| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| HI ich hab einen aufhebungsvertrag unterschrieben und bräuchte mal ne hilfe.. was bedeuted wohlwollend formuliertes, qualifiziertes arbeitszeugniss welche schulnote muss laut der formolierung mein arbeitszeugniss haben.. danke im vorraus |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo sean, Dein Arbeitszeugnis sollte so geschrieben sein, dass es Dich in Deinem beruflichen Fortkommen nicht behindert, aber trotzdem der Wahrheit entspricht. Hier mehr dazu: http://arbeits-abc.de/arbeitszeugnis/
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |