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  #1  
Alt 02.09.2008, 19:08
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Vorgeschichte:
Der AN kündigt seinen Arbeitsvertrag (AG1) ...und fängt bei einem neuen Arbeitgeber (AG2) an. Alle hierraus sich ergebenden Vorgänge - Lohnsteuerkarte, Versicherungen/Steuern,... - werden erledigt, zwar schleppend, aber doch schließlich abgehakt...inkl. der Abrechnung für den letzten gearbeiteten Monat.

Problem:
Diese Abrechnung kommt nur auf Papier, es wird nichts überwisen.
Nachdem der AN fast eineinhalb Monate auf sein Lohn gewartet hat kommt dann beim Tel. Gespräch (mit AG1) heraus, das er nicht zahlen will.

Grund:
Der AG gibt an, das ihm das Geld zustünde.

1.) Der AN war mit dem Dienstwagen an einem Autounfall beteiligt.
Autotür wurde erneuert/ersetzt. (über ein Jahr her)

2.) Der AN unterschrieb einen Lieferschein, der nicht korekt ausgefüllt war.
Zusätzliche Kosten sind daraufhin für den AG entstanden.
(über ein Jahr her)

3.) Der AN ließ sein ölleckendes Auto für ein paar Tage auf dem Parkplatz des Büros stehen. Ölflecken sind entstanden.

Frage:
Ist der AG im Recht bzw. wird dem AN das Geld zugesprochen, wenn es über die Rechtsanwälte läuft ?

Geändert von Keks (02.09.2008 um 19:10 Uhr)
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  #2  
Alt 02.09.2008, 19:56
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Grund:
Der AG gibt an, das ihm das Geld zustünde.

1.) Der AN war mit dem Dienstwagen an einem Autounfall beteiligt.
Autotür wurde erneuert/ersetzt. (über ein Jahr her)

Es wurde keine Aussage zur Schuldfrage gemacht. Hier wird das Thema Arbeitnehmerhaftung berührt und es kann durchaus so sein, dass ein Arbeitnehmer anteilig haften muss. Aber das ist ein undankbares Thema und Futter für die Rechtsverdreher. Jeder Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass solche Problemfälle im Arbeitsvertrag behandelt werden und dass ausreichender Versicherungsschutz (Vollkasko) besteht.

2.) Der AN unterschrieb einen Lieferschein, der nicht korekt ausgefüllt war.
Zusätzliche Kosten sind daraufhin für den AG entstanden.
(über ein Jahr her)

Lieferscheine sollte man nur dann unterschreiben, wenn man sich eine nachträgliche Wareneingangskontrolle vorbehält, sofern keine sofortige Kontrolle möglich ist. Im eigenen Interesse sollte jeder, der Ware annimmt, mit den gesetzlichen Bestimmungen und mit den hauseigenen Prozeduren vertraut sein. Sonst holt man sich ein blaues Auge. Auch hier kann man ohne Kenntnis der genauen Vorgänge nichts sagen.

3.) Der AN ließ sein ölleckendes Auto für ein paar Tage auf dem Parkplatz des Büros stehen. Ölflecken sind entstanden.

Hoffentlich muss jetzt der Parkplatz nicht 10 m tief ausgebaggert werden . Das sollte man eigentlich mit einem speziellen Ölbindemittel aufnehmen können. Wobei wohl gesagt werden muss: ich kenne kaum einen Parkplatz, wo keine Ölflecken zu finden sind ...


Ich denke mal, der Arbeitgeber hätte schon von Anfang an seinen Schaden geltend machen müssen und nicht erst dann, wenn ihm einfällt, dass man sich einen Lohn unter den Nagel reissen könnte.

Auch sollte man sich überlegen, ob die Höhe des ausstehenden Lohnes einen Rechtsstreit und das Prozessrisiko rechtfertigt. Schliesslich kriegt man vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil, und das, was ich bisher an richterlicher Leistung gesehen habe, bestärkt mich nicht in den Glauben an einen Rechtsstaat, ganz im Gegenteil.
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Keks (02.09.2008)

  #3  
Alt 02.09.2008, 20:19
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1.) Der Unfallverursacher begang Fahrerflucht. Im Arbeitsvertrag werden "Problemfälle" nicht behandelt. Wie es mit der Vollkasko aussieht weiss ich nicht.

2.) Auf der Baustelle konnte die Menge nicht "eben schnell" ermittelt werden. Der AN hat nur den Wareneingang auf dem Lieferschein durch seine Unterschrift bestätigt. Abgerechnet und kontrolliert wird über die eingehende Rechnung.

3.) Ölbindemittel - sogar mit Fachwissen wird einem hier geholfen - ^^

Ich denke mal, der Arbeitgeber hätte schon von Anfang an seinen Schaden geltend machen müssen und nicht erst dann, wenn ihm einfällt, dass man sich einen Lohn unter den Nagel reissen könnte. seh ich genauso
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  #4  
Alt 02.09.2008, 20:37
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1.) Der Unfallverursacher begang Fahrerflucht. Im Arbeitsvertrag werden "Problemfälle" nicht behandelt. Wie es mit der Vollkasko aussieht weiss ich nicht.

Nun weiss man nicht, ob das Geschehen dem privaten Bereich zuzuordnen ist (nächtliche Sachbeschädigung vor der privaten Wohnung) oder ob es während des Dienstes (Kundenbesuch) geschehen ist.


2.) Auf der Baustelle konnte die Menge nicht "eben schnell" ermittelt werden. Der AN hat nur den Wareneingang auf dem Lieferschein durch seine Unterschrift bestätigt. Abgerechnet und kontrolliert wird über die eingehende Rechnung.

Ich stelle es mir auch schwierig vor, auf einer Baustelle 5 to nassen Sand mit der Briefwaage abzuwiegen. Da kann man wohl nur schätzen oder grob überschlagen.

3.) Ölbindemittel - sogar mit Fachwissen wird einem hier geholfen - ^^
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  #5  
Alt 02.09.2008, 20:59
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Danke für die schnellen Antworten, werde morgen alles weitere erörtern.
Mal schaun wies weitergeht...
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