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#1
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| Jo Hi, irgendwie hab ich keinen passenden Ort für den Beitrag gefunden, hab es dann erstmal hier rein gesteckt Also folgende Situation: Ich habe im Januar meine Ausbildung beendet und habe seit dem ein befristeten Arbeitsvertrag. Im Juli geht es dann für ein Jahr nach Australien, für ein Work and Travel Jahr. Nun zu meiner Frage: Muss ich mich beim Arbeitsamt Arbeitslos melden? Die werden sich ja dafür interessieren was ich so mache. Außerdem ist es ja bestimmt für die lückenlose Aufzeichnung wegen der Rentenversicherung notwendig, oder? Nach dem Work and Travel Jahr werden ich zum Wintersemester ein Studium an der FH beginnen, falls das irgendwie relevant ist. Habe leider nicht so die Ahnung von der Materie, hatte bisher noch nichts mit der Argentur zu tun, bin ja auch erst 19 ![]() mfg |
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#2
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| Man meldet sich nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend. Denn genau das ist Voraussetzung für diese Meldung von der du sprichst.. dass du eben arbeitssuchend bist. Und das bist du eben nicht, wenn du im Ausland rumgondelst. Schon gar nicht, wenn du dort arbeitest. Dann stehst du dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das ist deine persönliche Entscheidung und es gibt keinerlei Ansatz dafür, dass ich - eine von vielen - dir bis dahin deine schwebende Krankenversicherung etc. bezahle.. Wenn es so einfach wäre, dann würde jeder mal eben ein Jahr auf "Work&Travel" auf Mallorca versacken...
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Zitat:
Mit der Ausbildung hast du, sofern es sich um eine betriebliche Ausbildung mit Sozialabgaben handelte, Anspruch auf ALG I erworben. Wenn du Arbeitslosengeld beantragst und dies auch bewilligt bekommst, bleibt dir der nicht verbrauchte Anspruch auf ALG I vier Jahre lang erhalten (Verjährungsfrist). Beantragst du keine Leistungen, verlierst du die erworbene Anwartschaft nach zwei Jahren. Bitte besprich deinen Auslandsaufenthalt mit deiner deutschen Krankenkasse (Krankenversicherungspflicht) und verzichte nicht auf eine Krankenversicherung im Ausland mit einer Rückkehrversicherung (Krankentransport).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| hallo ich habe auch eine Frage... ich bin 20 und habe mein Abi abgeschlossen. Ende Sommer will ich für ein Jahr nach Australien, work and travel. Meine Eltern sind jedoch Arbeitslos. Kann es Probleme mit Arbeitsamt geben wenn ich ihen mitteile, dass ich nach Australien gehe und dort nebenbei Geld verdienen werde?! lg |
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#5
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| Zitat:
Beziehen du/deine Eltern ALG II ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| im ganz natürlichen Drang eines Jugendlichen um die 18 rum einmal in die Ferne zu kommen. Ist ebenso bei mir gewesen und war 1 Jahr in der Schweiz. Ich befürworte das generell - nur gut aufpassen sollte man schon - dass alles sehr reell verläuft. Ich hatte gute Helferlein einen schwerreichen Autosaloonbesitzer und dessen liebreizendes Töchterlein machten mir den fast einjährigen Aufenthalt schon sehr angenehm. Auch eine Nichte von mir war mal auf Weltreise in Südamerika dort lernte sie ihren lieben Mann kennen den sie vor 14 Tagen und nach 10 - jährigem Zusammensein auch heiratete. Hand und Fuss sollte alles halt haben. Fällt mir noch ein, was auf dem gestickten deckchen meiner Oma stand: Dem Mutigen gehört die Welt - die Sonne und das Himmelszelt. ![]() Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (16.06.2009 um 07:52 Uhr) |
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#7
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| Zitat:
danke für die Antwort Meine Eltern beziehen ALG II. Ich bin noch Schulerin, und bevor ich studiere wollte ich erstmal weg. |
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#8
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| Zitat:
Deinen Eltern stehen üblicherweise 45 qm für die erste Person und weitere 15 qm für jede weitere Person zu, also insgesamt dann noch max. 60 qm.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| hallo ich habe noch eine frage xD Meine großeltern schenken mir den Flug nach australien. ich habe gehört, dass man nur eine bestimmte summe von Geld geschenkt bekommen kann wenn man ALG II kriegt. Weiß jemand wie hoch diese summe sein muss? lg |
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#10
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| würde ich vermeiden http://hartz-iv-blog.de/2007/04/19/h...egeben-werden/ Warum buchen und zahlen deine Großeltern nicht einfach den Flug? Immer erst auch recherchieren wie man am günstigsten fliegt! PS: Frag Opi + Omi ob sie mich als Begleitschutz für dich mitfinazieren würden - bin sofort dabei ;- )) Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (18.06.2009 um 12:15 Uhr) |
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