Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 11.06.2008, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Tommes2911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Befristeter Arbeitsvertrag. Welche Kündigungsfrist habe ich?


Guten Tag!

Anfang 2005 begann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis (nach TVöD) für drei Jahre in einem Beratungsprojekt. Der Vertrag endete Ende 2007. Anfang 2008 bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag. Auch wieder befristet bis Ende 2010.
Im Vertrag steht:
„Herr ….. wird ab 01.Januar 2008 durch befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12. 2010 beim …………als Berater angestellt………“
Weiterhin heisst es:
„Auf dieses Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) . die ihn ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträge sowie die sonstigen für den Bereich des AG jeweils geltenden Tarifverträge Anwendung.“

Nun möchte ich den Vertrag kündigen, da ich eine bessere Stelle gefunden habe.
Frage: Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Bei einer Internet-Infoseite des öffentlichen Dienstes steht, dass bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr, 4 Wochen Kündigungsfrist bis zum Monatsende gelten.
Trifft das in meinem Fall zu?
Oder zählen die 3 Jahre des letzten Arbeitsvertrages auch dazu, so dass sich die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verlängert, da ich länger als 1 Jahr gearbeitet habe.

Es ist doch so zu sehen, dass ich einen ganz neuen Vertrag habe, der mit dem alten nichts zu tun hat und ich somit nur 4 Wochen Kündigungsfrist habe, oder?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Tommes
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 11.06.2008, 12:59
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.024
Bedankte sich: 2
751 Danksagungen in 721 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Tommes,

... hier mal ein Auszug aus dem § 30 TVöD

Zitat:
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit be-trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsver-hältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich
, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Un-terbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.
Quelle

Wolf

IANAL


Zitat:
Zitat von Tommes2911 Beitrag anzeigen
Guten Tag!

Anfang 2005 begann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis (nach TVöD) für drei Jahre in einem Beratungsprojekt. Der Vertrag endete Ende 2007. Anfang 2008 bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag. Auch wieder befristet bis Ende 2010.
Im Vertrag steht:
„Herr ….. wird ab 01.Januar 2008 durch befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12. 2010 beim …………als Berater angestellt………“
Weiterhin heisst es:
„Auf dieses Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) . die ihn ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträge sowie die sonstigen für den Bereich des AG jeweils geltenden Tarifverträge Anwendung.“

Nun möchte ich den Vertrag kündigen, da ich eine bessere Stelle gefunden habe.
Frage: Wie lange ist meine Kündigungsfrist?

Bei einer Internet-Infoseite des öffentlichen Dienstes steht, dass bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr, 4 Wochen Kündigungsfrist bis zum Monatsende gelten.
Trifft das in meinem Fall zu?
Oder zählen die 3 Jahre des letzten Arbeitsvertrages auch dazu, so dass sich die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verlängert, da ich länger als 1 Jahr gearbeitet habe.

Es ist doch so zu sehen, dass ich einen ganz neuen Vertrag habe, der mit dem alten nichts zu tun hat und ich somit nur 4 Wochen Kündigungsfrist habe, oder?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Tommes
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 11.06.2008, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Tommes2911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das heisst, dass meine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, oder was?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 11.06.2008, 13:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Tommes2911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also ich hab eben nochmal auf dem Landratsamt angerufen. Die sagten mir dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe, da ich bei Kündigung länger als ein halbes, aber weniger als ein ganzes Jahr hier angestellt war. Ich habe einen komplett neuen Vertrag zu Beginn diesen Jahres bekommen, so dass eine Aneinanderreihung von Arbeitsverhältnissen nixcht in Frage kommt.
Es handelt sich dabei NICHT um einen Folgevertrag etc.!

Geändert von Tommes2911 (11.06.2008 um 13:56 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 11.06.2008, 13:54
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.024
Bedankte sich: 2
751 Danksagungen in 721 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Tommes,

... dann hättest du ja Glück gehabt denn ich halte den zitierten Text für eindeutig, schließlich wird von...
Zitat:
einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsver-hältnissen bei demselben Arbeitgeber
gesprochen.
Gib doch mal bitte eine Rückmeldung ob die Kündigungsfrist von 4 Wochen von deinem Arbeitgeber akzeptiert wird, das interessiert mich.

Wolf

Zitat:
Zitat von Tommes2911 Beitrag anzeigen
Also ich hab eben nochmal auf dem Landratsamt angerufen. Die sagten mir dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe, da ich bei Kündigung länger als ein halbes, aber weniger als ein ganzes Jahr hier angestellt war. Ich habe einen komplett neuen Vertrag zu Beginn diesen Jahres bekommen, so dass eine Aneinanderreihung von Arbeitsverhältnissen nixcht in Frage kommt.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 11.06.2008, 13:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 7
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Tommes2911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es handelt sich bei mir ja nicht um einen Folgevertrag!
Es ist ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen worden.
Unser Beratungsprojekt wird von Gemeinden und Institutionen immer nur für 3 Jahre finanziert. Danach endet die Laufzeit des Projektes.
Meinen Arbeitgeber kann ich nicht fragen. Der darf keine Lunte riechen!
Vielen Dank auch erstmal für Deine Antworten!
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsvertrag Enrico73 Arbeitsverträge 6 23.12.2008 12:29
Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag Ic0n Arbeitsverträge 3 20.08.2008 13:59
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag? Burton2007 Kündigung 1 28.08.2007 18:57
Neuen Arbeitsvertrag trotz Kündigungsfrist unterschrieben, wie komme ich früher raus? emem2404 Kündigung 1 14.06.2007 23:37
wiederholter befristeter Arbeitsvertrag Tokull Karriere & Job 2 11.11.2006 12:26


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.