| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, es geht um einen Mann Ende Fünfzig, der nach einjährigem Bezug von ALG I seit Anfang des Jahres ALG II bezieht. Aufgrund bestehender Schulden musste er im vergangenen Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben und aktuell wurde eine Privatinsolvenz erwogen. Nun aber könnte unerwartet doch wieder eine Beschäftigung anstehen. Muss oder sollte der Mann den eventuellen Arbeitgeber über seine finanzielle Situation informieren? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Nein, muss er nicht. Aber bei bestimmten Arbeitsplätzen, wo mit Geld gehandhabt wird, sollte man schon die Karten auf den Tisch legen, um dem Vorwurf eines Vertrauensbruches vorzubeugen. Man sollte daraus auch kein grosses Geheimnis machen, denn ich vermute, dass Lohnpfändungen eintreten werden. EV und Schufa tun ein übriges ... Bestehen Krankenversicherungsschulden?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
Nein. |
|
#4
| |||
| |||
| @nontestatum (oder Kollegen): Würde(s)t Du/Ihr meine Antwort bitte nochmal aufgreifen? |
|
#6
| |||
| |||
| 1. Hast Du eine Meinung zum vorletzten Absatz ( "Wenn das passieren sollte...") 2. Du wolltest wissen, ob Krankenversicherungsschulden bestehen. Warum? |
|
#7
| ||||
| ||||
| Zitat:
Mir sind Fälle bekannt, wo aus 60€ Schulden 150€ Schulden gemacht wurden, da wurde tüchtig an der Gebührenschraube gedreht, es wurde wegen eines Betrages von unter 200€ der Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt, mit anderen Worten: wenn der Gläubiger will, kann die Schuldensituation völlig entgleisen. Deshalb würde ich mich für eine Privatinsolvenz entscheiden, damit hätte man zumindest eine rechtliche Stabilität erreicht. Aber wie gesagt: es kommt auf die jeweilige persönliche Situation an. Wenn ALG II bezogen wird, besteht zumindest innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung voller Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen. Wird ALG II nicht mehr gewährt, z.B. wegen einer Arbeitsaufnahme, die die Bedürftigkeit beendet, und es bestehen noch Krankenversicherungsbeitragsschulden, verliert man auch den Krankenversicherungsschutz, auch dann, wenn wieder Beitragszahlungen aufgenommen wurden. Es entsteht die paradoxe Situation, dass man darauf achten muss, bei Beitragsschulden, die man nicht zahlen kann, sich in den Schutz des § 16 SGB V zu flüchten, also weiterhin Hilfeempfänger von ALG II zu bleiben, um so weiterhin krankenversichert zu bleiben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Tirian (16.06.2011) | ||
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
Wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Zitat:
Und das, was bisher zu meinem Erfahrungshorizont gehört, lässt mich nicht zuversichtlich sein.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Was hat er davon, wenn ihm beispielsweise als Vergleich 50 % der Forderung angeboten werden, er auf der vollen Summe besteht, der Schuldner daraufhin in die Privatinsolvenz geht und der Gläubiger dann total in die Röhre schaut? |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Extrem Hohe Schulden bei der Bank | Hummel27 | Schulden | 11 | 24.08.2011 22:55 |