Brauche Hilfe Krankheit
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Brauche Hilfe Krankheit

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  #1  
Alt 24.08.2011, 14:07
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Standard Brauche Hilfe Krankheit


Hallo Ich weiß nicht ob es hie rhin gehört aber ich poste es mal hier. Ich habe da mal eine Frage.
Ich war Letztes Jahr bei der Firma XYZ. (Windmülen)
Die Firma kennt ja sicher jeder.
Ich war dort als Leiharbeiter in der Harz Fabrik tätig.
3 Monate war ich dort beschäftig von September bis Ende November.
Dann habe ich an den Händen eine Harz Allergie bekommen.
Da musste ich zum Hautarts der dann einen Allergie Test gemacht hat.
Dann habe ich einen Allergie Pass bekommen wo auch einiges drin steht.
Nach 2 Wochen waren meine Hände auch einigermaßen wieder Verheilt.
Ich bin dann wieder zur Arbeit hin. Ich war noch nicht ganz auf meinem Arbeitsplatz
Da wurde ich da auch schon Gekündigt. Das Ganze ging dann auch zur Berufsgenossenschaft.
So Heute Neun Monate Später von der BG dieses Schreiben:

Sehr geehrter Herr Uuups
Durch eine ärztliche Begutachtung soll festgestellt werden, ob ein Versicherungsfall vorligt und welche Erkrankungsfolgen bestehen.
Wir schlagen Ihnen folgende Gutachter zur Auswahl vor.........

Meine Frage was wollen die noch von mir.? Habe ich eine Entschädigung zu erwarten.?
Oder warum muss ich noch zu den vorgeschlagenen Ärzten.??
Ich bin doch sowieso Gekündigt.?
Wehr kann mir da mal aufklären.?
Normalerweise durften die mich doch nicht einfach so entlassen
Da ich einen Schwerbehinderten Ausweiß habe 70 %
Wehr kann mir aufklären .
Gruß Ingo

Geändert von derWolf (01.09.2011 um 07:54 Uhr) Grund: anonymisiert
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  #2  
Alt 31.08.2011, 08:11
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Standard AW: Brauche Hilfe Krankheit

Hallo Bingo,

auf jedenfall würde ich dem Schreiben nachgehen, da es ja um deinen weiteren beruflichen Werdegang geht. Hast du dir zu der Kündigung fachmännischen Rat eingeholt?
__________________
Liebe Grüße
Jenny

Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung.
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  #3  
Alt 01.09.2011, 07:45
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Standard AW: Brauche Hilfe Krankheit

Guten Morgen JennyW Danke für dein Posting.
Fachmännischen Rat habe ich mir nicht geholt.
Ging ja zuletzt auch alles so schnell na ja.
Als ich bei Enercon sofort entlassen wurde war ich noch für ca. 3 Wochen bei der Leihfirma dann hatten die auch keine Aufträge mehr somit wurde ich dann entgültig Gekündingt. Da ich ja jetzt nochmal zu den Ärzten muss Hmm wird dann die BG dafür sorgen das ich wieder Arbeit bekomme.? Oder wieso muss ich noch mal zu den Ärzten. Oder wollen die von der BG sich nur absichern.
Gruß Ingo
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  #4  
Alt 01.09.2011, 07:57
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Standard AW: Brauche Hilfe Krankheit

... es soll wohl geklärt werden ob und in welcher Form dir eine Unterstützung zusteht, Ingo.
Lies dich zu diesem Thema einmal ein, Wikipedia sagt zum Beispiel:

Zitat:
Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern. Die Berufsgenossenschaften arbeiten dazu eng mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zusammen. Häufig werden die Verletzten und Erkrankten aber auch in besonderen Rehabilitationseinrichtungen behandelt, beispielsweise im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil.

Neben diese medizinische Rehabilitation treten gleichberechtigt die berufliche und soziale Rehabilitation: Die Berufsgenossenschaft muss nach § 26 Absatz 1 Nummer 2 SGB VII und nach § 26 Absatz 1 Nummer 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch dem Versicherten einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben sichern und Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbständigen Lebens bereitstellen. Ist der Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit pflegebedürftig, so erbringt die Berufsgenossenschaft nach § 26 Absatz 1 Nummer 5 Siebtes Sozialgesetzbuch die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung.

Während der Phase der unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterstützen die Berufsgenossenschaften die Versicherten finanziell, indem sie ihnen Verletztengeld zahlen.[5] Sind Versicherte auf Grund des Unfalls oder der Berufskrankheit dauerhaft und erheblich in ihrer Gesundheit geschädigt, erhalten sie von der Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente.[6] Dabei gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.[7] Die Berufsgenossenschaft darf erst dann eine Rente zahlen, wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg verspricht.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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