Hallo alle miteinander,
bin seit 79 Wochen krank geschrieben, und ausgesteuert. Nun hat mir meine Krankenkasse rechtzeitig geschrieben, ich soll einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach
§ 125 SGB III stellen. Habe ich auch rechtzeitig gemacht.
Gestern ist nun der Bewilligungsbescheid gekommen soweit - so gut, aber auf dem Bescheid steht, ich erhalte Leistung nach
§ 117 SGB III ist das richtig so
Zitat:
Text des § 117 SGB III ab 01.01.2005
§ 117
Anspruch auf Arbeitslosengeld
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
1. bei Arbeitslosigkeit oder
2. bei beruflicher Weiterbildung.
(2) Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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ich aber nicht Arbeitslos, sondern krank geschrieben und ungekündigt, also in einem Arbeitsverhältnis auch wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausführen kann