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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#11
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| Heute habe ich ein VG bei einer mir total unbekannten Vermittlungsfirma "und" gleichzeitig Zeitarbeit gehabt. Auf die Frage, woher die Daten kommen, wurde mir mitgeteilt, dass dies von der BA (Profil vom Arbeitsamt) komme. Den 3-seitigen Vermittlungsvertrag "sollte" ich unterschreiben. Ich erwähnte kurz, dass ich vllt. am Montag anfange bei einer anderen Firma zu arbeiten. Sie verzogen das Gesicht. Als die Frage nach dem Stundenlohn und ob ich auch an eine Zeitarbeit vermittelt werden kann kam, entgegnete ich, dass ich 11€/Std. möchte. Langsam (wirklich langsam) ratterten ihre Hirne, dass dies bei einer ZAF nicht geht. Gegen 14.00 kam wieder ein Anruf von einer unbekannten ZAF (durch Profil der BA). Wie gut, dass es AB gibt. So kann man filtern.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#12
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| Zitat:
Aber ich glaube, ich habe die Lösung gefunden: Du hast Deine Daten im dem Profil, das von Dir von der Arbeitsagentur angelegt wurde, öffentlich gestellt bzw. zugestimmt, dass sie öffentlich dargestellt werden dürfen!!! Stimmt das? So etwas würde ich nie machen! Jeder Hunz und Kunz kann sich via Internet bei der Arbeitsagentur als Arbeitgeber anmelden und dann in der Bewerberbörse Deine ganzen Daten sehen. Wie in Deinem Fall deutlich zutage kommt, wird rege davon Gebrauch gemacht. Die Leute können Deine Daten abschreiben, speichern und nach Belieben weitergeben (auch wenn dies nicht im Sinne des Datenschutzgesetzes ist). Sie rennen Dir die Bude ein, machen womöglich mieseste oder auch unseriöse Angebote und drohen bei Bedarf mit der Arbeitsagentur. Wenn man die Daten nicht öffentlich stellt, können die Leute dennoch Kontakt mit den Arbeitssuchenden aufnehmen, und zwar entweder per E-Mail, die dann in Deinem E-Mail-Postfach bei der Arbeitsagentur landet (ohne dass Deine persönliche E-Mail-Adresse dabei bekannt wird), oder per Brief, der über die Arbeitsagentur an Dich verschickt wird (ohne dass Deine Adresse dem Auftraggeber bekannt wird). Sowohl die Speicherung der E-Mail unter Deiner Adresse in der Bewerberbörse als auch der Versand des Briefs über die Arbeitsagentur laufen ungeprüft. Das heißt: die Arbeitsagentur schaut sich diese Angebote nicht an und es kann Unseriöses dabei sein. Oder man bekommt Angebote, sich auf selbstständiger Basis irgendwo einzubringen etc. etc. ALLERDINGS ist auf beiden Wegen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Und das bedeutet: Du kannst Dir die schriftlichen Angebote in Ruhe ansehen - sollten sie Dir unseriös vorkommen oder nicht zusagen, so brauchst Du nicht zu reagieren. Man kann bei der Arbeitsagentur sogar darauf bestehen, dass die Namen der Arbeitgeber, bei denen man tätig war, nicht öffentlich gestellt werden. Dann können zwar die Mitarbeiter der Arbeitsagentur einen Blick darauf werfen, Außenstehende sehen jedoch nur, von wann bis wann man in welchem Beruf bei irgendeinem Arbeitgeber tätig war. Außerdem lassen sich die Angaben durch Stichworte zu den Aufgaben, die man dort hatte, bzw. den Tätigkeitsschwerpunkten ergänzen (so wie wir das hier auch immer für Lebensläufe empfehlen). Auf diese Weise kann man ein sehr gutes Profil in der Bewerberbörse erstellen lassen oder sogar selbst erstellen (die Arbeitsagentur kann eine Zeit lang eine Freischaltung vornehmen, so dass der Arbeitssuchende sein Profil selbst bearbeiten kann). Und dieses Profil enthält dann viele sinnvolle Infos, aber keine, die jemand missbrauchen könnte.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (13.07.2010 um 20:55 Uhr) |
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#13
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| Und jetzt noch einmal hierzu: Zitat:
Zitat:
Bei Unklarheiten könnt Ihr Euch z.B. hier bei uns Tipps holen. Die Verträge der privaten Arbeitsvermittler sind leider keineswegs alle solchermaßen, dass man sie unterschreiben könnte. Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (13.07.2010 um 21:08 Uhr) |
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#14
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| Guten Morgen, Sorry fur Rechtschreibfehler. Schreibe mit PDA. Ich nahm den Vertrag nach Hause. Es kann ja sein, dass ich ihn benoetige. (so die Firma) Wie kann ich aus dem Datenmissbrauch wieder heraus? Muss sich bei der BA um einen Computerfehler handeln. Das taugt erst seit letzter Woche auf. Ich weiß auch, dass ich beim Antrag letztes Jahr bei der BA nicht angab, dass meine Daten nicht weitergegeben werden. Etwas anderes: Wie soll ich mich verhalten bei den von mir in Auftrag gegebenen Vermittlungsfirmen und ZAF? Den Arbeitsvertrag (wo ich Montag anfange zu Arbeiten) werde ich erst am Freitag bekommen und unterzeichnen.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#15
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| Zitat:
Irgendwann in der nächsten Woche kannst Du dann alle davon unterrichten, dass Du eine Arbeit gefunden hast (und abgeschlossene Vermittlungsverträge schriftlich kündigen). Wenn das eine oder andere Unternehmen einen positiven Eindruck bei Dir hinterlassen hat, kannst Du Dir ja die Kontaktdaten irgendwo speichern und - solltest Du es mal wieder brauchen - neuerlich Kontakt aufnehmen. Zitat:
Zitat:
Gehe also auf die Homepage der Arbeitsagentur, in die Jobbörse, dann bei "Meine Jobbörse" auf "Anmelden", gebe Benutzername und Kennwort ein, dann klicke auf Stellensuche und Stellengesuche. Dort findest Du die Stellengesuche, die für Dich eingegeben wurden oder die Du selbst eingegeben hast. Nun auf den Titel eines Stellengesuchs klicken, dann auf Veröffentlichungen. Dort gibt es die Auswahl zwischen
Die dritte Option würde bedeuten, dass nur die Arbeitsagentur das Stellengesuch sehen könnte. Dann hättest Du die ganzen Arbeitsstellenangebote gar nicht bekommen. Das ist also nicht sinnvoll. Kennzeichne die zweite Option. Dann empfiehlt sich ein Häkchen bei "Call me": "Ich wünsche Anrufe durch interessierte Arbeitgeber. Meine Kontaktdaten und meine Telefonnummer werden bei anonymer Veröffentlichung meines Bewerberprofils dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben." Arbeitgeber haben dann trotz anonymer Veröffentlichung auch die Möglichkeit, Dich über eine Nr. der Arbeitsagentur anzurufen. Unter "Veröffentlichungen bei Kooperationspartnern" kann man dafür sorgen, dass das bei der Arbeitsagentur gespeicherte Bewerberprofil auch in diversen Jobbörsen veröffentlicht wird (bei anonymer Veröffentlichung ebenfalls anonym). Diese Möglichkeit könnte z.B. in Deinem Fall sinnvoll sein, da Du aufgrund Deines Profils ja offenbar rege von Unternehmen kontaktiert wurdest. Ohne Anonymisierung würde ich das auf keinen Fall machen, ansonsten landen die Daten gut verstreut im Internet. Obendrein empfiehlt sich eine Auswahl geeigneter Jobbörsen. Also bitte nicht "Alle markieren" anklicken. Es sind auf bestimmte Berufe/Branchen spezialisierte Jobbörsen dabei, die man nicht durch unpassende Profile verwässern sollte. Ansonsten ziehen sie ihre Kooperation womöglich eines Tages zurück. Außerdem würde man das Vorurteil unterstützen, dass bei der Arbeitsagentur nur unpassende oder für die entsprechende Stelle unqualifizierte Leute gemeldet sind. Achtung: Ein Eintrag ist nach Speicherung nicht rückgängig zu machen. Die Auflistung der Jobbörsen hat aber noch einen anderen Vorteil: Auch ohne Häkchen findet man auf diese Weise womöglich noch die eine oder andere Jobbörse, die man vorher gar nicht kannte. Dort kann man selbst einmal nach Stellen suchen oder oftmals auch ein neues, selbsterstelltes Profil (ohne Signet der Arbeitsagentur) hinterlegen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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pumuckl2 (14.07.2010) | ||
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#16
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| Guten Abend, Muß mal schauen, wo ich die Nutzerdaten der BA gelassen habe. Nutzte es bisher nicht. Dank Deiner Anleitung, kann ich dann dies beseitigen. Hoffe es klappt am Freitag alles mit dem Arbeitsvertrag. Die halten sich hoffentlich an die mündlichen Zusagen, was Stundenlohn, Einsatzort etc. angeht. Bin optimistisch Schönen Abend
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#17
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| Guten Morgen, gestern unterschrieb ich den Arbeitsvertrag. Bin jetz Froh, dass ich wieder arbeite. Da ich mobil (PDA) unterwegs bin, kann ich nicht viel erzaehlen. Ich melde mich wieder, wenn ich am PC sitze. schoenen Tag heute
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#18
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| Hallo Pumuckl, wie geht es Dir? Klappt es mit der neuen Arbeitsstelle?
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#19
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| Guten Abend, Der neue Job ist eine Herausforderung. Für meine Füße!!! Als ich den Arbeitsvertrag der ZAF unterschrieb, war es eine Qualifizierte Tätigkeit (so wie ich es bei ... hatte). Nachdem Wochenende wurde bei der Endfirma umorganisiert. Jetzt bin ich den ganzen Tag Kommissionierer. Auf das Schriftliche im Vertrag kann ich jetzt noch nicht pochen. Der Lagermeister ist recht hinterhältig. Mal sehen, ob ich bei richtigen Firmen Erfolg habe? Muss halt bei der ZAF bis dahin durchhalten.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#20
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| Zitat:
Ohne Worte.Ich drücke Dir alle Daumen! Hoffentlich findest Du bald etwas Passendes und Dauerhaftes!
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pumuckl2 (28.07.2010) | ||
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