bitte um Antwort bis Sonntag, 17.01.2010
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


bitte um Antwort bis Sonntag, 17.01.2010

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 14.01.2010, 11:35
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 25
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Silvia53 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard bitte um Antwort bis Sonntag, 17.01.2010


liebe forumsleser,

ich möchte hier an dieser stelle noch einmal meine fragen an das forum richten und wäre um ein paar antworten oder anregungen sehr dankbar, da ich kommenden montag einen termin zur güteverhandlung habe.

ich hatte am 29.12.09 unter dem betreff „altersbedingte kündigung“ schon einmal meine situation gepostet.

nun habe ich weitere fragen:

am 18.1.10 wird Güteverhandlung wg. meiner aufgestellten kündigungsschutzklage sein.

es geht um den erhalt bzw. weiterführung meines arbeitsplatzes, wozu ich im augenblick gewillt bin.

sollte die gegenseite dies ablehnen, wird es wahrscheinlich auf einen vergleich mit abfindungszahlung hinauslaufen.

in diesem fall möchte ich noch ein qualifiziertes 2er-zeugnis einfordern, deren wortlaut den allgemeinen gültigen richtlinien der zeugnissprache entspricht, da ich befürchten muss, da man mir mangels kenntnis dieser formulierungen kein entsprechend adäquates auszustellen in der lage ist.

meine fragen hierzu:
1. ist es üblich, dass (im falle eines vergleiches mit auszahlung einer abfindung) gleichzeitig die zeitnahe ausstellung eines zeugnisses innerhalb von sagen wir mal 14 tagen eingefordert werden kann?

2. kann ich meinen RA darum ersuchen, die Freistellung (im falle eines vergleiches mit auszahlung einer abfindung) anheim zu stellen bzw. dem Richter vorzutragen?

tut mir leid, aber das ist meine 1. verhandlung und ich habe keine ahnung, wie es bei einem gütetermin zugeht....



sollte aber durch den richter erkennbar werden bzw. deutlich zum ausdruck gebracht werden, dass für mich die chancen gut stehen, in eine weitere nächste instanz zu gehen, weil eben durchaus aussicht auf erfolg besteht, unter der voraussetzung, dass mein arbeitgeber das fortführen des arbeitsverhältnisses ablehnt, so würde ich gerne auf eine abfindung verzichten und lieber um meinen arbeitsplatz in einer nächsten instanz kämpfen wollen.

wie seht ihr das?

ich möchte noch erwähnen, dass für mich prozeßkostenhilfe beantragt wurde und hätte gerne abschließend noch gewußt, ob die auch in einer weiteren verhandlung greift oder neu beantragt werden muss.

für ein paar antworten wäre ich wirklich dankbar, damit ich einigermaßen sicher bzw. gestärkt zum gütetermin erscheinen kann.... und sage jetzt schon herzlichen dank dafür.

s.b.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kündigen zum 15.3 - dis ist aber ein Sonntag. Was nun? Angelie Kündigung 2 12.03.2009 10:50
Antwort auf die Frage warum man alle zwei Jahre wechselt hilde07 Vorstellungsgespräch 3 03.03.2008 12:46
Antwort Einschätzen hondafreak Anschreiben 5 24.05.2007 07:44


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Kündigung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.