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#1
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| Hallo liebe Mitglieder, ich habe ein großes Problem. Ich fühle mich in meinem derzeitigem Job so unwohl, das es mir seit einiger Zeit psyschich und körperlich schlecht geht . Ich würde am liebsten gestern statt heute kündigen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich weiß was ihr jetzt sagen werdet, mach das nicht bevor du einen neuen job hast. Das versuche ich auch seit geraumer Zeit, aber das ist so aussichtslos!! Oft suchen die AG "ab sofort" und ich habe dann immer die Kündigungsfrist einzuhalten, oder es läuft alles über Arbeitsvermittler plus dazugehörigen Vermittlungsgutschein und somit hat man als nicht Arbeitsloser kaum eine Chance. Desweiteren ist es so, das ich fast nur 20 Stunden Stellen finde, ich jetzt aber 40 Stunden angestellt bin. Deshalb meine Frage an euch, wenn ich nun zum Beispiel 2 Teilzeitstellen annehmen würde, was muss ich dann machen bzw. wie muss ich mich verhalten? Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!!! Ich möchte unbedingt aus meinem Job!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!![]() Viele Grüße. |
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#2
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| Hallo, So weit ich es aus der Schule weiß, darf man nicht in zwei gleichen Branchen arbeiten (Restaurant + Restaurant). Ist glaub auch mit einem Gesetz verbunden (fällt mir gerade auch nicht ein). Weil es die Möglichkeit besteht, Geheimnisse von einem Arbeitgeber1 an den anderen Arbeitgeber2 weitergeben könntest, sei es auch nur "rausgerutscht". Deswegen würde ich dir empfehlen 2 Jobs aus verschiedenen Branchen auszusuchen. fg asdfg |
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#3
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| Zitat:
Es ist vielmehr so: Wenn in den Arbeitsverträgen eine Nebentätigkeit nicht duch den Arbeitgeber zustimmungspflichtig ist, ist es kein Problem zwei Jobs gleichzeitigzu haben solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet und das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Ist eine Nebenbeschäftigung zustimmungspflichtig (was wohl in den meisten Arbeitsverträgen so drin steht), muss der erste Arbeitgeber dieser zustimmen. Er kann die Zustimmung nur bei berechtigten Interesse verweigern. Dies wäre z.B. der Fall wenn Arbeitgeber A und B im Wettbewerb stehen würden und Deine Tätigkeit entsprechend in beiden Unternehmen wäre, dass Du Internas verwenden könntest. Wenn Du aber bei A (z.B. Lidl) an der Kasse sitzt und auch bei B (z.B. Aldi) an der Kasse sitzt, sehe ich hier keinen Grund für ein Verbot Seitens des Arbeitgebers. Auf eine Wettbewerbsklause im Vertrag sollte man auch achten. Diese untersagt unter Umständen eine Nebentätigkeit in der selben Branche. Wichtig wie gesagt ist aber, dass in Summe der Anstellungsverhältnisse die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden. ot
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten Geändert von Freaky (26.08.2009 um 11:59 Uhr) |
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#4
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| Na ja ich weiß halt nicht mehr genau, wie das war. Das mit dem Wettbewerb wollte ich eigentlich verdeutlichen. Auch egal.. Die richtige Antwort wurde ja nun genannt und ich habe auch etwas dazu gelernt. |
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#5
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| Ersteinmal vielen Dank für die Antworten. Ich würde mir nicht zwei jobs in einer branche suchen, sondern in verschiedenen Branchen. Ich hatte gedacht eventuell einen 20-25 stunden job (Beispiel 800 Euro Brutto) und vielleicht noch einen auf 400 Euro Basis dazu. Meine Frage ist noch ob man das irgendwo anmelden muss und wie ist das mit der Lohnsteuerkarte und wieviel wird eigentlich abgezogen? Mfg |
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#6
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| Ist hier ganz gut beschrieben: Lohnsteuer beim Minijob: mit Lohnsteuerkarte oder pauschale In der Regel kenne ich den Fall mit der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber. Somit bei Dir: 800,- Euro-Job auf Lohnsteuerkarte 400,- Euro-Job ohne Lohnsteuerkarte
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| Danke Freaky für deine Antwort und den Link. Scheint eine gute Seite zu sein, versuch mich mal durchzuarbeiten.... Danke und VG. |
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