Betriebsbedingte Kündigung
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Betriebsbedingte Kündigung

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  #1  
Alt 08.09.2008, 07:53
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Panther018 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Betriebsbedingte Kündigung


Hallo zusammen,

ich bräuchte eine Info zur betriebsbedingten Kündigung :

Und zwar wollte ich wissen, inwiefern einem 58 jährigen Ingenieur, der seit 16 Jahren im gleichen (2 Mann) Unternehmen tätig ist, eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zusteht und wie lange das Gehalt nach der Kündigung noch gezahlt werden muss?!?

Wie gesagt, ich schätze schwierig wird es wahrscheinlich bei der betriebsbedingten Kündigung etwas zu bekommen, da es sich nur um ein 2 Mann Unternehmen handelt, wobei es natürlich 16 Jahre Beschäftigung sind!

Vielen Dank vorab für die Infos.
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  #2  
Alt 08.09.2008, 09:03
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Guten Morgen Panther und herzlich willkommen,

... auch wenn dir nicht gefallen wird was du jetzt liest...

Der §23 Kündigungsschutzgesetz schließt einen Anspruch auf Abfindung in deinem Fall ausdrücklich aus.

Deine zweite Frage (und wie lange das Gehalt nach der Kündigung noch gezahlt werden muss?!?) verstehe ich nicht... einen Anspruch auf dein Gehalt hast du solange du dort arbeitest- oder worauf möchtest du hinaus?!?

Wolf





Zitat:
Zitat von Panther018 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bräuchte eine Info zur betriebsbedingten Kündigung :

Und zwar wollte ich wissen, inwiefern einem 58 jährigen Ingenieur, der seit 16 Jahren im gleichen (2 Mann) Unternehmen tätig ist, eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zusteht und wie lange das Gehalt nach der Kündigung noch gezahlt werden muss?!?

Wie gesagt, ich schätze schwierig wird es wahrscheinlich bei der betriebsbedingten Kündigung etwas zu bekommen, da es sich nur um ein 2 Mann Unternehmen handelt, wobei es natürlich 16 Jahre Beschäftigung sind!

Vielen Dank vorab für die Infos.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
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Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 08.09.2008, 12:56
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Panther018 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Betriebsbedingte Kündigung

Hallo derWolf,

vielen Dank schon mal.

Ich habe mich bei dem zweiten Punkt wohl etwas **** ausgedrückt. Ich meinte, wieviel Monate Kündigungsfrist einem nach so langer Beschäftigung noch zustehen.
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  #4  
Alt 08.09.2008, 14:12
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Hallo Panther,

...Gegenfrage- was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?

Nach §622 BGB wären es bei einer AG-seitigen Kündigung sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats- und das gilt auch in Kleinunternehmen.

Wolf


Zitat:
Zitat von Panther018 Beitrag anzeigen
Hallo derWolf,

vielen Dank schon mal.

Ich habe mich bei dem zweiten Punkt wohl etwas **** ausgedrückt. Ich meinte, wieviel Monate Kündigungsfrist einem nach so langer Beschäftigung noch zustehen.
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... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.

Geändert von derWolf (08.09.2008 um 14:15 Uhr)
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  #5  
Alt 16.02.2011, 10:36
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Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate, siehe auch

Die Kündigungsfristen | Kündigungsschutzrecht


Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hast Du nicht, Du wirst auch keine heraushandeln können, da der Arbeitgeber Dich in einem Kleinbetrieb sowieso loswird, da er keinen Kündigungsgrund braucht. Mehr dazu unter:

Abfindung, Kündigungsschutzklage
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