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#1
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| Hab mal ne Frage bezüglich langer Krankeit. Ich habe schon mal gegoogelt, aber nichts oder abweichene Antworten gefunden. Ich bin jetzt ca. 5Jahre arbeitsunfähig gewesen (seit 93 in der Fa.), habe aber nie gekündigt und wurde es auch nicht. Gesundheitlich geht es mir mittlerweile wieder gut. Muss mein alter Arbeitgeber mich wieder einstellen? |
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#2
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| XT500, wenn dein Arbeitsverhältnis nie beendet wurde dann besteht es doch noch, also muss dich dein Arbeitgeber nicht neu einstellen weil du noch eingestellt bist. Hast du mit ihm schon gesprochen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
xt500 (19.01.2012) | ||
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#3
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| Ja da habe ich mich bischen falsch ausgedrückt, du hast schon recht, ich meine ob ich mal fragen sollte ob es geht "wiederzukommen" oder er es sogar "muss" das ich meine arbeit wieder aufnehme wenn ich wieder gesund bin. Dazu muss ich aber sagen das ich vor ca 2Jahren schon mal in der Fa angerufen habe und gesagt habe das ich vom Arzt einen Antrag auf "Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" habe. Es wären 3 std am tag. Aber da wurde mir gesagt das sie sowas nicht machen. Ich war da ehrlich gesagt bischen geschockt. Jetzt wollte ich mich bevor ich da wieder anrufe erst mal hier schlau machen. Irgendwie komm ich mir **** vor wenn mir dann wieder gesagt wird das es nicht geht. Ist übrigens nen tolles Forum, schön das es sowas gibt |
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#4
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| Hat niemand einen Tip für mich? |
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#5
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| XT500, wenn du jetzt bald wieder gesund- bzw. voll einsatzfähig bist, dann setz dich mit deinem Chef in Verbindung und besprecht die Wiederaufnahme deiner Arbeit... da wird es sicherlich einiges zu klären geben. Lass dich aber auf keinen Fall dazu nötigen einen Aufhebungsvertrag o.Ä. zu unterschreiben. Melde dich nach diesem Gespräch gerne wieder hier bei uns.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| Nach einer so langen Arbeitsunfähigkeit ist es sehr unwahrscheinlich dass du gleich wieder Vollzeit arbeiten kannst. Deswegen sind die 3 Stunden am Tag wohl der Anfang, was natürlich gesteigert wird. Ob sie dich allerdings als 3-Stunden-Kraft brauchen können ist ne andere Geschichte. Am besten wäre es wenn du einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchst der dir in dem Fall zur Seite steht. |
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#7
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| na das mit der "wiedereingliederung" 3Tage am Tag, hat er ja damals schon abgelehnt(Muss er auch nicht annehmen,hat der arzt gleich zu mir gesagt). Aber ich würde ja auch jetzt ganz normal volle tage arbeiten. |
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#8
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| Dann muss er dich wieder aufnehmen. Immerhin wurde noch von keiner Seite der Vertrag aufgelöst. Der Arbeitgeber muss aber schon vorab informiert werden damit er sich darauf einstellen kann!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Butterbluemchen für den nützlichen Beitrag: | ||
xt500 (08.02.2012) | ||
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#9
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| na das ist doch mal ne aussage. Kann man das offizell irgendwo nachlesen? |
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#10
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| Ich denke da gibt es keinen Unterschied zwischen 2 Tage oder 5 Jahre krank sofern nichts anderes vereinbart wurde. Melde dich bei deinem Arbeitgeber, sage ihm ab wann du wieder zu 100% Arbeitsfähig bist und frage wann und wo du eingesetzt werden kannst. Von wem hast du denn zuletzt Geld bezogen? |