Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung??
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung??

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 18.05.2008, 16:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina1977sb befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung??


Hallo!
ich arbeite in einer kleinen Pharmafirma und habe schon seit 4 Monaten Probleme mit meiner Chefin, die mich zusammen mit meiner Laborantin permanent mobbt.
Nach einem wunderbaren Personalgespräch vor 3 Wochen wurde mir jetzt nahegelegt, doch bitte zu kündigen oder einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Da ich zum Thema Aufhebungsvertrag verschiedene Statements gelesen habe und mein Anwalt mir gesagt hat, daß ich bei einer Zustimmung zum Aufhebungvertrag für 3 Monate kein ALGI bekomme, habe ich meiner Chefin vorgeschlagen, mich betriebsbedingt zu kündigen.
Was ich nicht so toll finde, ist, daß ich nur beim Aufhebungsvertrag beim Zeugnis und anderen Vergünstigungen wie Freistellung für 3 Monate mitwirken kann.
Mein Anwalt hat gemeint, wenn meine Chefin sich querstellt bzgl. Mitspracherecht beim Zeugnis kann ich ja mit Arbeitsgericht und Abfindung drohen, die aber nicht in meinem Arbeitsvertrag verankert ist.
Was meint ihr? Ist es besser, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen?
Vielen Dank fürs Lesen,
LG, Nina
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.05.2008, 19:35
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wie du bereits erkannt hast: wenn du an deiner Kündigung mitwirkst, egal in welcher Form, dann verlierst du für drei Monate das ALG I.

Da ist bereits deine Aussage an deine Chefin, sie solle dich kündigen, als äusserst bedenklich zu werten.

Abfindungen werden stark besteuert und auf das Arbeitslosengeld angerechnet!
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung bestimmter Formalien wird eine Abfindung beim ALG I nicht angerechnet.

Um hier einen konkreten Rat geben zu können, müsste man das Warum, Wieso, weshalb, wie lange, kennen, also bleibt dir nur die Beratung durch den Rechtsanwalt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 20.05.2008, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2008
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina1977sb befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

vielen Dank Nontestatum!
LG, Nina

Geändert von Nina1977sb (20.05.2008 um 14:29 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Betriebsbedingte Kündigung Panther018 Kündigung 4 16.02.2011 10:36
Betriebsbedingte Kündigung, warum? Wissbegierig Kündigung 0 25.03.2009 21:57
HILFE - betriebsbedingte kündigung und mein einverständnis = sperre alg1??? Elli-Spirelli Arbeitslosengeld ALG I 4 13.03.2008 18:15
Arbeitszeugnis-Die betriebsbedingte Kündigung Behrendt Arbeitszeugnisse 11 15.11.2007 18:44
was ist besser von der Arbeitnehmerseite - Aufhebungsvertrag oder eigene Kündigung? KAMZOK Kündigung 2 10.01.2007 18:28


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.