ausbildungs- und Berufsförderung geht, das Kindergeld (154 Euro)als Zuschuss steht dir ohnehin zu. Desweiteren, das ist meine persönliche Meinung, halte ich euch für verantwortungslos und unreif, das man bessere Chancen beim Staat hat wenn man heiratet, diese Aussage zumindest, festigt meine Meinung. Habe selten so einen Schwachsinn gehört, Eine Ehe hat wie alles im Leben vor und Nachteile, etwas das nur Vorteile bringt, gibt es nicht. Darüber hättet ihr euch mal noch 5 Jahre Gedanken machen sollen, wie über so vieles. Viel Glück! Geändert von mousepad89 (02.01.2010 um 19:35 Uhr) |
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#3
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| Eine Schwangere geniesst besonderen Schutz, und zwar nach § 9 SGB II. Sie erhält volle ALG II - Leistungen nach SGB II, die Eltern werden nicht zur Kasse gebeten. Bitte nimm eine soziale Beratung in Anspruch: Adressen — Tacheles Adressdatenbank
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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