Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung ?
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Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung ?

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  #1  
Alt 12.08.2009, 18:31
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Hallo an alle hier im Forum,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen,ich versuche mal das Problem zu schildern :
Ich bin seit 6 Monaten in therapeutischer Behandlung und seit dem 21.7. aufgrund von einer schweren Depression krankgeschrieben.Auch eine Rehabilation in Form eines 6 wöchigen Klinik-Aufenthaltes ist beantragt.Ich arbeite ironischer Weise als Betreuer für psychisch kranke Menschen und habe in meiner Arbeit zu einer Patientin freundschaftlichen Kontakt aufgebaut,was absolutes Tabu ist,was mir auch bewusst war,nur kann ich mich von dieser Person definitiv nicht distanzieren.Nun hat es mein Arbeitgeber rausbekommen.Ich wurde vom Betriebesrat darüber informiert das ich nächste Woche zu einem Gespräch beim Geschäftsführer eingeladen bin.
Aufgrund meines Fehlverhaltens wird es wohl zu einer fristlosen Kündigung kommen,eventuell zu einem Aufhebungsvertrag,was wäre die bessere Option.Meine Frage zudem ist ob es dadurch zu einer Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitsamt kommen könnte ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig behilflich sein und bedanke mich jetzt schon einmal für eure Antworten

Gruss,der Popi
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  #2  
Alt 12.08.2009, 19:14
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Wenn du schuldhaft deinen Arbeitsplatz verlierst, auch in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag (!), dann wirst du hinsichtlich des ALG I (Agentur für Arbeit) leistungsgesperrt.

Solltest du dadurch bedürftig im Sinne des SGB II werden, kannst du ersatzweise ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen, die Leistungssperre aus ALG I wirkt aber in das ALG II, bei Personen unter 25 = 100% des Regelsatzes, bei Personen über 25 = 30% des Regelsatzes.

Siehe also zu, dass du nicht gekündigt wirst, wenn der Arbeitsplatzverlust unvermeidbar ist, vereinbare, dass du dort einen anderen Arbeitsplatz suchst und dass man dich solange beschäftigt.
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  #3  
Alt 12.08.2009, 19:56
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würde da nicht die Möglichkeit bestehen aufgrund meiner diagnostizierten Krankheit um eine Sperre vorbeizukommen ?
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  #4  
Alt 12.08.2009, 20:26
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Du kannst versuchen, ein entsprechendes Attest zu erwirken.

Vorrangig wäre aber für mich, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren oder eine anderweitige gütliche Vereinbarung zu treffen.
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  #5  
Alt 12.08.2009, 21:21
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vielen Dank erst einmal für deine Mühe....mein Therapeut ist definitiv der Meinung das ich aufgrund meiner Erkrankung dringenst den Arbeitsplatz wechseln sollte was ich auch selber möchte,was aber in der heutigen Zeit ja leider nicht so einfach ist.Ich muss versuchen am Montag das beste für mich herauszuholen damit man sich versucht gütlich zu einigen...hat da vielleicht noch jemand einen Tipp für mich ?
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