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#1
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| hallo, wer kann mir weiterhelfen? ich bin zu 50 % schwerbehindert und momentan auf Stellensuche. Muss ich meine Schwerbehinderung dem potentiellen AG nennen - oder nicht. In den ersten 6 Beschäftigungsmonaten greift ja noch nicht der Sonderkündigungsschutz - also würde ich gerne meine Behinderung 6 Monate für mich behalten. Man sieht sie mir nicht an und ich bin auch nicht wirklich eingeschränkt. Ist das legal oder mache ich mich u.U. Schadenersatzpflichtig wegen - z.B. arglistiger Täuschung??? Gibt es einen Gesetzestext, der das untermauert??? Freue mich auf Antworten |
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#2
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| Schwerbehinderung - Lebenslauf | aus Forum Allgemeine Rechtsfragen | wer-weiss-was schreibt einer, dass die SB nicht unbedingt bei Einstellung mitgeteilt werden muss. ( Was ich ebenso sehe) Bei 50% hättest du mehr Urlaub - glaub ne Woche pro Jahr. Diese hast du aber nicht, wenn du verschweigst - ist klar. Steuerliche kleine Vorteile ( Eintrag Freibetrag) kennst du ja. Also ich würde auf die Woche Mehrurlaub mal pfeifen vielleicht lieber 14 Tage länger krank sein ( nööö Spässchen - weisst schon Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Hallo Da ich selbst einen Antrag am laufen habe.. habe ich mich am Freitag letzter Woche beim Arge informiert. Ist der Antrag in Bearbeitung, ist man NICHT verpflichtet dieses einem Arbeitgeber mitzuteilen! Sollte man auch tunlichst vermeiden, da er dann einen Grund hätte, dich nicht einzustellen (falls neu Vorstellung) Hat man aber einen Antrag durch, MUSS man es mitteilen, da man bei 50 % (wie bereits hier beschrieben wurde) so einiges an änderungen mit sich trägt. Liebe Grüße SiSa |
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#5
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| Du hast aufjedenfall die pflicht es mitzuteilen, ich denke das es sogar eine fristlose kündigung geben kann da du das verschwiegen hast. Ich selbst sage das ne Schweinerei ist sowas machen zu wollen, es ist zwar nicht einfach einen job zu finden aber man kann und DARF es nicht verschweigen. @sisa: ich weiß nicht ob du es weißt, selbst bei antragstellung hast du schon einen gesonderten Kündigungsschutz und der arbeitgeber kann dich nicht ohne abstimmung mit dem integrationsamt kündigen. |
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#6
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| Hallo Weissekatze9 Das kann natürlich sein, aber in dem Fall war es ja bei einer Vorstellung bzw bei einer Bewerbung der Fall, das der Antrag gerade in Bearbeitung war. Da wurde mir vom Arge damals mitgeteilt, das ich das dem neuen evtl. Arbeitgeber nicht mitteilen müsste. Nur wenn ich ihn schon hätte (was jetzt der Fall ist) müßte ich bei einem Vorstellungsgespräch dieses angeben, aber am besten erst bei dem Gespräch, somit haben sie mich als Person schon mal kennen gelernt und können dann immer noch entscheiden, ob sie mich nehmen oder nicht. Ich hatte Glück, seit Januar habe ich eine Teilzeitbeschäftigung wo es kein Problem war mit diesen 50% unter zu kommen.. Leider davor oft genug Absagen diesbezüglich erhalten *schnauf*
__________________ Liebe Grüße SiSa Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! |
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#7
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#8
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| .... auch sollte man nicht vergessen, dass dies sich sogar positiv auf die Einstellung auswirken könnte. Nämlich dann wenn diese Behinderung tatsächlich keine negative Auswirkung auf die Arbeit hat und der Arbeitgeber seine Quote noch nicht erfüllt hat......
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#9
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| jo, das ist richtig .... aber so wie ich das in dem browserlink verstanden habe, muss man im bewerbungsgespräch erst auskunft erteilen, wenn man gefragt wird ...... |
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#10
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| So dann melde ich mich wieder zu wort ![]() Ich bin selber Schwerbehinderter und schon einiges durch, wenn ein solcher antrag läuft ist man zu verpflichtet dieses den arbeitgeber mitzuteilen. Weil sonst greift auch der besondere Kündigungsschutz nicht. (habe mich ausfürhlich mit den Integrationsamt unterhalten) Viele Firmen stellen nicht gerne schwerbehinderte menschen ein und nehmen lieber die strafe in kauf. Nur eine handvoll betriebe machen das. ein grund dafür das man sie ungerne nimmt ist der besondere kündigungsschutz den man hat, den es eine firma fast unmöglich macht dich zu entlassen (wenn nichts schwerwiegendes vorgefallen ist) Durch vielen ärger mit meiner firma hatte, habe ich den integrationsamt zugestimmt das man mich kündigen darf ... Geändert von weissekatze9 (21.07.2010 um 13:35 Uhr) |
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