Ausbildung beendet
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  #1  
Alt 13.01.2012, 18:34
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Guten Abend!

Über Google fand ich dieses Forum, und ich hoffe hier kann mir geholfen werden.

Unzwar endet am 25.1 Meine Ausbildung. ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag bis zum 29.2.2012.

Danach bin ich Arbeitslos!

Ich war heute schon beim Arbeitsamt und hab mich dort gemeldet für ALG 1.

Nun habe ich mal ein wenig gesurft und habe rausgefunden, dass ich nur um die 300€ kriegen werde, was für mich alleine mit Wohnung recht wenig ist. Ich plane nämlich ab dem 1.3 dann in eine eigene Wohnung zu ziehen.

Soo nun gibts ja die möglichkeit von Wohngeld, was aber auch nicht mehr wie 160€ knapp sind (Laut Online Rechner)

So habe ich gelesen, da ich Vollwaise bin, dass ich anspruch auf ALG 2 habe. Stimmt das? Und werden beim ALG 2 die Wohnungskosten mit übernommen?

Wie ist das mit der Vermittlung...Muss ich alles annehmen was die Agentur mir vorgibt?

Das sind soweit meine Fragen, falls es von nöten ist, ich wohne in NRW, bin 22 und bin Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik.
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  #2  
Alt 13.01.2012, 22:46
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Zitat von Ins4ne Beitrag anzeigen
Guten Abend!

Über Google fand ich dieses Forum, und ich hoffe hier kann mir geholfen werden.

Unzwar endet am 25.1 Meine Ausbildung. ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag bis zum 29.2.2012.

Danach bin ich Arbeitslos!

Ich war heute schon beim Arbeitsamt und hab mich dort gemeldet für ALG 1.

Nun habe ich mal ein wenig gesurft und habe rausgefunden, dass ich nur um die 300€ kriegen werde, was für mich alleine mit Wohnung recht wenig ist. Ich plane nämlich ab dem 1.3 dann in eine eigene Wohnung zu ziehen.

Bitte noch keinen Mietvertrag unterschreiben!!

Soo nun gibts ja die möglichkeit von Wohngeld, was aber auch nicht mehr wie 160€ knapp sind (Laut Online Rechner)

Wohngeld wird dir nicht gewährt, weil dein Bedarf nicht gedeckt ist. Du wirst auf ALG II verweisen.

So habe ich gelesen, da ich Vollwaise bin, dass ich anspruch auf ALG 2 habe. Stimmt das? Und werden beim ALG 2 die Wohnungskosten mit übernommen?

Wenn du Vollwiaise bist, kann man dich vermutlich nicht auf elterlichen Wohnraum verweisen. deshalb gehe ich davon aus, dass du vom Jobcenter die Kostenübernahme für Kosten der Unterkunft für eine eigene Wohnung bewilligt bekommst. Aber Achtung: der Mietvertrag muss vom Jobcenter bewilligt werden, er darf noch nicht unterschrieben sein, und die Wohnung muss den Kriterien des Jobcenters entsprechen. Das Jobcenter informiert dich, was am Ort angemessen ist. Das ALG II setzt sich dann zusammen aus dem regelsatz und den Kosten der Unterkunft.

Wie ist das mit der Vermittlung...Muss ich alles annehmen was die Agentur mir vorgibt?

Wenn du nur ALG I beziehst, geniesst du einen rudimentären Schutz hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit. Siehe § 121 SGB III. Bei ALG II = SGB II gibt es keinen Berufsschutz, du musst so gut wie alles annehmen.

Das sind soweit meine Fragen, falls es von nöten ist, ich wohne in NRW, bin 22 und bin Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik.


Achtung! Sanktion bei ALG II für Personen U25 = immer 100%; siehe § 31 bis 32 SGB II.

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Ins4ne (14.01.2012)

  #3  
Alt 14.01.2012, 16:52
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Vielen vielen dank schonmal!

Das heißt im Endeffekt, werde ich am 1.3 (bzw.woher schon)einfach zur Agentur gehen, und sagen das ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen möchte und die suchen mir dann eine angemessene Wohnung?

Ich hoffe ich darf mir zumindestens aussuchen WO ich wohnen will, weil eigentlich möchte ich nach Bremen ziehen.

Denn ab 1.10.12 beginnt mein Studium in Bremen.

Und wenn das klappen sollte, und ich in Bremen wohne, können die mir von mir aus auch nen Job andrehen bis zum 1.10 das wär mir egal :D
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  #4  
Alt 14.01.2012, 22:51
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Zitat:
Zitat von Ins4ne Beitrag anzeigen
Vielen vielen dank schonmal!

Das heißt im Endeffekt, werde ich am 1.3 (bzw.woher schon)einfach zur Agentur gehen, und sagen das ich gerne in eine eigene Wohnung ziehen möchte und die suchen mir dann eine angemessene Wohnung?

Das Jobcenter bewilligt nur die Kosten der Unterkunft. Die eigentliche Wohnungssuche musst du vornehmen. Dabei musst du beachten, welchem Jobcenter du zugehörig bist. Das Jobcenter deines Hauptwohnsitzes ist zuständig. Wenn du aus dem Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters wegziehen willst, ist das neue Jobcenter zuständig.
Beispiel: Wohnst du in Stuttgart, kann dir das Stuttgarter Jobcenter nicht die Wohnung in Bremen bewilligen.


Ich hoffe ich darf mir zumindestens aussuchen WO ich wohnen will, weil eigentlich möchte ich nach Bremen ziehen.

Dann versuche mit dem Bremer Jobcenter zu sprechen, die können dich aber abwimmeln, weil die evtl. für dich noch nicht zuständig sind. Aber du könntest schon mal die angemessenen Kosten der Unterkunft erfragen.

Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de

--> www.arbeitslosenberatung-bremen.de




Denn ab 1.10.12 beginnt mein Studium in Bremen.

Und wenn das klappen sollte, und ich in Bremen wohne, können die mir von mir aus auch nen Job andrehen bis zum 1.10 das wär mir egal :D
Viel Glück in Bremen, ist 'ne nette Stadt
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  #5  
Alt 15.01.2012, 11:18
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Okay,

Dann werd ich am 27.1 Bei meinem Vermittlungsgespräch das Thema mal ansprechen, und mal sehen was dabei rauskommt.

Weißt du zufällig ob ich hier im Forum auch beratung bekomme, wenn ich z.b. gewisse fragen über den Antrag habe. Ich versteh nämlich ein paar Fragen in dem Formular nicht.
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