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#1
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| Hallo, vielleicht kann mir jemand aus meinem Fall eine Hilfestellung geben. Ich habe per Zustellungsurkunde von meienem Arbeitgeber (Amt) am 28.08.2010 in meinem Urlaub "Beendigung Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses" erhalten. Mein Vertrag vom 01.07.2009 - 30.04.2012 ist für die Freistellung des Personalratsvorsitzenden gewesen. Durch Neuwahlen des Personalrates und nicht Wiederwahl des Vorsitzenden für den ich eingestellt wurde, wird gewäß §14 Abs.1 3 TzBfG der Zweck ihres Arbeitsverhältnisses erreicht, und nach §15 Abs 2 TzBfg ZWEI Wochen nach Zugang dieses Schreibens das Arbeitsverhältnis beendet. Nach Aussage von Verdi, kann man nichts machen, da es sich NICHT !! um eine Kündigung handelt. Im Arbeitsvertrag unter Kündigung steht: gemäß § 30 Abs 1. Satz 1 TVÖD. (dort steht ~ bei Befristung 6 Wochen zum Monatsende) Nun meine Frage: Ist das so Richtig mit den 2 Wochen nach Zustellung ? Wird hier nicht der Tarifvertrag TVÖd ausgehebelt ? Ich bin geschockt, was alles Möglich ist. Ich Danke für Informationen . Gruß Thomas |
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#2
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| Nein, der Tarifvertrag wird hier nicht ausgehebelt. Es handelt sich in der Tat nicht um eine Kündigung. Du hattest ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis, bzw. eine Befristung mit Sachgrund. Wenn nun also dieser Zweck erreicht wurde bzw. der Sachgrund nicht mehr vorliegt endet das Arbeitsverhältnis (automatisch). Der AG muss Dich eben nur schriftlich informieren und dann gilt die Frist von zwei Wochen. Bei einer Befristung mit Sachgrund muss man immer wissen auf was man sich einlässt. In der Regel: Sachgrund/Zweck weg, Job weg.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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