Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt
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Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

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  #1  
Alt 29.01.2012, 17:16
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easy26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt


Guten Abend,

ich plane mit meinem Freund vsl. 2013 für ein paar Jahre ins Ausland zu gehen (evtl. nach China).
In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, wie sich das mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhält.
Wenn ich nicht in Deutschland lebe, bin ich ja nicht verpflichtet mich in Dtl. zu versichern. Ist meine derzeitige Krankenkasse nach wie vor verpflichtet mich bei meiner Rückkehr wieder aufzunehmen?
In welchem Fall könnten bei meiner Rückkehr dann Beitragsrückstände fällig werden?
Gibt es irgendetwas was ich bei der Rückkehr nach Deutschland im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung beachten oder unbedingt wissen muss?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,
easy26
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  #2  
Alt 29.01.2012, 21:24
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Da es in Deutschland seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht gibt, muss die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, dich auch aufnahmen und darf dich nicht zurückweisen.

Das Erlöschen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland anlässlich deines Auslandsaufenthaltes solltest du mit deiner Krankenkasse besprechen und schriftlich festhalten.

Den Anspruch auf Arbeitslsoengeld 1 solltest du auch im Auge behalten.

Wurde ALG I bewilligt, so bleibt der Anspruch vier Jahre lang erhalten. Bei Eigenkündigung verliert man aber drei Monate Anspruch.
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  #3  
Alt 30.01.2012, 18:00
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe hier schon einiges zu Beitragsrückständen gelesen.
Gibt es mögliche Fälle, bei denen bei meiner Rückkehr dann Beitragsrückstände fällig werden könnten?

Und zum ALG I: Den Anspruch darauf hab ich ja solange ich nach spätestens 4 Jahren wieder da bin. Muss ich mir das vor Abreise etwa bewilligen lassen? Ich dachte, man könnte bei Rückkehr im Falle von Arbeitslosigkeit das ALG I dann einfach beantragen.
Ich würde in der Tat hier in Deutschland selbst kündigen, sprich ich bekomme dann nur 9 Monate lang ALG I (eben abzüglich der 3 Monate)?

Vielen lieben Dank,
easy26
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  #4  
Alt 30.01.2012, 21:38
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

=easy26;96015]
Zitat:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe hier schon einiges zu Beitragsrückständen gelesen.
Gibt es mögliche Fälle, bei denen bei meiner Rückkehr dann Beitragsrückstände fällig werden könnten?
... wenn die Angelegenheit nicht mit der Krankenkasse besprochen wurde und diese auf dem Standpunkt steht, dass Versicherungspflicht bestand ...


Zitat:
Und zum ALG I: Den Anspruch darauf hab ich ja solange ich nach spätestens 4 Jahren wieder da bin. Muss ich mir das vor Abreise etwa bewilligen lassen?
Ja.

Die Anwartschaft muss aktiviert werden, das heisst: ALG I muss bewilligt sein.


Zitat:
Ich dachte, man könnte bei Rückkehr im Falle von Arbeitslosigkeit das ALG I dann einfach beantragen.
Jein. Das kommt darauf an, wieviel Zeit vergangen ist. Es droht Verjährung durch Zeitablauf oder durch Zeitablauf sind soviele sozialversicherungspflichtige Arbeitstage verloren, dass das ALG I nicht greift.

Zitat:
Ich würde in der Tat hier in Deutschland selbst kündigen, sprich ich bekomme dann nur 9 Monate lang ALG I (eben abzüglich der 3 Monate)?
Korrekt.
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