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#1
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| Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig! Es geht um folgendes: Ich habe im September 2008 meine Ausbildung begonnen und bin für diese Stelle umgezogen (300Km von meinem Heimatort). Ich habe bei diesem Umzug nur ein Zuschuss für den gemieteten Transporter gekriegt. Ich lebe auch seitdem nicht von Zuschüssen, ich finanziere mich also komplett selbst. Jetzt gab es die ersten Übernahme Gespräche in meinem Betrieb, da ich vorraussichtlich Ende Januar 2011 ausgelernt habe. Ich habe ein Stellenangebot bekommen, aber leider in einer Abteilung die mir nicht zusagt. Eine Versetzung in meine Heimatstadt ist nicht möglich da diese Filliale keine Mitarbeiter mehr benötigt. Jetzt wollte ich mich auf eigene Faust bei Betrieben in meiner Heimat bewerben. Das Problem an der Sache ist da ich mir einen Umzug nicht leisten könnte, da ich durch meinen begrenzte finanziellen Situation sehr am Knochen nage und ich auch so eher vom "Hand in die Mund" lebe. Die Ersteinrichtung für so eine Wohnung las ich mal aussen vor, es geht mir primär um Unterstützung zu Provision/Kaution bzw Umzugshilfe (Transporter...). Kann ich auf Unterstützung hoffen? Oder wird nach dem Motto "Nein, denn Sie können ja an Ihrem aktuellen Wohnort nach einer Stelle suchen!" argumentiert? Dazu sei gesagt das mein Heimatort immer noch mein Lebensmittelpunkt ist (Freundin, Freundeskreis, Sportverein...) und ich diesen auch jedes zweite Wochenende besuche. Vielen Dank für eure Hilfe, SörenLerby |
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#2
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| Du kannst nicht auf Unterstützung hoffen. Der Ausbilder bietet dir eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis an, da gibt es nur eines: zugreifen. Das macht sich auch entsprechend gut im Ausbildunsgzeugnis bzw. Arbeitszeugnis. Wenn dir der neue Einsatzort nicht gefält, kannst du ja aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus nach einer neuen Stelle suchen. Im übrigen kann es nicht schaden, wenn man sich breite Kenntnisse aneignet, auch in Bereichen, die einem vielleicht nicht so liegen. Mal angenommen, du würdest die Stelle ablehnen, dann müsstest du Arbeitslosengeld beantragen. Das wäre zunächst ALG I und aufstockend ALG II. Die Ablehnung der Stelle würde eine Leistungssperre bei ALG I generieren und bei ALG II eine Sanktion. Sanktion bei ALG II: BIS 25 = 100% bezogen auf den Regelsatz, also kein Geld zum Leben, Miete wird noch gezahlt. Lebensmittelgutscheine darf man beantragen. Ab 25: 30% bezogen auf den Regelsatz, Miete wird weiter gezahlt, Lebensmittelgutscheine werden nicht gewäjrt. Leistungssperre bei ALG I: Keine Leistungen Dauer der Leistungssperre/Sanktionen: jeweils drei Monate Also du siehst: du hast eigentlich keinen Spielraum für eigene Entscheidungen. Grundsätzlich kannst du natürlich auf eigene Kosten umziehen, du müsstest aber die Wohnungskaution selber aufbringen und evtl. Sperrzeiten/Sanktionen mit eigenen Mitteln überbrücken.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo - mal abgesehen von den sozialrechtlichen Aspekten die dein Umzug an einen anderen Ort wegen Arbeitsaufnahme mit sich bringt, solltest du dir jede finanzielle Ausgabe die du wegen der Arbeitsaufnahme hast gut aufschreiben um sie später, wenn du mal etwas besser verdienst und Lohnsteuer zahlst im Sinne der Vorsorgeaufwendungen und eventuell entstandener doppelter Haushaltsführung beim Finanzamt geltend zu machen. Da kommen mitunter ganz schöne Beträge zusammen, die wegen Unkenntnis der Rechtslage viele junge Einsteiger ins Arbeitsleben leider vergessen anzugeben. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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