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#1
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| Guten Tag, ich habe meinen alten Job gekündigt, bzw. auf beidseitiges Einverständnis beendet, weil ich ein Jobangebot in meiner Heimat bekommen habe. Der neue Job ist ein unbefristeter Vertrag. Meine Frage ist: Falls ich im neuen Job die Probezeit nicht bestehe, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank schonmal für eure Antworten Christl83 |
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#2
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| Wenn Du die sogenannte Anwartschaft für ALG1 erfüllt hast, ja. Solltest Du aber an der Kündigung mitwirken (Eigenverschuldung), kann eine Sperrfrist verhängt werden.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| Hier noch der Gesetzestext: Anwartschaft Alg1 Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre... Gründe Sperrzeit Alg1
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#4
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| Zitat:
Wenn du in deinem neuen Job mehr Geld verdienst und aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewechselt hast, ist eine Leistungssperre/Sanktion unwahrscheinlich. Hast du dich monetär aber verschlechtert, wird's kritisch. Dann helfen nur noch familiäre Gründe, z.B. alte hilfebedürftige Eltern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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