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#1
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| hallo ich habe eine frage. ich bin in einem befristetem arbeitsverhältnis (2 monate) und bin jetzt seit ner weile krank geschrieben und mir wurde einfach zu wenig lohn überwiesen. nicht nur mir sondern noch 2 anderen kollegen auch. als erstes hies es die haben unsere lohnsteuerkarten vermuddelt, die haben wir dann nachgereicht und es kam eine steuerrückzahlung aufs konto vom AG aber es fehlt immer noch ne menge von dem lohn, den ich laut der stunden die ich ausgerechnet hab hätte bekommen müssen. nun will mir die chefin was erzählen von wegen die zahlen erst ab der 4ten woche krank weiter den lohn. sowas hab ich ja noch nie gehört. ich kenn das eigentlich so das die ersten 6 wochen der AG weiter zahlt und dann die krankenkasse abzüglich paar prozente.. und selbst wenn, ich habe genau nachgerechnet. dann hätten die mir viel mehr abziehen müssen wenn es wirklich nur wegen der kranktage ist. ich hoffe ihr könnt mir ne auskunft geben ob das wirklich so sein kann wie sie es sagt. danke |
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#2
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| ob er das kennt AAG - Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung Kurzen Brief schreiben. Sehr geehrte Damen u. Herren, ich bitte Sie, meine Lohnzahlungen nach meiner ab. dem (Tag einfügen ) eingetretenen ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zum derzeit gültigen Gesetz vorzunehmen. Zu ungerechtfertigten Kürzungen Ihrerseits sehe ich mich gezwungen meine Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren. MfG. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
icetea (19.11.2009) | ||
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#3
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| hallo. danke erstmal für die schnelle antwort. aber so richtig steig ich da gerade ni durch. was hat das jetzt zu bedeuten? wäre lieb wenn du mir das mal bissl genauer erläuterst oder übersetzt so das ich das auch verstehe.. habs ni so mit dem beamtendeutsch ![]() und würde nicht eher das hier auf mich zutreffen?: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/BJNR106500994.html Geändert von icetea (19.11.2009 um 19:48 Uhr) |
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#4
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| War denn ein Feiertag, als du erkrankt bist? Und was steht genau zum Thema Krankheit in deinem Arbeitsvertrag?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#5
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| nein es war kein feiertag. und im arbeitsvertrag steht nichts wegen dem kranksein geregelt. ich habe jetzt auch meine lohnabrechnung bekommen und die haben tatsächlich die kranktage einfach unbezahlt gelassen. ich gehe damit morgen auf die aok und dann bestimmt aufs arbeitsamt. von irgendjemand muss ich das geld ja bekommen. danke |
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