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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn mir jemand Antworten könnte. Folgender Sachverhalt. Ich habe eine Stelle zum 01.11.08 angenommen dies war ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 5 Monaten. Während der ersten 16 Tagen hat sich herausgestellt, das die in der Anzeige angegebenen Arbeiten immer weiter aufgestockt wurden, so das die anfallenden Arbeiten in der mir vorgegebenen Zeit ( 7 / Std. ) nicht zu erledigen waren. Gespräche mit der Chefin ergaben nur, wenn ich es in der Zeit nicht schaffe, dann muß ich eben unbezahlte Überstunden machen. Da ich dazu nicht bereit war, bot mir meine Chefin einen Auflösungsvertrag an, denn dann müßten wir uns nicht an die im Arbeitsvertrag eingetragen Kündigungsfrist von 2 Wochen zu halten. So konnten sich unsere Wege sofort trennen. Leider ist es nun so, daß ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen werde, weil meine Ex-Chefin beim Arbeitsamt angegeben hat, sie hätte mich ja behalten wollen. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum hat sie dann nicht von mir eine Kündigung verlangt, sondern diesen Auflösungsvertrag gemacht. Kriegen Arbeitgeber in diesem Fall beim Arbeitsamt immer recht??? Ich finde es nicht richtig, denn meine Ex-Chefin wollte doch den Auflösungsvertrag. Kann mir da jemand helfen, ich möchte eigentlich eine Sperre des ALG nicht hinnehmen, denn wovon soll ich Leben??? |
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#2
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| Willkommen hier!- von mir. Folgendes: Ein sogenannter "Aufhebungsvertrag" ist eine beiderseitige "friedliche" Willensbekundung. Gibt deine ehem. Chefin auf dem AA entgegen den vorliegenden Tatsachen (s.o.) an, dass du von selbst gekündigt hättest- so habe ich es verstanden- dann verstößt sie vorsätzlich (!) gegen den gesetzlichen Sinn eines Aufhebungsvertrages und will dich schädigen. Das AA ist verpflichtet (!) den Sachverhalt zu prüfen und im eigentlichen Sinn Vorträge beider Seiten zu prüfen. Weg vom "Rechtsdeutsch": Du meldest dich umgehend bei deinem AA und nimmst den Aufhebungsvertrag mit. Die Umstände, welche dazu geführt haben, sind vorerst nachrangig. Eine Sperre kannst du nur erhalten, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Aufhebungsvertrag gefertigt wurde, weil du keine Lust hattest weiter zu arbeiten. Eine Sperre kannst du nicht bekommen, wenn der AG von dir verlangt, dass du unentgeltlich ( Hoffentlich hast du dafür schriftliche Nachweise... Wenn nicht, dann führt dich dein Weg zum Arbeitsgericht. Kostet dich nichts außer Überwindung. Warst du beim Arbeitsgericht, dann darf dich das AA ab diesem Zeitpunkt nicht sperren (Rechtsdeutsch: "Laufendes Verfahren"). Letzte Frage: Mußt du auf das Arbeitsamt (AA) oder die ARGE? Ist ein "kleiner" Unterschied. M.l.G.! soisrecht2 |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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#3
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| Hallo, vielen lieben Dank für Deine Antwort. Meine Chefin hat es so beim Arbeitsamt hingestellt, daß sie mich unbedingt haben wollte und ich eine Kündigung wollte, daß stimmt nicht, denn sie hat mir nach dem Gespräch direkt den Auflösungsvertrag vorgelegt. Ich muß zum AA nud nicht zur Arge. Wegen der Überstunden habe ich folgendes Problem. Meine Chefin hat mir einen vorgeschriebenen Stundenzettel vorgelegt, den ich jeden Tag nur Unterschreiben mußte. Da waren die Arbeitszeit von 7:00 Uhr bis 14:30 fertig eingetragen. Tatsächlich habe ich täglich von 6:30 Uhr bis 15:15 Uhr gearbeitet. Den Stundenzelttel wollte meine Chefin mir nicht aushändigen, weil angeblich die Stundenzettel das Haus nicht verlassen dürfen. Also habe ich keinen Beweis in der Hand. Dann habe ich noch ein Problem mit den Stunden. Ich mußte 160 Stunden im Monat bringen, das ist in einem Monat mit 20/21/und 22 Arbeitstagen bei 7 Std. tägl. gar nicht möglich. Ich hätte im Nov. 2008 schon satte 6 Stunden Minus gemacht. Mein Stundenkontingent hätte ich nur erfüllen können wenn alle Monate 23 Arbeitstage hätten, kann ich das beim Arbeitsamt auch anführen???? Kannst Du mir sagen wo ich mich beim Arbeitsgericht melden muß??? Es wäre schön schnell von Dir zu hören |
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#4
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| Es wäre schön schnell von Dir zu hören[/QUOTE] Na, sicher doch!: Arbeitsgericht- guckst du Telefonbuch oder net und gibst deinen Landkreis ein+Arbeitsgericht. Schon hast du's. Dann sofort anrufen und Termin machen. Dann hingehen, vortragen (man nimmt deine Klage zu Protokoll) und besonders darauf hinweisen, dass deine Chefin "die Stundenzettel" in der Firma behält (ist nicht korrekt, weil diese zur tatsächlichen Lohnberechnung normalerweise über die Buchhaltung gehen müssen). So viel vorab: Nur so kommst du auch deiner Lage raus. Wichtig ist, dass du dir die Überstunden aufgeschrieben hast, damit du das mit zum ArbG nehmen kannst. Den Zahn, liebe Manu, kannst du deiner ehem. Chefin ganz locker ziehen, wenn du so vorgehst, wie ich dir geraten habe! ![]() Viel Glück- und berichte bitte weiter. Schönes WE! soisrecht2 |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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#5
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| Vielen lieben Dank, Du bist eine richtig große Hilfe!!!! Ich werde mich melden Schönes Wochenende zurück Habe mich beim Arbeitsgericht schlau gemacht, die können nur eine Klage entgegen nehmen, wenn ich noch Forderungen an den Arbeitgeber hätte. Also das war nix!! Kann ich beim AA nicht Widerspruch gegen die Sperre einreichen?? Wenn ja, dann wie??? Meld dich doch bitte noch mal Geändert von Manufix (12.12.2008 um 09:42 Uhr) |
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#6
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| Hast du die Sperre schon? Wenn ja, dann hilft nur noch der Gang zum RA. Und das ganz flink ... Forderungen an deine Ex- Chefin hast du sehr wohl: Hast du dir deine Überstunden aufgeschrieben oder du tust es der Realität entsprechend, dann ist dies sicher ein Fall für eine Klage vor dem ArbG! Also- "Vorwärts"!. good luck! ![]() soisrecht2 |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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#7
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| ... eine Kündigung WÄHREND der Probezeit- erst recht nicht ein Aufhebungsvertrag- ist ein Saktionierungsgrund! Betonung liegt auf "Probezeit"! soisrecht2 |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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#8
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| Zitat:
... allerdings wenn der Kündigungsgrund "keine Bereitschaft zu Überstunden" heißt, dann schon. ein beidseitiger, einvermehmlicher Aufhebungsvertrag schon eher... ![]() gruß wm |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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#9
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| Die haben mir die Sperre angedroht, ohne mich richtig anzuhören. Die glauben nur meiner Ex- Chefin und sagen ich hätte selber Schuld. Jetzt war ich so schlau und hab auf dem Sozialgericht angerufen. Die haben gesagt, wenn ich den Bescheid habe, kann ich widerspruch einlegen und wenn das nichts nutzt, dann kann ich vor dem Sozialgericht Klagen. Aber was wir aus mir in der Zwischenzeit??? Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür, da arbeitet auf Dem AA doch sowieso keiner. Dann kann ich erst mit einem Endscheid im Januar rechnen und bis das dann mal vor dem Sozialgericht landet dauert es sicherlich auch noch eine Zeit. |
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#10
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| ...den Leuten vom AA ist deine Situation egal, die lassen dich auch am ausgestreckten Arm verhungern... geh umgehend zur ARGE/Hartz4/Sozialamtstelle schildere denen deinen Fall und hoffe auf ein gutes Ergebnis vor dem VG... (ich seh da schwarz, leider) gruß wm |
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Manufix (12.12.2008) | ||
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