Arbeitsunfall, Kündigung
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Teil2: Bewerben heute – Gehaltsvorstellungen und Alternativen

Arbeitsunfall, Kündigung

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  #1  
Alt 10.03.2010, 22:56
Herr Vista
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Standard Arbeitsunfall, Kündigung


Ich bin Student und habe letzte Woche Donnerstag mit der Arbeit angefangen, Vertrag unterzeichnet (3 Monate Probezeit inkl.) etc. Freitag und Samstag normal gearbeitet. Montag kurz vor Schluss passiert mir ein Unfall, ohne Einweisung gibt mir die Kollegin einen Schlauch zur Bodenreuinigung. Eine Andere Kollegin versucht den Apparat zum Laufen zu kriegen und steht auf dem Schlauch. Die andere assistiert der Kollegin. Die Damen am Apparat beschäftigt und 10m weiter am anderen Ende, ich unbeaufsichtigt. Die Damen fragen abwechselnd nach ob es funzt. An der Schraube drehen, am Abzug. Nach 2 Minuten Hick-Hack kriege ich Desinfektionsmittellösung in Augen und Gesicht. Die Damen entschuldigen sich, doch bekomme ich keine Antwort was die Flüssigkeit war. Trotz 2maliger Bitte vorher, wurde ich nicht in die Benutzung des Gerätes eingewiesen oder über den Inhalt der Flüssigkeit aufgeklärt.
Augen ausgespült zur Notaufnahme, früh um 10 Uhr, zum Augenarzt, Tropfen und Salbe, leichte Verätzung.
Am ersten Tag erhielt ich eine Einweisung, man versprach mir mehr, tja, ich sollte vorher Fragen, was ich auch tat. Zuschauen, aber tatkräftig mit anpacken. Bei der erstbehandlung und im Notfall Protokoll habe ich die Sache so geschildert, im Unfallbericht auf Arbeit auch.

Wollte bei meiner Chefin nach Arztbesuch mich krankmelden und erzählen was passiert ist, da flaummt die mich am telefon an was ich mir dabei gedacht habe, Sie habe jetzt die Berufsgenossenschaft am Hals und müsse Strafe bezahlen, wir sehen uns nächsten Mittwoch.

Ich habe die Sicherheitsbelehrung nur zur Hälfte durchlesen und ausfüllen können/unterschreiben, war kaum Zeit, eine Kopie des Vertrages habe ich nicht erhalten.

Kündigung, Krankschreibung, welche Folgen hat das ganze.
Der Tatvorgang ist exakt wie oben beschrieben, wichtige Einweisungen erfolgten kaum, da ich gucken und nachahmen sollte, klar mein Fehler, aber es ist passiert und hätte im Normalfall vermieden werden können.

Ich möchte hier Kündigen, da ich stark annehme die Sache wird noch lustig, Mobbing, schwarzen Peter zuschieben.
Ein bekannter sagte, hole Dir den Vertrag und solle nach schauen wegen Kündigungsfrist, nur habe ich echt keine Lust mich da noch länger zu bemühen, wer weiss was die noch im Schilde führen oder wie die Sache nachher ausgelegt wird.
Bitte um Antwort, Danke schön

Geändert von Herr Vista (10.03.2010 um 23:01 Uhr)
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  #2  
Alt 10.03.2010, 23:11
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Dein Alter?

Deine Berufsausbildung?
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  #3  
Alt 10.03.2010, 23:21
Herr Vista
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29, Ausbildung zum Assistenten im Bereich Grafik (2 Jahre +Oberschulreife), ich war im Verkauf/Lebensmittel die 4 Tage tätig.
Ich bin Student im Bereich-Grafik-design, brauche meine Augen für Studium und Arbeit.
Kann ich fristlos kündigen, da ich gesundheitliche Schäden davon getragen habe und Zweifel habe ob die Arbeit zumutbar ist?
Ich habe leichte Verätzungen an beiden Augen, Vorlesungen kann ich vorerst streichen und Arbeiten sowieso.

Danke im Voraus

Geändert von Herr Vista (10.03.2010 um 23:45 Uhr)
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  #4  
Alt 11.03.2010, 00:36
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Eine fristlose Eigenkündigung würde ich nicht empfehlen.

Du bist alt genug, um auch vorausschauend Unfallgefahren zu erkennen.

ich glaube auch nicht, dass du selber kündigen musst, das wird vermutlich der Arbeitgeber machen.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 02:33
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Ja, OK ist einleuchtend. Aber es ist nun mal passiert. Offenbar bin ich doch nicht so schlau oder so alt, egal, passiert ist passiert. Übereifer schadet der Gesundheit, hinterher ist man immer schlauer.
Auf Deutsch abwarten bis die Kündigung ins Haus flattert?
Nach wieviel Tagen Nicht-Antritt zur "Arbeit" wird man gekündigt?
Wäre ja eine Möglichkeit, oder? Ganz unbürokratisch. Damit tue ich zwar Niemanden einen Gefallen, wäre Vertragsbruch, Kündigungsgrund oder?
Und was ist mit den Stunden, die ich gearbeitet habe, kriege ich die oder kann ich die, in so einem Fall wie meinem hier, in den Wind schreiben?
Ansonsten Danke für die schnelle Antwort

Geändert von Herr Vista (11.03.2010 um 02:46 Uhr)
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  #6  
Alt 11.03.2010, 03:14
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Zitat:
Zitat von Herr Vista Beitrag anzeigen
Ja, OK ist einleuchtend. Aber es ist nun mal passiert. Offenbar bin ich doch nicht so schlau oder so alt, egal, passiert ist passiert. Übereifer schadet der Gesundheit, hinterher ist man immer schlauer.

Auf Deutsch abwarten bis die Kündigung ins Haus flattert?

Ja !

Nach wieviel Tagen Nicht-Antritt zur "Arbeit" wird man gekündigt?

Das kommt auf die Laune des Arbeitgebers an ...

Wäre ja eine Möglichkeit, oder? Ganz unbürokratisch. Damit tue ich zwar Niemanden einen Gefallen, wäre Vertragsbruch, Kündigungsgrund oder?

Und was ist mit den Stunden, die ich gearbeitet habe, kriege ich die oder kann ich die, in so einem Fall wie meinem hier, in den Wind schreiben?

Du hast gearbeitet, also steht dir Lohn zu.


Auserdem muss noch das Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsungfall geklärt werden.





Ansonsten Danke für die schnelle Antwort
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  #7  
Alt 11.03.2010, 08:36
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Zitat:
Zitat von Herr Vista Beitrag anzeigen
Nach wieviel Tagen Nicht-Antritt zur "Arbeit" wird man gekündigt?
Wäre ja eine Möglichkeit, oder? Ganz unbürokratisch. Damit tue ich zwar Niemanden einen Gefallen, wäre Vertragsbruch, Kündigungsgrund oder?
Hmmmm, damit habe ich immer so meine Probleme......
Wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und man einfach so von derArbeit weg bleibt könnte es dazu führen, dass der AG Schadensersatzansprüche gegen den AN geltend machen kann......
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #8  
Alt 11.03.2010, 13:17
Herr Vista
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Das mit der Eigenkündigung, nur aber fristgerecht leuchtet mir ein. Wegen Schadensersatzvorderungen. Bleibt mir keine andere Wahl. Somit wäre ich ab ersten wieder verfügbar, wegen Bewerbung und neuer Stelle. Hatte mein Bekannter auch gesagt, schön fristgerecht Kündigen, dann kann Dir niemand was.

Danke an Euch, für den Hinweis

Geändert von Herr Vista (11.03.2010 um 13:30 Uhr)
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  #9  
Alt 11.03.2010, 13:22
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Fristgerechte Kündigung ist o.k.
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