Aufhebungsvereinbargun vs. betriebliche Kündigung &. EU-Rechtswidrige Kündigungsfrist
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Aufhebungsvereinbargun vs. betriebliche Kündigung &. EU-Rechtswidrige Kündigungsfrist

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Alt 31.07.2009, 12:25
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Standard Aufhebungsvereinbargun vs. betriebliche Kündigung &. EU-Rechtswidrige Kündigungsfrist


Hallo Forengemeinde,

folgendes "Problem" mit der Bitte um eure Meinung und ggf. Tipps.

Nach nun 13 Jahren betriebszugehörigkeit möchte mich mein Arbeitgeber los werden. Es gab vor gut einem Jahr einen Abteilungsleiter-Wechsel und seither läuft es einfach nicht mehr. Wir waren einfach nicht miteinander klargekommen. Meiner Meinung nach geht es da um persönliches...

Schön und gut - ich habe mittlerweile andere Pläne und habe in dieser Firma (ich welcher ich auch gelernt habe) auch keine Perspektiven mehr gesehen.

Die Firma bietet nun einen Aufhebungsvertrag mit der Zahlung von 0,5 Bruttogehälter per Anno an.

Hier meine Fragen:

- Wie hoch kann man eine realistische Abfindung bei einem sehr großen (über 25.000 MA) Unternehmen, welches nach wie vor überdurchschnittliche Gewinne einfährt, zu Zahlung ansetzen? Habe zuletzt in einem Wirtschaftsmagazin von bis zu 2,5 Gehältern gelesen in dieser Firmen-Größenordnung.
- Firma ist evtl. bereit, keinen Aufhebungsvertrag (möchte ich wegen Sperre, Zeugnis etc. nicht unbedingt) zu machen, sonderen es als "betriebsbedingte Kündigung" laufen zu lassen. Stimmt ihr mir hier zu, das es die bessere Alternative wäre?!
- Kündigungsfrist --> trotz meiner 13 Jahre im Unternehmen, habe ich eine Kündigungsfrist von *juhu* EINEM Monat! Schönen Dank für meine loyalität während den langen Jahren! *g* Grund -> ich bin 29 Jahre alt und bin ja erst seit meinem 25. Lebensjahr in der Firma! *g* ...ich weiß, nach EU-Recht ist diese Frist nicht mehr gängig bzw. diskriminierend ggü. jungen Arbeitnehmern.

Was haltet ihr von meinem folgenden Plan?

Einigung mit der Firma über eine "betriebsbedingte" Kündigung plus Zahlung einer Abfindung von xx.xxx€. Wenn das dann schriftlich durch und unterschrieben ist, möchte ich die Kündigungsfrist einklagen! ;-) Bei uns in Hamburg wird die Frist bei mittlerweile 99% aller Verhandlungen hochgesetzt. In meinem Fall dann auf fünf Monate! Ggü. EINEM Monat ist das dann schon eine Hausnummer!
Selbstverständlich bei Freistellung bis zur Ausstellung, da das Arbeitsverhältnis mitterlweile sehr zerrüttet ist!

So habe ich gut ein halbes Jahr Zeit für den Schritt zur Selbständigkeit bei fortführung der Gehaltszahlung und versüße mir das ganze danach noch mit einer schönen Abfindung.

Ich weiß, die Sache ist evtl. ein wenig "unfair" der Firma gegenüber - erst eine Lösung vereinbaren und dann hinterrücks die Kündigunsfrist einklagen. Aber ihr wisst ja "Wer Wind säht..."

Im Prinzip gibt es ja nichts mehr zu verlieren,... oder?

Wie ist eure Meinung hierzu - und wäre der Plan überhaupt Rechtens?

Grüße von der Waterkant

Hendrik
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Alt 03.08.2009, 12:31
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Hallo,

der Plan ist aus meiner Sicht nicht nur verwerflich sondern wird so auch nicht funktionieren.
Die Agentur für Arbeit ist auch nicht ganz **** ;=) und wird die Abfindung event. auf das ALG anrechnen!!!

In einem mir bekannten und vergleichbaren Fall wurde Seitens der Firma betriebsbedingt gekündigt und in Absprache mit dem Gekündigten und dessen Anwalt wurde eine "fiktive" Kündigungsschutzklage eingereicht und beim ersten Termin wurde sich auf die vorher besprochene Abfindung geeinigt. Somit keine Anrechnung auf das ALG.

Der Faktor von 0,5 ist ein üblicher und und aus meiner Sicht in diesem Fall zu akzeptierender Faktor. Immerhin wollen sich beide Seiten trennen!! Und das mit der Kündigung statt Aufhebungsvertrag ist ein Entgegenkommen der Firma.

Die weiteren von Dir geschilderten Schritte halte ich wie bereits geschrieben für äusserst verwerflich aber auch für jeden Richter durchschaubar. Damit wirst Du dann wohl zu dem 1% gehören die damit nicht durchkommen.....

Und denk daran: Man sieht sich immer zweimal im Leben!!!!
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