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#1
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| Guten Tag! Anfang 2005 begann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis (nach TVöD) für drei Jahre in einem Beratungsprojekt. Der Vertrag endete Ende 2007. Anfang 2008 bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag. Auch wieder befristet bis Ende 2010. Im Vertrag steht: „Herr ….. wird ab 01.Januar 2008 durch befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12. 2010 beim …………als Berater angestellt………“ Weiterhin heisst es: „Auf dieses Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) . die ihn ergänzenden, abändernden oder ersetzenden Tarifverträge sowie die sonstigen für den Bereich des AG jeweils geltenden Tarifverträge Anwendung.“ Nun möchte ich den Vertrag kündigen, da ich eine bessere Stelle gefunden habe. Frage: Wie lange ist meine Kündigungsfrist? Bei einer Internet-Infoseite des öffentlichen Dienstes steht, dass bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr, 4 Wochen Kündigungsfrist bis zum Monatsende gelten. Trifft das in meinem Fall zu? Oder zählen die 3 Jahre des letzten Arbeitsvertrages auch dazu, so dass sich die Kündigungsfrist auf 6 Wochen verlängert, da ich länger als 1 Jahr gearbeitet habe. Es ist doch so zu sehen, dass ich einen ganz neuen Vertrag habe, der mit dem alten nichts zu tun hat und ich somit nur 4 Wochen Kündigungsfrist habe, oder? Über Antworten wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Tommes |
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#2
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| Hallo Tommes, ... hier mal ein Auszug aus dem § 30 TVöD Zitat:
Wolf IANAL Zitat:
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#3
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| Das heisst, dass meine Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, oder was? |
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#4
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| Also ich hab eben nochmal auf dem Landratsamt angerufen. Die sagten mir dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen habe, da ich bei Kündigung länger als ein halbes, aber weniger als ein ganzes Jahr hier angestellt war. Ich habe einen komplett neuen Vertrag zu Beginn diesen Jahres bekommen, so dass eine Aneinanderreihung von Arbeitsverhältnissen nixcht in Frage kommt. Es handelt sich dabei NICHT um einen Folgevertrag etc.! Geändert von Tommes2911 (11.06.2008 um 12:56 Uhr) |
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#5
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| Hallo Tommes, ... dann hättest du ja Glück gehabt denn ich halte den zitierten Text für eindeutig, schließlich wird von... Zitat:
Gib doch mal bitte eine Rückmeldung ob die Kündigungsfrist von 4 Wochen von deinem Arbeitgeber akzeptiert wird, das interessiert mich. Wolf Zitat:
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#6
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| Es handelt sich bei mir ja nicht um einen Folgevertrag! Es ist ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen worden. Unser Beratungsprojekt wird von Gemeinden und Institutionen immer nur für 3 Jahre finanziert. Danach endet die Laufzeit des Projektes. Meinen Arbeitgeber kann ich nicht fragen. Der darf keine Lunte riechen! Vielen Dank auch erstmal für Deine Antworten! |
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