Zeitarbeit-Verpflegungskostenmehraufwand
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Zeitarbeit-Verpflegungskostenmehraufwand

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  #1  
Alt 03.04.2007, 12:35
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ticktack66 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Zeitarbeit-Verpflegungskostenmehraufwand


Hallo zusammen, mein Freund hat einen Zeitarbeitsvertrag. bzw. Tarifvetrag. Dort steht drin : Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Verpflegungkostenmehraufwand ( VMA ) nach maßgabe der steuerlichen Vorschriften.
So, aber was bedeutet dies??? Habe gehört, dass man ab 8 Stunden, die man von zu Hause weg ist noch zusätzlich Verpflegungsgeld bekommen könnte!!!
Und ausserdem steht manchen noch Fahrgeld zu. Bitte sagt mir genaueres z.B. wieviel und ab wieviel km ...Habe im Internet nichts konkretes gefunden!!! Danke
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  #2  
Alt 03.04.2007, 14:11
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Dein Freund müsste in seinen Arbeitsvertrag schauen, was dort vereinbart ist.

Ich gehe mal unverbindlich davon aus, dass er dem Manteltarifvertrag des BZA unterliegt.

-----> §8.5 MTV BZA BZA | Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.

-----> §8.7 MTV BZA


http://://www.bza.de/presse/branchennews/060329.php


VMA / Einsatzwechseltätigkeit kann er auch in seiner Steuererklärung geltend machen, aber vermutlich nur vorübergehend. Bitte Rücksprache mit Finanzamt/Steuerberater.

..... ---->Startseite
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