Wie genau funktioniert das bei einer Zeitarbeitsfirma?
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Wie genau funktioniert das bei einer Zeitarbeitsfirma?

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  #1  
Alt 27.06.2008, 12:03
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fluffi_86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

da es auf meine Bewerbungen im Moment nur Absagen hagelt, habe ich mal eine zu einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese hatte eine Suchanzeige, dass sie für einen bestimmten Kunden in einem Ort in meiner Nähe suchen. Da das gesuchte Profil zu mir passte, bewarb ich mich auf die AUSGESCHRIEBENE Stelle. Prompt bekam ich einen Anruf mit bitte zum Vorstellungsgespräch am 02.07.
Nun frage ich mich, wie das ist, wenn die mich für die besagte Stelle nehmen aber die Firma mich nach 3 monaten oder so nicht mehr braucht. Dann bin ich doch in der ZAF drin. Können die mich dan hinschicken wo die wollen? Weil ich bin z.B. nicht bereit, für das bisschen Geld, was es bei ZAF meist gibt, weiter zu fahren wie zum Ort der momentan ausgeschriebenen Stelle. Ich habe mich bei denen ja nur beworben, weil ich mich für diese eine Stelle interessiere.

Vielleicht kennt sich ja einer von euch damit aus
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  #2  
Alt 27.06.2008, 12:23
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Wenn du eine Stelle bei einer ZAF antrittst, ist die ZAF dein Arbeitgeber, der dich hinschicken darf, wo er will.

Du musst also aufpassen, was im Arbeitsvertrag steht: Fahrtkosten, Fahrtzeit, welche Arbeit, Haftungen, ...

Wenn du ggf. auf ALG I / II angewiesen bist, heisst das, dass du nur dann selber kündigen kannst, wenn du Sperr- und Sanktionszeiten überbrücken kanst. Sonst bist du dort auf unabsehbare Zeit festgenagelt.
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  #3  
Alt 30.06.2008, 13:23
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fluffi_86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wie ist es eigentlich, wenn beim Vorstellungsgespräch rauskommt, dass ich zB so wenig verdiene, dass ich mehr verfahren würde oder so. Also wenn die von der ZAF sagen, sie würden mich nehmen, aber ich möchte das nicht, wegen den Konditionen etc. Melden die das dann dem AA?
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  #4  
Alt 30.06.2008, 13:39
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Es kann durchaus so sein, dass die ZAF eine Meldung an die Agentur für Arbeit/ ARGE-Jobcenter macht.

Am § 121 SGB III kann man sich ungefähr orientieren, ob eine Arbeit zumutbar ist. Für ALG II - gelten schärfere Zumutbarkeitsregeln nach § 10 SGB II.

Aber nach § 2 SGB II sollst du deine Bedürftigkeit mindern und nicht vergrössern, indem du dich mit einem schlechten Job verschuldest. Der Job muss also wirtschaftlich sein.

Im Zweifelsfalle müsstest du den Fall mit der ARGE/Jobcenter besprechen, denn du kannst ja auch Beihilfen nach § 29 SGB II und § 54 SGB III beantragen.
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  #5  
Alt 30.06.2008, 13:43
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Hallo Fluffi,

diese Frage ist glaube ich schon gestellt worden, und wenn ich mich recht erinnere, war die Antwort, dass die ZAF's es melden. Nagle mich aber jetzt bitte nicht drauf fest.

Andererseits wenn ich die Wahl hätte zwischen rumärgern mit dem Amt oder mit der ZAF, würde ich letztere wählen. Wege sich von einem unliebsamen Arbeitgeber zu trennen gibt's immer (vielleicht geht ja dein Auto kaputt und du kannst nicht zum Einsatzort nach Timbuktu), aber vom Amt loszukommen ist nicht so einfach.
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schöne Grüße
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Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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