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#1
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| Hallo zusammen, ich bräuchte eine Info zur betriebsbedingten Kündigung : Und zwar wollte ich wissen, inwiefern einem 58 jährigen Ingenieur, der seit 16 Jahren im gleichen (2 Mann) Unternehmen tätig ist, eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zusteht und wie lange das Gehalt nach der Kündigung noch gezahlt werden muss?!? Wie gesagt, ich schätze schwierig wird es wahrscheinlich bei der betriebsbedingten Kündigung etwas zu bekommen, da es sich nur um ein 2 Mann Unternehmen handelt, wobei es natürlich 16 Jahre Beschäftigung sind! Vielen Dank vorab für die Infos. |
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#2
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| Guten Morgen Panther und herzlich willkommen, ... auch wenn dir nicht gefallen wird was du jetzt liest... Der §23 Kündigungsschutzgesetz schließt einen Anspruch auf Abfindung in deinem Fall ausdrücklich aus. Deine zweite Frage (und wie lange das Gehalt nach der Kündigung noch gezahlt werden muss?!?) verstehe ich nicht... einen Anspruch auf dein Gehalt hast du solange du dort arbeitest- oder worauf möchtest du hinaus?!? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo derWolf, vielen Dank schon mal. Ich habe mich bei dem zweiten Punkt wohl etwas **** ausgedrückt. Ich meinte, wieviel Monate Kündigungsfrist einem nach so langer Beschäftigung noch zustehen. |
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#4
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| Hallo Panther, ...Gegenfrage- was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Nach §622 BGB wären es bei einer AG-seitigen Kündigung sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats- und das gilt auch in Kleinunternehmen. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (08.09.2008 um 14:15 Uhr) |
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#5
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| Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, siehe auch Die Kündigungsfristen | Kündigungsschutzrecht Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hast Du nicht, Du wirst auch keine heraushandeln können, da der Arbeitgeber Dich in einem Kleinbetrieb sowieso loswird, da er keinen Kündigungsgrund braucht. Mehr dazu unter: Abfindung, Kündigungsschutzklage |
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