Zukünftigen AG über Schulden informieren?
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Zukünftigen AG über Schulden informieren?

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  #1  
Alt 12.06.2011, 12:21
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Standard Zukünftigen AG über Schulden informieren?


Hallo,

es geht um einen Mann Ende Fünfzig, der nach einjährigem Bezug von ALG I seit Anfang des Jahres ALG II bezieht. Aufgrund bestehender Schulden musste er im vergangenen Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben und aktuell wurde eine Privatinsolvenz erwogen.

Nun aber könnte unerwartet doch wieder eine Beschäftigung anstehen. Muss oder sollte der Mann den eventuellen Arbeitgeber über seine finanzielle Situation informieren?
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  #2  
Alt 12.06.2011, 16:55
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Zukünftigen AG über Schulden informieren?

Nein, muss er nicht.

Aber bei bestimmten Arbeitsplätzen, wo mit Geld gehandhabt wird, sollte man schon die Karten auf den Tisch legen, um dem Vorwurf eines Vertrauensbruches vorzubeugen.

Man sollte daraus auch kein grosses Geheimnis machen, denn ich vermute, dass Lohnpfändungen eintreten werden. EV und Schufa tun ein übriges ...

Bestehen Krankenversicherungsschulden?
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  #3  
Alt 12.06.2011, 20:46
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Standard AW: Zukünftigen AG über Schulden informieren?

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Aber bei bestimmten Arbeitsplätzen, wo mit Geld gehandhabt wird, sollte man schon die Karten auf den Tisch legen, um dem Vorwurf eines Vertrauensbruches vorzubeugen.
Das ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine Außendiensttätigkeit ohne die Option, in irgendeiner Weise Geld zu kassieren oder ähnliches.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Man sollte daraus auch kein grosses Geheimnis machen, denn ich vermute, dass Lohnpfändungen eintreten werden. EV und Schufa tun ein übriges ...
Wenn das passieren sollte, würde der potentielle AN wohl in dem Alter auf den Job freiwillig verzichten. Es müsste natürlich geklärt werden, ob und wie sich der Gläubiger auf eine Regulierung für den Fall der Wieder-Arbeitsaufnahme auf einen Rückzahlungskompromiss (Schuldenhöhe insgesamt ca. 12.000 Euro) einlässt. Nach dem Motto: entweder ein Teil oder gar nichts.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Bestehen Krankenversicherungsschulden?
Nein.
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  #4  
Alt 15.06.2011, 10:43
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Standard AW: Zukünftigen AG über Schulden informieren?

@nontestatum (oder Kollegen):

Würde(s)t Du/Ihr meine Antwort bitte nochmal aufgreifen?
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  #5  
Alt 15.06.2011, 11:45
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Zitat:
Zitat von Tirian Beitrag anzeigen
@nontestatum (oder Kollegen):

Würde(s)t Du/Ihr meine Antwort bitte nochmal aufgreifen?
Was möchtest du denn noch wissen?
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  #6  
Alt 15.06.2011, 13:09
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Standard AW: Zukünftigen AG über Schulden informieren?

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Was möchtest du denn noch wissen?
1. Hast Du eine Meinung zum vorletzten Absatz ( "Wenn das passieren sollte...")

2. Du wolltest wissen, ob Krankenversicherungsschulden bestehen. Warum?
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  #7  
Alt 15.06.2011, 13:53
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Standard AW: Zukünftigen AG über Schulden informieren?

Zitat:
Zitat von Tirian Beitrag anzeigen
1. Hast Du eine Meinung zum vorletzten Absatz ( "Wenn das passieren sollte...")
Ich wage zu bezweifeln, dass der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer >50 noch Arbeitsplätze bietet, die ein Einkommen ermöglichen, dass einen massiven Schuldenabbau garantiert. Insofern sollte man mit dem/den Gläubiger(n) geeignete Vereinbarungen treffen, wobei man nicht auf die Hilfe einer Schuldenberatung verzichten sollte.

Mir sind Fälle bekannt, wo aus 60€ Schulden 150€ Schulden gemacht wurden, da wurde tüchtig an der Gebührenschraube gedreht, es wurde wegen eines Betrages von unter 200€ der Gerichtsvollzieher in Gang gesetzt, mit anderen Worten: wenn der Gläubiger will, kann die Schuldensituation völlig entgleisen.

Deshalb würde ich mich für eine Privatinsolvenz entscheiden, damit hätte man zumindest eine rechtliche Stabilität erreicht. Aber wie gesagt: es kommt auf die jeweilige persönliche Situation an.



Zitat:
Zitat von Tirian Beitrag anzeigen
2. Du wolltest wissen, ob Krankenversicherungsschulden bestehen. Warum?
Wenn ALG II bezogen wird, besteht zumindest innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung voller Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen.

Wird ALG II nicht mehr gewährt, z.B. wegen einer Arbeitsaufnahme, die die Bedürftigkeit beendet, und es bestehen noch Krankenversicherungsbeitragsschulden, verliert man auch den Krankenversicherungsschutz, auch dann, wenn wieder Beitragszahlungen aufgenommen wurden.

Es entsteht die paradoxe Situation, dass man darauf achten muss, bei Beitragsschulden, die man nicht zahlen kann, sich in den Schutz des § 16 SGB V zu flüchten, also weiterhin Hilfeempfänger von ALG II zu bleiben, um so weiterhin krankenversichert zu bleiben.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Tirian (16.06.2011)

  #8  
Alt 16.06.2011, 14:29
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Insofern sollte man mit dem/den Gläubiger(n) geeignete Vereinbarungen treffen, wobei man nicht auf die Hilfe einer Schuldenberatung verzichten sollte.
Es besteht seit längerer Zeit zur Zufriedenheit eine Betreuung durch eine Schuldnerberatung. Trotzdem kann es sicher nicht schaden kann, sich - wie z. B. hier - zusätzlich noch die ein oder andere Info zu holen.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Deshalb würde ich mich für eine Privatinsolvenz entscheiden, damit hätte man zumindest eine rechtliche Stabilität erreicht. Aber wie gesagt: es kommt auf die jeweilige persönliche Situation an.
Vorausgesetzt, dass es mit der Arbeitsstelle klappt, meint man bei der Schuldnerberatung, dass eine Vereinbarung mit dem Gläubiger möglich sein müsste. Ohne Privatinsolvenz (denn daran müsste ja auch der Gläubiger interessiert sein) aber mit einem Inhalt, der auch für den Schuldner die Perspektive bietet, dass sich die Arbeit für ihn lohnt und in den verbleibenden paar Jahren noch so etwas wie ein "normales" Leben geführt und - da alle Rücklagen und Versicherungen bereits aufgelöst wurden - vielleicht sogar noch ein kleines Polster für die Rente erwirtschaftet werden kann.

Wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein.
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  #9  
Alt 16.06.2011, 18:35
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Zitat:
vielleicht sogar noch ein kleines Polster für die Rente erwirtschaftet werden kann.
Es kommt immer darauf an, wie entgegenkommend der Gläubiger ist.

Und das, was bisher zu meinem Erfahrungshorizont gehört, lässt mich nicht zuversichtlich sein.
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  #10  
Alt 18.06.2011, 13:08
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Es kommt immer darauf an, wie entgegenkommend der Gläubiger ist.

Und das, was bisher zu meinem Erfahrungshorizont gehört, lässt mich nicht zuversichtlich sein.
Eigentlich müsste doch der Gläubiger auch davon ausgehen, dass der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach ist.

Was hat er davon, wenn ihm beispielsweise als Vergleich 50 % der Forderung angeboten werden, er auf der vollen Summe besteht, der Schuldner daraufhin in die Privatinsolvenz geht und der Gläubiger dann total in die Röhre schaut?
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