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#1
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| Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Ich wurde von meinem alten Arbeitgeber (Zeitarbeitsfrima) wegen Krankheit innerhalb der Probezeit zum 25.11. gekündigt. In meinem alten Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass das Gehalt zum 15. Banktag des Monats zu zahlen ist. Bisher war es immer spätestens am 14. auf dem Konto. Die Meldebescheinigung für die Sozialversicherung habe ich heute bekommen. Ich bin momentan etwas klamm und wüßte gerne, ob ich Eurer Meinung nach bis übermorgen mit dem Geld rechnen kann oder ob das in diesem Fall etwas länger dauern kann. Danke für Eure Antworten. Viele Grüße |
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#2
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| Theoretisch sollte es so sein, dass deine Ansprüche pünktlich auf dem Konto sind. Wenn du aber schreibst, dass du wegen Krankheit gekündgt wurdest, scheint zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Disharmonie vorzuliegen, und wenn das so ist, würde ich hier für nichts garantieren. In diesem Licht betrachtet würde ich auch meine ALG II -Angelegenheiten wieder glattbügeln.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |