Arbeitgeberwechsel - wen informieren?
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Arbeitgeberwechsel - wen informieren?

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  #1  
Alt 08.01.2008, 09:00
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Standard Arbeitgeberwechsel - wen informieren?


Hallo ihr,
bin auf der Suche nach gewissen Tipps für den Arbeitgeberwechsel. Der steht bei mir wohl demnächst an und ich frage mich, wen ich davon informieren muss.
Mir fällt spontan nur ein:
Arbeitsamt (Veränderungsmitteilung wg. arbeitssuchend)
Krankenkasse
die von den vermögenswirksamen Leistungen.

Wem muss ich das noch mitteilen?


Gibt es außerdem irgendwas, was ich uuunbedingt beachten muss (es wird wohl auf Aufhebungsvertrag hinauslaufen mit sofortiger Neuanstellung bei einem anderen AG)?
Danke für die Hilfe!
Ulli

Geändert von Lady-in-blue (08.01.2008 um 09:49 Uhr) Grund: etwas missverständlich dargestellt...
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  #2  
Alt 08.01.2008, 09:39
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Standard Servus, Lady!

Veränderungsmitteilung an das Amt- arbeitsuchend melden. KK läuft dann selbständig über das Amt.

Ist schon so o.k.

Was ich fragen muss:

Warum Kündigung und Neueinstellung?

Ist nicht ungewöhnlich, weil' s von AG sehr gern gemacht wird.

Warum sagt man dir dann, dass du dich erneut arbeitsuchend melden sollst. Ist's 'ne ZAF wo du bist?

M.l.G.!

soisrecht2
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Folgender Benutzer sagt Danke zu soisrecht2 für den nützlichen Beitrag:
Lady-in-blue (08.01.2008)

  #3  
Alt 08.01.2008, 09:48
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Zitat:
Zitat von soisrecht2 Beitrag anzeigen
Veränderungsmitteilung an das Amt- arbeitsuchend melden. KK läuft dann selbständig über das Amt.

Ist schon so o.k.

Was ich fragen muss:

Warum Kündigung und Neueinstellung?
Hi,
also, Situation ist, dass mein Chef weg ist und dadurch mein eh schon befristeter Arbeitsvertrag nur bis Ende April geht. Dadurch muss ich mir was neues suchen, ist auch kein Problem. Hab was in Aussicht bei anderem AG. Aufhebungsvertrag sollte kein Probleme sein, Chef weiß bescheid und wird sich wegen 2 Monaten nicht wehren. Ist also für mich in dem Fall absolut o.K., ich will nur nix vergessen, weil es u.U. recht schnell gehen kann und ich sowas noch nie gemacht hab...
Zitat:
Zitat von soisrecht2 Beitrag anzeigen
Ist nicht ungewöhnlich, weil' s von AG sehr gern gemacht wird.

Warum sagt man dir dann, dass du dich erneut arbeitsuchend melden sollst. Ist's 'ne ZAF wo du bist?

M.l.G.!

soisrecht2
Arbeitssuchend musste ich mich melden, weil ja die Befristung ausläuft. War bissl früh dran . Muss daher nur dem Arbeitsamt melden, dass ich eben wieder ne Beschäftigung hab und nicht mehr arbeitssuchend bin.

Ist das echt alles? Kann ich mir gar ned vorstellen...

LG
Ulli
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  #4  
Alt 08.01.2008, 09:56
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Standard Ja, Ulli...

... wo willste denn noch hinrennen?

Wenn mit deinem alten derzeitigen AG alles geregelt ist und du schon einen neuen in Aussicht hast, dann "vermittelst" du dich ja selbst "nahtlos".

Also- warum solche Aufregung. Klappt doch alles und du bist viel besser dran als viele andere user hier im Forum

M.l.G.!

soisrecht2
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  #5  
Alt 08.01.2008, 10:00
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Naja, noch hock ich auf Kohlen, weil die anderen an oberster Stelle sich noch nicht entschieden haben... Aber das kenn ich ja, ist im öffentlichen Dienst so...

Ich hab da nur so an "Adressänderung" und "Kontowechsel" gedacht und wenn ich DIE Rennerei / Telefoniererei / Mailerei mit nem Arbeitgeberwechsel vergleich, dann kann ich das gar ned glauben.

Aber egal, danke schön! Ein Stressfaktor weniger.

LG
Ulli
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  #6  
Alt 08.01.2008, 10:33
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Standard Na na na....

..."ruhig, Brauner, ruhig"!

Adresswechsel? Bankverbindung ändern?

Mußt du zum neuen DG umziehen?

Hast du eine Bank auf den Bahamas? Dann könnte ich es mir vorstellen. Aber so?

Wie gesagt, Ulli- so schlimm kommts nun sicher doch nicht.

Weil: ÖD ist doch das Beste, was dir passieren kann. I.d.R. lassen sich PA von ÖD gern etwas Zeit zum Überlegen...

Wird schon schiefgehen!

M.l.G.!

soisrecht2
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