Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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  #1  
Alt 14.04.2009, 09:54
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Christl83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Tag,

ich habe meinen alten Job gekündigt, bzw. auf beidseitiges Einverständnis beendet, weil ich ein Jobangebot in meiner Heimat bekommen habe. Der neue Job ist ein unbefristeter Vertrag.

Meine Frage ist:
Falls ich im neuen Job die Probezeit nicht bestehe, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Christl83
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  #2  
Alt 16.04.2009, 15:17
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Wenn Du die sogenannte Anwartschaft für ALG1 erfüllt hast, ja. Solltest Du aber an der Kündigung mitwirken (Eigenverschuldung), kann eine Sperrfrist verhängt werden.
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Franky
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  #3  
Alt 16.04.2009, 15:31
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hier noch der Gesetzestext:

Anwartschaft Alg1

Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre...

Gründe Sperrzeit Alg1
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Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

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  #4  
Alt 02.10.2009, 12:58
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Zitat:
Zitat von Christl83 Beitrag anzeigen
Guten Tag,

ich habe meinen alten Job gekündigt, bzw. auf beidseitiges Einverständnis beendet, weil ich ein Jobangebot in meiner Heimat bekommen habe. Der neue Job ist ein unbefristeter Vertrag.

Meine Frage ist:
Falls ich im neuen Job die Probezeit nicht bestehe, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Christl83
Die Frage ist eher, ob ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung des alten Jobs vorlag.

Wenn du in deinem neuen Job mehr Geld verdienst und aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewechselt hast, ist eine Leistungssperre/Sanktion unwahrscheinlich.

Hast du dich monetär aber verschlechtert, wird's kritisch.

Dann helfen nur noch familiäre Gründe, z.B. alte hilfebedürftige Eltern.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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