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#1
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| Hallo, Wenn von der Krankenkasse ein Rollator gestellt wird,ist man dann dazu Verpflichtet eine Versicherung gegen Diebstahl zu Übernehmen??? Da der Rollator eigentum der KK ist,müsste diese den doch selber Versichern,,??? Kann mir dazu jemand was genaueres sagen???
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#2
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| Hatte gerade zufällig meine Versicherungstante am Telefon und hab sie gleich mal gefragt. Sie sagte mir, dass es keine generelle Regelung gibt. Man soll bei der Krankenversicherung nachfragen, ob der Rollator im Falle von Diebstahl versichert ist. Wenn der Rollator Eigentum der Krankenkasse bleibt, kann man dafür selbst keine Versicherung abschließen. Das geht nur, wenn der Rollator in den Besitz des Versicherten übergeht. Bleibt der Rollator Eigentum der Krankenkasse, ist er aber normalerweise in der Hausratversicherung über Fahraddiebstahl mitversichert. Um sicher zu gehen, dass die bei Diebstahl auch für den Schaden aufkommen, soll man bei der Versicherungsgesellschaft anfragen und sich bestätigen lassen, dass das Gerät über die Hausrat mitversichert ist.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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tyron01 (25.11.2009) | ||
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#3
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| Mein unqualifizierter Rat dazu: 100 m Ankerkette
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
tyron01 (25.11.2009) | ||
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#4
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| @ Nonte,, Wäre ne möglichkeit, ![]() ![]() ![]() ![]()
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