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#1
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| Hallo! Ich bin zum 31.03.08 nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht war am 31.01. Ich habe 3 Monatsgehälter Abfindung verlangt, der Richter hielt dies für angemessen (0,5 pro Beschäftigungsjahr). Mein Arbeitgeber hat dies abgelehnt. Kammertermin ist nun am 15.04.08 Frage: Wenn ich zum 01.04. einen Job finden sollte (habe noch keinen), wie wirkt sich dies erfahrungsgemäß auf die Abfindung aus ? Sind Richter dann meist geneigt, dem AN gar nichts mehr zuzusprechen oder etwas weniger als sonst üblich (halbes Gehalt pro Jahr) oder ist dies für Richter eher egal ? Danke für Eure Hilfe im voraus, LG Lars |
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#2
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| Was ein Richter spricht, kann man nie im voraus sagen. Nach Gesetz spielt dies keine Rolle. MfG Krabbe83 |
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#3
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| Ich hab ja auch nicht nach einem Hellseher gefragt.... ;-) sondern nach ERFAHRUNGSWERTEN ... ? Nach dem Gesetz habe ich ja kein Recht auf Abfindung, daher meine Frage ob jemand einschätzen kann inwieweit ein neuer Job die Höhe meiner Abfindung beeinflussen könnte |
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