Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?
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Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?

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  #1  
Alt 18.12.2011, 22:32
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Standard Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?


Hallo!

Eine gute Freundin von mir, kommt aus der Ukraine.
Nun hat sie ihren Job verloren und kurz darauf wurde
bei ihr Krebs festgestellt.
Sie kam hier in Deutschland ins Krankenhaus für einige Wochen
und wurde operiert. Nun ist sie drei Monate krank geschreiben
und muss zur Chemo-Therapie.
Sie ist völlig verzweifelt und möchte trotz ihrer Krankheit unbedingt eine neue Arbeitsstelle antreten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Das finde ich nicht gut, da es ihr die Ärzte verboten haben zu arbeiten.
Aber sie möchte um jeden Preis hier bleiben.

Die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit Krankengeld, bzw. ALG II
für die Dauer ihres Visums (2 Jahre)zu beantragen?
Sie ist der Meinung, dass das nicht möglich ist
und würde lieber eher arbeiten, mit den noch nicht ausgeheilten Operationswunden, auch wenn es lebensbedrohlich ist.
Aber ich kann es nicht glauben. Sie hat zehn Jahre in Deutschland gearbeitet.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Geändert von PeterHeide (18.12.2011 um 22:32 Uhr) Grund: was vergessen
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  #2  
Alt 18.12.2011, 22:55
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Standard AW: Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?

Wie hat sie sich bisher finanziert?

Hat sie ALG I bezogen und ist während des Bezuges von ALG I erkrankt?

Seit wann lebt sie in der Bundesrepublik Deutschland?
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  #3  
Alt 18.12.2011, 23:20
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PeterHeide befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?

Sie lebt seit zehn Jahren in Deutschland.
Zuletzt selbstständig als Kosmetikerin tätig,
also keinen Anspruch auf ALG I.
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  #4  
Alt 19.12.2011, 13:40
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Standard AW: Krankengeld o.ä. für arbeitslose Ukrainerin?

Wenn sie bisher legal in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, müsste sie eigentlich Anspruch auf ALG II haben.

Grundlage ist der § 7 SGB II, in dem beschrieben ist, wer leistungsberechtigt ist.

Sie soll einen Antrag stellen und sich ggf. mit einer Migrantenorganisation in Verbindung setzen.

Wenn das mit dem ALG II schwierig werden sollte, müsste man vielleicht den Weg über ein Asylverfahren gehen, bzw. über eine Duldung.

Evtl. fragt ihr beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach.
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