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#1
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| hallo zusammen, wie versprochen, möchte ich die lesenden über den ausgang meiner heutigen kündigungsschutzklage - wo ich an anderer stelle berichtet hatte - auf dem laufenden halten. ich hatte einen überaus arbeitnehmerfreundlichen richter, der den arbeitgeber (vertreten durch 2 vorstände, selbst rechtsanwälte) erstmal in kenntnis setzte, dass sie sich mit der formulierung des kündigungsschreibens ("... müssen wir ihnen kündigen, weil wir das sekretariat verjüngen wollen...") selbst geschadet haben - trotz dass bei mir eine kündigungsschutzklage nicht greift, weil kleinbetrieb. am ende kam heraus: 5 monatsgehälter (inkl. 13. gehalt) abfindung sowie freistellung ab 1.2.2010. eine 1er-zeugnis im qualifizierten wortlaut wurde auch schriftlich im protokoll festgehalten. meine arbeitgeber staunten nicht schlecht, sie gingen von 2 gehältern aus. da unser verein keiner "organhaftung" unterliegt, gehe ich davon aus, dass derjenige, der mein kündigungsschreiben aufsetzte und auch unterschrieb, wegen der abfindungssumme womöglich privat in die tasche greifen muss. meine arbeitgeber hatten zudem so gut wie keine chance, sich zu artikulieren, es wurde bei jedem einwand vom richter entsprechend gegen argumentiert. jetzt bin ich davon überzeugt, dass die tagesform des richters auch eine entscheidende rolle spielt. er hat sich wirklich für meine belange eingesetzt. ich war überrascht. eine frage noch: die abfindung ist die steuerfrei? danke für alles und für die informationen, die ich hier bekam lieben gruss, s.b. |
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#2
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| Erstmal Gratulation! ![]() Die Zeiten sind leider vorbei..... Ist ganz normal zu versteuern.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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