Zweitwohnung zu zweit? Besondere Fall
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Zweitwohnung zu zweit? Besondere Fall

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  #1  
Alt 05.01.2009, 18:36
TimTim
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Standard Zweitwohnung zu zweit? Besondere Fall


hat sich erledigt.

Geändert von TimTim (05.01.2009 um 20:53 Uhr) Grund: hat sich erledigt
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  #2  
Alt 05.01.2009, 20:53
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Meine unmassgebliche Meinung:

Deine Freundin kann ihren Erstwohnsitz frei wählen, solange sie keine Sozialleistungen wie z.B. ALG II bezieht.

Du selber kannst dir natürlich einen Zweitwohnsitz zulegen, du könntest also auch eine Wohngemeinschaft mit Person X bilden.

Evtl. müsstest du eine Zweitwohnsitzsteuer einkalkulieren. Natürlich müsstest du dich auch einwohnermeldetechnisch ("polizeilich") melden.

Hinsichtlich der Fahrtkosten erscheint mir dein Vorhaben aber mysteriös und äusserst zweifelhaft, sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch gegenüber deinem Arbeitgeber. Bitte lasse dich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und einem Steuerberater beraten.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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