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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo! ich arbeite in einer kleinen Pharmafirma und habe schon seit 4 Monaten Probleme mit meiner Chefin, die mich zusammen mit meiner Laborantin permanent mobbt. Nach einem wunderbaren Personalgespräch vor 3 Wochen wurde mir jetzt nahegelegt, doch bitte zu kündigen oder einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Da ich zum Thema Aufhebungsvertrag verschiedene Statements gelesen habe und mein Anwalt mir gesagt hat, daß ich bei einer Zustimmung zum Aufhebungvertrag für 3 Monate kein ALGI bekomme, habe ich meiner Chefin vorgeschlagen, mich betriebsbedingt zu kündigen. Was ich nicht so toll finde, ist, daß ich nur beim Aufhebungsvertrag beim Zeugnis und anderen Vergünstigungen wie Freistellung für 3 Monate mitwirken kann. Mein Anwalt hat gemeint, wenn meine Chefin sich querstellt bzgl. Mitspracherecht beim Zeugnis kann ich ja mit Arbeitsgericht und Abfindung drohen, die aber nicht in meinem Arbeitsvertrag verankert ist. Was meint ihr? Ist es besser, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen? Vielen Dank fürs Lesen, LG, Nina |
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#2
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| Wie du bereits erkannt hast: wenn du an deiner Kündigung mitwirkst, egal in welcher Form, dann verlierst du für drei Monate das ALG I. Da ist bereits deine Aussage an deine Chefin, sie solle dich kündigen, als äusserst bedenklich zu werten. Abfindungen werden stark besteuert und auf das Arbeitslosengeld angerechnet! Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung bestimmter Formalien wird eine Abfindung beim ALG I nicht angerechnet. Um hier einen konkreten Rat geben zu können, müsste man das Warum, Wieso, weshalb, wie lange, kennen, also bleibt dir nur die Beratung durch den Rechtsanwalt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| vielen Dank Nontestatum! LG, Nina Geändert von Nina1977sb (20.05.2008 um 15:29 Uhr) |
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