Arbeitsvertrag in der Probezeit kündigen
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Arbeitsvertrag in der Probezeit kündigen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 29.07.2007, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Delphine befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitsvertrag in der Probezeit kündigen


Hallo liebe Forengemeinde...
Am Freitag habe ich gerade einen Arbeitsvertrag als Maschinenhelferin. Dieser ist bis zum 31.12.2007 befristet. Nun habe ich Rückenprobleme bekommen und muss jetzt den Arzt aufsuchen. Die Arbeit ist auch sehr belastend, da habe ich meine Zweifel den Anforderungen gerecht zu werden.
Der erste Arbeitstag beginnt am Montag. Das Arbeitsverhältnis wurde durch ***** (Bitte um Verständnis!) vermittelt. Habe auch dort den Vertrag unterschrieben.
Kann ich die Stelle aufgrund dieser Umstände einfach so kündigen?


Ich bedanke mich im Voraus für eure Ratschläge.

Mfg,
Delphine

Geändert von Ratgeberin (04.08.2007 um 17:07 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 29.07.2007, 17:53
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn ich das richtig sehe, bist du durch ein Vermittlungsunternehmen an einen neuen Arbeitgeber gekommen und hast auch einen Arbeitsvertrag erhalten.

Ich verstehe das so, dass du dort noch keinen Tag lang gearbeitet hast und du dich am ersten Arbeitstag krankmelden wirst. Gleichzeitig möchtest du kündigen.

Da würde ich zunächst schauen, ob in dem Arbeitsvertrag und in dem Vermittlungsvertrag irgend etwas drinsteht von Vertragsstrafe/Konventionalstrafe.

Wenn du selber kündigst, erhälst du eine Leistungssperre von der Arbeitsagentur bzw. ARGE.

Ich gehe davon aus, dass, wenn du dich gleich krankmeldest, dass du dann von Seiten des neuen Arbeitgebers die Kündigung erhälst - in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.

Der korrekte Weg wäre, du trittst deinen Dienst vertragsgemäs an, stellst fest, dass du die Arbeit auf Grund einer Erkrankung nicht bewältigen kannst, meldest dich krank, gehst du deinem Doktor und reichst nachweisbar die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die Folge dürfte dann - wie bereits beschrieben - die Kündigung sein.

Wenn du selber kündigst, musst du die Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag einhalten !

Ich muss dir ja nicht sagen, dass die Sache dann ziemlich dumm abgelaufen ist. Den Persona-Service hast du **** aussehen lassen und dem neuen Arbeitgeber hast du die Personaleinsatzplanung durcheinandergebracht.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 29.07.2007, 18:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Delphine befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Erst einmal vielen Dank für deine Antwort.
Weil die Arbeit meistens im Stehen ist, schaffe ich 8 Stunden nicht. Ich möchte wirklich keinen benachteiligen.

Was wäre in diesem Fall die beste Lösung, um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen?

Mfg,
Delphine
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 29.07.2007, 19:31
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn du nicht abhängig bist von der Arbeitsagentur/ ARGE, dann wäre ein ehrliches Gespräch mit dem Vorgesetzten und die Bitte um einen Aufhebungsvertrag das Beste. Wenn der Arbeitsgeber aber Vertragserfüllung fordert, dann bleibt nur der Weg über die nachweisbare (!) und nachprüfbare (!) Arbeitsunfähigkeit.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 29.07.2007, 21:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2007
Beiträge: 5
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Delphine befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.

Mfg,
Delphine
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 03.08.2007, 08:38
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Egal ob Arbeitsvertrag in einer Firma oder Zeitarbeit, es ist und bleibt ein Arbeitsverhältnis.
Es wäre günstig, wenn Du Dir eine Bescheinigung vom Arzt geben lässt, dass Du keine stehenden Arbeiten machen kannst und die dann der Arbeitsagentur vorlegst. Vielelicht kommst Du bei einer Kündigung ohne Sperre davon.
Ist der Arbeitsvertrag nicht befristet? Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen ist dies doch so. Kann man da nicht versuchen diese Zeit zu überstehen???
Eigentlich sind dies Themen,wie stehende oder sitzende Arbeit, die man vorm Unterschreiben des Arbeitsvertrages klärt.
Wenn Du in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses erkrankst, ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das musst Du dann bei der KK beantragen. Schau nach, was dazu in Deinem Arbeitsvertrag steht.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 04.08.2007, 17:14
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Delphine - Willkommen in unserem Forum!

Vielleicht sind die Rückenschmerzen ja auch nur vorübergehend. Dein Körper muss sich vielleicht erst einmal an die ungewohnte Belastung gewöhnen. Kenne das von meiner Mutter, bei ihr haben die Rückenschmerzen so drei Wochen angehalten. Heute ist die Arbeit im stehen (auch acht Stunden) kein Problem mehr.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigen in der Probezeit chloe Kündigung 7 16.02.2010 14:01
Unbefristeter Arbeitsvertrag soll nach Probezeit befristet werden!? melmes Arbeitsverträge 1 25.04.2009 21:45
In der Probezeit kündigen... zeri Kündigung 3 09.09.2008 16:34
Kündigung während der Probezeit ohne Frist lt. Arbeitsvertrag sonny Kündigung 2 20.06.2007 14:03
wann genau kündigen wärend der Probezeit? Dirgis Kündigung 1 10.01.2007 14:35


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.