Was für Richtlinien haben Ärzte???
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Was für Richtlinien haben Ärzte???

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  #1  
Alt 22.04.2009, 17:12
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Ausrufezeichen Was für Richtlinien haben Ärzte???


Hallo!

Ich bin neu in diesem Forum, bitte verzeiht, wenn ich hier falsch bin oder was doppelt Frage. Und da habe ich einige Fragen.

Ich habe seit Oktober des letzten Jahres eine schwere Erkrankung an meiner linken Hand bin seitdem auch krank geschrieben. Ich bin Zusteller bei einem Briefunternehmen und da braucht man beide Hände, mit nur einer ist da nichts zu machen. Eine ganze Zeit lang wurde ich erst einmal mit Gips und einer OP behandelt, alles brachte keine Besserung.

Endlich kam ich mal eine Überweisung zu einem Facharzt, er diagnostizierte auch gleich einen Morbus Sudek, eine Sehnenscheidenentzündung, sowie schwere Artrose. Mir wurde auch gleich mitgeteilt, dass ich mich darauf einstellen muss, dass ich im Jahr 2009 nicht mehr Arbeitsfähig sein werde.

Aufgrund dieser Tatsache teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich zu einem Betriebsarzt müsse und in dem Fall mir dann wohl auch die Kündigung ausgesprochen werden wird. Andere Möglichkeit war ein Aufhebungsvertrag, damit ich wenigstens noch eine Abfindung bekomme. Diesem habe ich zugestimmt und scheide zum 01.05.2009 aus. Zudem wurde mir schriftlich bestätigt, dass eine Betriebsbedingte Kündigung unabwendbar gewesen wäre, so dass mir keine Sperre bei der AA droht.
Allerdings wurde mir nun von der Arge mitgeteilt, dass ich doch mit einer Sperre rechnen kann. Zunächst solle ich aber alles tun, damit ich wieder gesund werde und so lange wäre ja die Krankenkasse für mich zuständig.

Nun musste ich mich erneut bei meinem Arzt vorstellen und ich berichtete ihm auch, dass ich zum 01.05.2009 aus meinem Beruf ausscheide. Da sah das ganze auf einmal ganz anders aus. Nun sagte er er habe seine Richtlinien und er könne mich ja bald wieder Arbeitsfähig schreiben, allerdings für nicht mehr als 15 Std. die Woche.

Bitte was sind das für Richtlinien? Erst hieß es ich muss noch mit mind. 1 Jahr Krankheit rechnen. Zudem trat bisher noch keine Besserung der Hand auf, trotz vieler Ergos. Ich kann die Hand ja zu nichts gebrauchen.
Muss ich das einfach so hinnehmen? Was sagt die Arge dazu? Ich bin doch dann gar nicht Vermittlungsfähig.
Zudem werde ich im Juni 55 Jahre alt, das würde doch dann bedeuten ich hätte 18 Monate Anspruch.
Und wenn mir dann noch eine 3 Monatige Sperre wegen Kündigung droht, wird diese dann von den 18 Monaten abgezogen?
Ich verstehe den Sinneswandel meines Arztes nicht, der nur sagte er müsse sich an die Richtlinien halten. Ich war ja bisher nicht mal in meiner alten Firma EIngliederungsfähig und einen Schonarbeitsplatz gibt es auch nicht.
Ich bin ja auch noch krank.

Über einige Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
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  #2  
Alt 02.05.2009, 07:36
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Bei einer

betriebsbedingten Kündigung gibt es niemals eine Sperre seitens der Arbeitsagentur. Das wäre ja noch schöner.

Gruss

wellen
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  #3  
Alt 02.05.2009, 18:16
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Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Is ja auch keine betriebsbedingte Kündigung, er hat ja einem Aufhebungsvertrag zugestimmt um die betriebsbedingte Kündigung abzuwenden...

Und ein Aufhebungsvertrag kann durchaus eine Sperre rechtfertigen.

Die Frage wäre, inwieweit das in der Konstellation hier zulässig ist, denn immerhin ist der TE schlicht nicht mehr in der Lage gewesen, seine Tätigkeit auszuführen.. würde mich aber nicht wundern, wenn die Sperre greift, weil bürokratisch betrachtet eben keine betriebsbedingte Kündigung vorliegt.

Das mit dem Arzt deucht mir merkwürdig..

Das klingt für mich nach einem Missverständnis. Die vorherige Tätigkeit konnte aufgrund der Krankheit grundsätzlich gar nicht mehr ausgeführt werden. Hier also ein Totalausfall. Andere Tätigkeiten wären aber wohl möglich - eben bis 15h die Woche.

Der Arzt muss sich ja im Zweifelsfall rechtfertigen.

Und möglich ist es ja, dass vollständige arbeitsunfähigkeit als Briefzusteller gegeben ist, eine Tätigkeit als.. wasweißich... Kellner.. oder Kassierer.. aber bis zu 15stunden möglich wäre.
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All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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  #4  
Alt 02.05.2009, 20:13
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen ALG I (Agentur für Arbeit) und ALG II 8arge/Jobcenter).

Wenn du Anwartschaft auf ALG I erworben hast, und du die Kündigung schuldhaft verursacht hast (Aufhebungsvertrag), erhälst du dort eine dreimonatige Leistungssperre, wärest aber über die Agentur krankenversichert.
Ob eine Sperre eintritt, halte ich für eher unwahrscheinlich, weil dir auf Grund deines Gesundheitszustandes ohnehin die Kündigung drohte, also weitestgehend unabwendbar war. Die Abfindung könnte aber angerechnet werden, wenn nicht bestimmte Formalien eingehalten wurden. Ich befürchte, wenn die Agentur und das Finanzamt sich an der Abfindung gütlich getan haben, bleiben für dich nur ein paar Krümel übrig.

Ersatzweise könntest du gleichzeitig zu ALG I [ALG II beantragen].
Solltest du leistungsgesperrt werden, kannst du ALG II beziehen, allerdings mit einer Sanktion von 30% bezogen auf den Regelsatz.

Auf Grund der langen Krankheitsdauer empfehle ich, dass du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchst und du dich dort beraten lässt, damit du nicht von Agentur oder ARGE überfahren wirst.

Solltest du nämlich Leistungen von Agentur/Arge erhalten wollen, so wird man sehr wahrscheinlich den mediozinischen Dienst einschalten und da gilt es, bereits vorher wasserdichte ärztliche Atteste zu haben, damit da kein Unsinn in die Eingleiderungsvereinbarung hineingeschrieben wird.

Mit 55 solltest du auch Mitglied in einem Sozialverband sein, z.B. VDK.

Bitte tritt auch in die Gewerkschaft ein, auch dort gibt es fachkundige Beratung, als Arbeitsloser sind das auch nur sehr geringe Mitgliedsbeiträge.
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