
01.08.2009, 17:26
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Krankengeld für Selbstständige Zitat:
Gesetzliche Krankenversicherung: Rückkehr des Krankgeldes für Selbstständige
Ab 1. August [2009] gibt es für Selbstständige wieder Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Nachdem Freiberuflern die Absicherung zum Jahresbeginn rigoros gestrichen worden war, wurde die Regelung überarbeitet. Für den normalen Beitragssatz von 14,9 Prozent gibt es das Krankengeld ab der siebten Woche der Krankheit. Wer sich an die Krankenkasse drei Jahre bindet, bekommt die Zahlung schon aber dem 43. Tag. Wahlweise können Selbstständige das Krankengeld über eine private oder gesetzliche Zusatzversicherung versichern und zahlen dann den ermäßigten Beitragsatz von 14,3 Prozent. | Besserer Datenschutz und Schulgeld für bedürftige Kinder | MDR.DE
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