Aufhebungsvertrag,nicht unterschrieben, Fristlose Kündigung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Aufhebungsvertrag,nicht unterschrieben, Fristlose Kündigung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 06.08.2008, 18:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
lilapink befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Aufhebungsvertrag,nicht unterschrieben, Fristlose Kündigung


Hallo, an alle ersteinmal,

ich habe da ein riesen Problem, Ich habe vor einem Jahr eine Ausbildung zur Köchin begonnen, alles hat auch großen Spaß gemacht. Bis es anfing, wo sie einem nach den anderen gekündigt haben,auch Hotelchefin und Küchenchef.Nun habe ich am 15.7 einen Aufhebungsvertag zugeschickt bekommen(in der Schulzeit wohlbemerkt,vom 7.7. bis 16.7.) So bin ich dann am 17.7. zur Arbeitsagentur für Arbeit um meine Sache zu schildern,sie meinten dann ich soll bei der IHK anrufen hab ich auch getan,nix bei rausbekommen außer,das wenn ich nicht unterschreibe,meine Chefin mir nix kann. Mehr nicht,tolle Hilfe.

In dem Aufhebungsvertrag steht auch was von meinem Resturlaub(gewährt vom 14.7.- 31.7. ,geht das obwohl ich bis 16.7. Schule hatte?)

Am 28.7. ist mir dann die fristlose Kündigung zugekommen,per Einschreiben,mit der Begründung das ich seit 17.7. unentschuldigt gefehlt habe.
Das stimmt ja irgendwo auf eine Art und Weise ja auch, aber ich wußte nicht was ich machen sollte.

War auch heute schon beim Amtsgericht, muß morgen da mit meinen ganzen Unterlagen hin. Aber ich weiß nicht ob es überhaupt richtig ist.

Aus der fristlosen Kündigung liest man auch nicht ab wann ich gekündigt bin. Da steht:da Sie seit 17.7 unentschuldigt gefehlt haben, kündigen wir Ihnen hiermit das Ausbildungsverhältnis fristlos. Hilfsweise kündigen wir Ihnen auch ordentlich zum nächst zulässigen Termin.Für diesen Fall stellen wir Sie ab sofort unter Anrechung Ihres Urlaubes von der Arbeit frei.

Ist die fristlose Kündigung rechtens? habe auch nie zuvor eine Abmahnung oder jegliches bekommen.

Oh man ich denke das ich ganz schön Mist gebaut habe,das ich mich erst jetzt auf den Hosenboden setzte und richtig was tue.

HILFE!

Danke im Vorraus. ...lilapink....



an alle
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 07.08.2008, 10:09
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hier hilft nur eines: SOFORT zum Rechtsanwalt und Kündigungsschutzklage erheben.

Warnung!

Fristablauf droht !


Bitte tritt sofort einer Gewerkschaft bei. Für Auszubildende müssten die Mitgliedsbeiträge erträglich sein. Du geniesst zwar jetzt keinen Rechtsschutz, kannst dich aber fachmännisch beraten lassen.

Gewerkschaften
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
fristlose Kündigung wegen Nebengewerbe @salie Kündigung 7 05.04.2009 12:16
Fristlose Kündigung Robbytobby Kündigung 1 12.03.2009 15:17
Nach Kündigung zum 30.06. die fristlose Kündigung dani77 Kündigung 6 04.03.2009 10:53
Fristlose kündigung wie neu bewerben?!? s21 Kündigung 1 06.06.2008 14:11
Fristlose Kündigung rückwirkend? onkelbenz81 Kündigung 3 10.12.2007 10:29


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.