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#1
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| Guten Abend, ich plane mit meinem Freund vsl. 2013 für ein paar Jahre ins Ausland zu gehen (evtl. nach China). In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, wie sich das mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhält. Wenn ich nicht in Deutschland lebe, bin ich ja nicht verpflichtet mich in Dtl. zu versichern. Ist meine derzeitige Krankenkasse nach wie vor verpflichtet mich bei meiner Rückkehr wieder aufzunehmen? In welchem Fall könnten bei meiner Rückkehr dann Beitragsrückstände fällig werden? Gibt es irgendetwas was ich bei der Rückkehr nach Deutschland im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung beachten oder unbedingt wissen muss? Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten. Viele Grüße, easy26 |
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#2
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| Da es in Deutschland seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht gibt, muss die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, dich auch aufnahmen und darf dich nicht zurückweisen. Das Erlöschen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland anlässlich deines Auslandsaufenthaltes solltest du mit deiner Krankenkasse besprechen und schriftlich festhalten. Den Anspruch auf Arbeitslsoengeld 1 solltest du auch im Auge behalten. Wurde ALG I bewilligt, so bleibt der Anspruch vier Jahre lang erhalten. Bei Eigenkündigung verliert man aber drei Monate Anspruch.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe hier schon einiges zu Beitragsrückständen gelesen. Gibt es mögliche Fälle, bei denen bei meiner Rückkehr dann Beitragsrückstände fällig werden könnten? Und zum ALG I: Den Anspruch darauf hab ich ja solange ich nach spätestens 4 Jahren wieder da bin. Muss ich mir das vor Abreise etwa bewilligen lassen? Ich dachte, man könnte bei Rückkehr im Falle von Arbeitslosigkeit das ALG I dann einfach beantragen. Ich würde in der Tat hier in Deutschland selbst kündigen, sprich ich bekomme dann nur 9 Monate lang ALG I (eben abzüglich der 3 Monate)? Vielen lieben Dank, easy26 |
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#4
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| =easy26;96015] Zitat:
Zitat:
Die Anwartschaft muss aktiviert werden, das heisst: ALG I muss bewilligt sein. Zitat:
Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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