Aufheb.vertrag/Gehaltsfortzahlg.+neue Stelle
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Aufheb.vertrag/Gehaltsfortzahlg.+neue Stelle

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  #1  
Alt 30.12.2006, 15:07
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Hallo zusammen,

ich habe den Aufhebungsvertrag erhalten (z. Zt. noch nicht unterschrieben) u. bekomme bis Oktober mein Gehalt weiter ausgezahlt. Voraussichtlich werde ich ab 1. Februar 2007 freigestellt.

Wenn ich nun z.B. im März 07 eine neue Stelle finden würde, wäre es dann noch möglich zusätzlich das andere Gehalt von der alten Firma zu beziehen.

Ist so was möglich???

Müßte es im Aufhebungsvertrag festgehalten werden???

Ich hoffe es kann mir jemand meine Fragen beantworten.

Gruß

Lina
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  #2  
Alt 30.12.2006, 23:54
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Lächeln Hallo *Lina*

Wenn darüber im Aufhebungsvertrag nichts vereinbart ist, geht das. Du kannst durchaus mehrere Jobs machen.

Aber:

Du brauchst hier für die Zustimmung Deines derzeitigen Arbeitgeber ... und
wenn dieser damit einverstanden ist (schriftlich geben lassen), brauchst Du eine zweite Steuerkarte.

Andere Variante:

Der Aufhebungsvertrag erhält folgende Erweiterung: Sollte Frau X vor dem 31. Oktober 2007 ein neues Arbeitsverhältnis begründen können, so wird die Vergütung, die vom Zeitpunkt des Beginnes des neuen Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Oktober 2007 anfallen würde, als Einmalzahlung (Abfindung) ausgezahlt. Fällig wird diese Einmalzahlung am ersten des Monats, in dem die neue Arbeit aufgenommen wird.

Lass das gegebenenfalls von einem Steuerberater durchrechnen, welches günstiger ist. Erkundige Dich aber vorher nach dem dafür zu entrichtenden Salär.

http://www.steuerlex.de/ficht/STBGEBV.htm

LG
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Skorpion1153
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Geändert von skorpion1153 (31.12.2006 um 00:17 Uhr)
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  #3  
Alt 31.12.2006, 15:07
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Hallo Skorpion,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Da bei mir die Gespräche noch laufen wegen dem Aufhebungsvertrag, werde ich deine 2te. Variante vorschlagen.

Ich bekomme ja auch eine Abfindung. Würde ich diese dann auch früher ausgezahlt bekommen (wenn ich eine neue Stelle hätte) zu dem anfallenden zusätzlichen Gehalt von der alten Firma oder bekomme ich die Abfindung dann erst im Oktober?

Andererseits, wenn dieses Gehalt auf meine reguläre Abfindungssumme noch drauf kommt, muss ich sicherlich viel mehr versteuern, als wenn ich bis Oktober einfach nur Gehaltsfortzahlung hätte.

Ist alles nicht so einfach - aber wenn ich eben schon früher eine neue ordentliche Arbeitsstelle finden würde, ist es natürlich gut, vorher schon zu wissen, was machbar ist.

Wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2007

Gruß

Lina
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  #4  
Alt 31.12.2006, 17:13
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Daumen hoch Hallo Lina

Das kann durchaus sein, dass Du dann mehr Abzüge hast. Allerdings wird die Einkommensteuer von Deinem zu versteuernden Jahreseinkommen ermittelt. D. h. mit der Einkommensteuererklärung würdest Du die zuviel bezahlte Steuer zurück bekommen.

Wenn Du zusätzlich, d. h.neben der Lohnfortzahlung, noch eine Abfindung erhälst, so wird diese selbstverständlich bei vorzeitiger Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses, ebenfalls, mit dem Termin der vorzeitigen Beendigung, zur Zahlung fällig.

Du siehst, es kann ganz schön kompliziert werden, zumindest in steuerlicher Hinsicht. Ich kann Dir daher nur empfehlen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

LG
Guten Rutsch und viel Erfolg!
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Skorpion1153
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  #5  
Alt 21.06.2007, 07:14
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Zitat:
Zitat von skorpion1153 Beitrag anzeigen
[
Andere Variante:
Der Aufhebungsvertrag erhält folgende Erweiterung: Sollte Frau X vor dem 31. Oktober 2007 ein neues Arbeitsverhältnis begründen können, so wird die Vergütung, die vom Zeitpunkt des Beginnes des neuen Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Oktober 2007 anfallen würde, als Einmalzahlung (Abfindung) ausgezahlt. Fällig wird diese Einmalzahlung am ersten des Monats, in dem die neue Arbeit aufgenommen wird.
Hallo und guten Morgen,

erst einmal ein großes Lob an die vielen Leute die sich hier im Forum beteiligen, ich lese schon länger mit und habe bereits einiges "gelernt" :-)

Sorry das ich diesen alten Thread nochmals ausgrabe, aber bei mir ist die Situation ähnlich: Ich bin ab dem 1.7 freigestellt und bekomme das Gehalt weitergezahlt, werde aber wahrscheinlich schon am 2.7 einen neuen Job anfangen, die Klausel entspricht exakt dem oben geposteten, jedoch fehlt bei mir die Info wann die Auszahlung fällig wird.

Bedeutet dies das der Arbeitgeber das entscheiden kann und ich ggf. "ewig" darauf warten muss ?

Vielen Dank im Voraus !
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  #6  
Alt 21.06.2007, 20:48
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Cool Hallo steffensen

Herzlich Willkommen in unserem Forum!

Wir freuen uns, dass Dir unser Forum gefällt!

Zitat:
...jedoch fehlt bei mir die Info wann die Auszahlung fällig wird.

Bedeutet dies das der Arbeitgeber das entscheiden kann und ich ggf. "ewig" darauf warten muss ?
Nein! Keine Sorge! Meines erachtens wird die Zahlung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Wenn Du am 2.7. einen neuen Job antritts, ist das alte Arbeitsverhältnis beendet. Damit werden auch die hieraus resultierenden Vergütungen fällig. Hierzu rechnet auch die Einmalzahlung/Abfindung.

Zitat:
siehe:
§ 614 BGB

Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Alles klar?
Viel Erfolg in Deinem neuen Job!
__________________
Skorpion1153
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