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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo liebe Leute, ich habe eine ordentliche Kündigung formuliert. Möchte sehr gerne studieren gehen. Bin mir nicht sicher, ob diese auch gut ist. Ich bitte um Feedback. Das ist die Kündigung: ------------------------------------------------------------ Max Mustermann 29.04.2008 Königsweg 15a 25698 Bonn An Firma Beispiel GmbH & Co Herr Alexander Gerdes Fürstweg 15-19 25698 Bonn Ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses Sehr geehrter Herr Gerdes, hiermit kündige ich das o.a. Ausbildungsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Frist zum 30.05.2008. Diese Entscheidung viel mir schwer, doch jetzt realisiere ich, dass der Beruf als Einzelhandelskaufmann nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich möchte mich gerne beruflich in einem anderen Bereich orientieren. Bitte lassen Sie mir meine Personalunterlagen baldmöglichst zukommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und für alles, was ich in den vergangenen Monaten in Ihrem Unternehmen lernen durfte. Ich wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg und verbleibe Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann ------------------------------------------------------------- Geändert von Jayheim (25.04.2008 um 10:50 Uhr) |
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#2
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| Wie lang bist Du schon in der Ausbildung - wegen der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (das fehlt in der Kündigung) Bist Du Dir sicher das richtige zu tun? Wann fängt denn das Studium an? Warum beendest Du nicht erst die Ausbildung und gehst dann studieren?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Also, ich bin seit neun Monaten in diesem Betrieb. Ich bin schon etwas älter, um genau zu sagen bin ich 23 Jahre. Ob ich ein Arbeitszeugnis verlangen sollte? Ich weis es nicht, ob es sinnvoll wäre, wenn man in diesem Beruf nicht die Leistung erbracht hat, weil es nach einigen Monaten kein Spass gemacht hat (Monotone Arbeit). Das Studium, was ich anfangen möchte, fängt in vier Monaten an. Aber irgendwie muss ich auch die Studiengebühren bezahlen und darum werde ich in dieser Zeit einen Vollzeitjob machen müssen, damit ich mir jedenfalls ein Semester leisten kann. Ich denke Mal, dass man mit BAföG nicht sein Studium finanzieren kann. Lieber Ratgeber, wie findest du meine halbwegs formulierte Kündigung?Natürlich sind die anderen angesprochen |
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#4
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| Die Kündigung ist OK. Ich würd dennoch ein Zeugnis verlangen, auch wenns nicht so dolle wird (was Du hast, das hast Du). Achte darauf, das es der Wahrheit entspricht und wohlwollend geschrieben ist. Ein Zeugnis sollte man sich immer geben lassen, egal was man tut.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Vielen Dank für die wervollen Informationen. Bist du beruflich ein Berufsberater oder in einer Behörde tätig? |
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